Personalvertretungsgesetz diskriminiert Ausländer
Personalvertretungsgesetz diskriminiert Ausländer
Stuttgart. Zu den Personalratswahlen im Stuttgarter Jugendamt, die im Frühjahr stattfinden, kandidiert u. a. ein türkischer Kollege. Aufgrund des Landespersonalvertretungsgesetzes muß der Wahlleiter diesen Kandidaten von der Kandidatenliste streichen, weil Kollegen aus Nicht-EG-Ländern kein passives Wahlrecht haben. Die ÖTV-Kreisverwaltung wird dies zum Anlaß nehmen, um gemeinsam mit dem betreffenden Kollegen einen Prozeß gegen das Land zu führen. Bei der letzten Personalratswahl hatte eine griechische Kollegin prozessiert (damals waren alle Beschäftigte ohne deutsche Staatsangehörigkeit als Kandidaten ausgeschlossen) und gewonnen. — (mok)