Neue Verfahren gegen RAF-Gefangene
Neue Verfahren gegen RAF-Gefangene
Die von Justizminister Kinkel vor einem Jahr angekündigte Freilassung der Gefangenen aus der RAF, die am längsten im Gefängnis sind, erweist sich als Irreführung einer kritischen Öffentlichkeit. Bei Christine Kuby, Gefangene aus der RAF und seit 1978 hinter Gittern, stellte das OLG Hamburg fest, daß eine Entlassung nicht vor 1994 möglich sei und machte ein psychiatrisches Gutachten und die Teilnahme an sog. „entlassungsvorbereitenden Maßnahmen zur Bedingung für eine mögliche Freilassung im nächsten Jahr. Auch bei den Gefangenen aus der RAF Karl-Heinz Dellwo und Lutz Täufer, die beide das 18. Jahr im Gefängnis sind, macht das OLG Düsseldorf ein psychiatrische Gutachten zur Vorbedingung für eine Entlassung.
Während bei den genannten Gefangenen die Freilassung in Frage gestellt ist, will die Bundesanwaltschaft andere Gefangene mit neuen Prozessen ewig hinter Gitter behalten. Gegen Ingrid Jakobsmeier wurde eine Anklage aufgrund von Kronzeugenaussagen erhoben. Sie wäre eigentlich dieses Jahr nach neun Jahren Haft entlassen worden.
Gegen Eva Haule, die bereits zu 15 Jahren verurteilt ist, ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen einer Aktion auf die Frankfurter Air-Base. Die BAW behauptet Eva Haule hätte in Briefen „ihre Tatbeteiligung eingeräumt“. Diese Briefe liegen der BAW aber schon seit Jahren vor, ohne daß ermittelt wurde. Erfreulicherweise wurden Ende Januar die Gefangenen aus dem Widerstand Carlos Grosser und Bärbel Perau aufgrund der Zweidrittel-Regelung entlassen. Isabel Jacob wird am 19. Februar entlassen. — (s.)