Heft 3 vom 05.02.1993 5/3 scan 2026-06-19

Regionaltag

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Regionaltag

Wir berichteten, daß sich die Landtagsfraktionen von CDU und SPD darauf geeinigt haben, durch ein Gesetz Regionalreformen zu ermöglichen. Ein erstes Modell hierfür stellt der Regionaltag Mittlerer Neckar dar, der neben der Stadt Stuttgart die fünf umliegenden Landkreise mit insgesamt 179 Städten und Gemeinden umfassen soll. Unter Vorsitz von Ministerpräsident Teufel einigten sich Bürgermeister, Landräte und andere Vertreter darauf, einen kommunalen Umlandverband einzurichten mit einem von der Bevölkerung direkt gewählten Regionaltag, dazu komme ein laut Verfassung notwendige Gemeindekammer. Die bisher schon bestehenden Regional- und Nachbarschaftsverbände sollen im neuen Verband aufgehen. Die Konstruktion sei auch auf andere Großstädte des Landes übertragbar.

Die Aufgaben des kommunalen Umlandverbandes: Siedlungsentwicklung, Standortpflege und Infrastruktur, öffentlicher Nahverkehr, Abfallentsorgung, Wirtschaftsförderung, Tourismuswerbung, Kultur und Sport, d.h. wesentliche Aufgaben, die bisher von den Gemeinderäten der einzelnen Kommunen entschieden wurden. Die wesentliche Bauleitplanung bedarf allerdings der Zustimmung der sog. Gemeindekammer, in der jede einzelne Kommune vertreten ist.

Vor allem die Stadt Stuttgart argumentiert, daß sie bisher viele Einrichtungen, die auch den umliegenden Gemeinden zugute kamen (Flughafen, Staatstheater, öffentlicher Nahverkehr, Krankenhäuser der Maximalversorgung, Sportveranstaltungen usw.) finanzieren mußte, ohne daß sich die anderen Kommunen daran beteiligten. Zuschüsse von Land soll der Umlandverband nicht erhalten.

Das Modell ist ein Kompromiß zwischen der Vorstellung eines Regionalkreises, wie sie vom Stuttgarter OB Rommel und der IHK Stuttgart vertreten wird, was tast einer Eingemeindung nach Stuttgart gleichkäme, und den Vorstellungen vor allem aus den Umlandgemeinden, die einen Nachbarschaftsverband ohne direkt gewählten Regionaltag wollten, was die Beschlußfassung letztlich bei den einzelnen Gemeinderäten belassen hätte. Slgt. Zig., 2M.93; Amtsblatt Stuttgart. 3u. 4/93

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