Heft 3 vom 05.02.1993 5/3 scan 2026-06-19

AK Asyl: Nein zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit Nein zur De-facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl



AK Asyl: Nein zu Rassismus und Ausländerfeindlichkeit Nein zur De-facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl

Hunderttausende haben in den letzten Wochen gegen die rassistische Gewalt demonstriert. In vielen Städten beteiligten sich Bürger und Bürgerinnen an Demonstrationen und Lichterketten gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus. Schriftstellerinnen lasen in Flüchtlingsunterkünften. Auch die MusikSzene machte mobil und solidarisierte sich in Konstanz mit dem Protest gegen die rassistische Gewalt in Deutschland.

Das Engagement von vielen in dieser Frage ist wichtig. Dem öffentlich geäußerten Rassismus muß, wo immer er auftritt, unser entschiedener Widerstand entgegengesetzt werden. Rassismus äußert sich jedoch sich nicht nur in den brutalen Überfällen auf hier lebende Ausländerinnen und im Angriff auf Flüchtlingsunterkünfte.

Eine rassistische Abwehrhaltung zeigt sich auch im staatlichen Handeln gegen Flüchtlinge. Der jüngst ausgehandelten Kompromiß zwischen den Bundestagsfraktionen von SPD, CDU, FDP, CSU zur Änderung des Artikel 16 GG beseitigt auf kaltem Wege das Grundrecht auf Asyl und versucht die Grenzen gegenüber den Hauptherkunftsländern der Flüchtlingsbewegung abzuschotten. Bereits hier lebenden Flüchtlingen wird nach Recht und Gesetz ein Leben unterhalb des Existenzminimums aufgezwungen. Mach einem kurzem Prozeß, der sämtlichen rechtsstaatlichen Ansprüchen Hohn spricht, sollen sie abgeschoben werden.

Amnesty International und PRO ASYL haben den Kompromiß zur Änderung des Asylrechts im einzelnen kritisiert. Wir fassen im folgenden ihre Stellungnahmen zusammen: Kernpunkt der Vereinbarung ist, Flüchtlinge, die aus einem „sicheren Drittland“ kommen, sofort an der Grenze abzuweisen. Als sichere Drittländer sollen die Staaten der EG und jene Staaten gelten, in denen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Gemeint ist damit Österreich, die Schweiz, Polen und die ehemalige CSFR (also mit den EG-Staaten alle Nachbarländer der Bundesrepublik). Die bloße Anwendung der Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention reicht allerdings nicht aus, um den Rechtsschutz politisch Verfolgter zu sichern. Laut Amnesty International bestehen z.B. auch in Italien, Belgien, Großbritannien, der Schweiz und Österreich erhebliche Mängel in den Asylverfahren. Aus Polen und der CSFR liegen derzeit nicht einmal erste Erfahrungen über den Umgang mit Asylverfahren vor. Als „sichere Drittländer“ mit der Folge, daß über sie eingereiste Asylsuchende vom Asylverfahren in der Bundesrepublik ausgeschlossen werden können, kann man diese Länder nicht bezeichnen. Somit bleibt zwar der individuelle Anspruch auf ein Asylverfahren bestehen, allerdings nur auf dem Papier. Tatsächlich kann ihn kein Flüchtling mehr in Anspruch nehmen, weil er sofort ohne Befragung an der Grenze zurückgewiesen wird. Herbert Leuninger, der Sprecher von PRO Asyl, bemerkte dazu: „Mit der neuen Regelung haben praktisch nur noch die Flüchtlinge eine Chance auf ein Asylverfahren in der Bundesrepublik, die entweder mit einem Fallschirm in der Lüneburger Heide oder einem Hängegleiter im Allgäu landen. Selbst ihnen kann aber noch ein kurzer Prozeß gemacht werden, wenn sie unter anderem aus einem sogenannten verfolgungsfreien Land kommen, nicht über die erforderlichen Identitätspapiere verfügen oder straffällig geworden sind.“

Entgegen vielen Bedenken wird es desweiteren nun doch eine Liste von Nichtverfolger-Staaten geben. Zu diesen sog. „Sicheren Herkunftsländern“ sollen unter anderem die Türkei, Bulgarien, Ghana, Indien, Liberia, Nigeria, Pakistan, Togo und Zaire zählen. Amnesty International bezeichnet z.B. die Türkei, Liberia und Zaire als Folterstaaten. Die Bundesregierung meint aber, daß in diesen Staaten eine politische Verfolgung oder unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung nicht stattfindet.

Außerdem sieht die Vereinbarung eine Einführung eines Sonderstatus für Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge vor. Das ist zwar zu begrüßen, da diese Menschen bisher gezwungen waren, einen Asylantrag zu stellen, wenn sich nicht abgeschoben werden wollten. Im letzten Jahr waren von der Gesamtzahl der Asylbewerberinnen immerhin 35% Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien. Es ist jedoch zu befürchten, daß die geplanten Aufnahmekontingente angesichts der Massenflucht aus Kriegsgebieten im ehemaligen Jugoslawien völlig unzureichend sein werden. Die derzeitige Weigerung der Bundesrepublik Deutschland, ihre Grenzen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu öffnen, läßt hier für die Zukunft nichts Gutes befürchten. Die Kriterien, wie die Herkunftsgebiete festgelegt werden, bleiben offen. Die derzeit laufenden Asylverfahren — sogenannte Altfälle — sollen grundsätzlich nach dem neuen Recht weitergeführt werden. Sie sollen beschleunigt abgearbeitet werden. Das bedeutet für Flüchtlinge: Verkürzung des Rechtswegs, Aufenthaltspflicht in zentralen Anlaufstellen und massive Einschränkungen bei den Unterhaltsleistungen. Geplant ist die bisher ausgezahlte Sozialhilfe um 25% zu senken und sie grundsätzlich nur noch in Form von Sachleistungen zu gewähren.

Während für einen kleinen Teil der Asylbewerberinnen aus Ländern mit hoher Anerkennungsquote eine Bleiberechtsregelung geschaffen werden soll, ist für das Gros der Flüchtlinge eine massenhafte Abschiebung zu befürchten.

Wir lehnen die geplante Änderung des Asylrechts ab. Die geplante Änderung des Asylrechts wird nichts an den Fluchtursachen ändern wird, die nach wie vor hunderttausende von Menschen in die Flucht und ins Exil treiben. Deutschland und auch Europa kann sich nur um den Preis der Militarisierung nach außen gegen die weitere Zuwanderung von Flüchtlingen abschotten. Jüngstes Beispiel hierfür ist die geplante Radar- und Infrarotüberwachung an der gesamten Ostgrenze der Bundesrepublik.

Angesichts der unbeschreiblichen Not der Flüchtlinge und eines Europas, das auf humanitären Standards beruhen möchte, fordern wir von den politisch Verantwortlichen in Deutschland, den Artikel 16 GG unverändert zu belassen und die Genfer Flüchtlingskonvention zu ergänzen. Die Flüchtlingsdefinition ist auf Opfer von Folter, Vergewaltigung, geschlechtsspezifischer Diskriminierung und schweren Menschenrechtsverletzungen zu erweitern. Flüchtlinge sollen auch dann als politisch verfolgt anerkannt werden, wenn ein Staatsgebilde zerfallt und staatliche Hoheit nicht mehr oder angemaßt und unzulänglich ausgeübt wird. Es gibt gute Gründe gegen eine Änderung des Grundrechts auf Asyl im Grundgesetz einzutreten:

Der Art 16, 2 GG ist eine der wichtigsten praktischen Schlußfolgerungen aus der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. 800000 Deutsche fänden damals in anderen Ländern Zuflucht. Tausende weitere hätten gerettet werden können, wenn Flüchtlinge nicht an der Grenze zurückgewiesen worden wären.

Deutschland trägt Mitverantwortung für das Entstehen von Fluchtursachen: durch Lieferung von Kriegsgerät an den NATO-Partner Türkei für die Unterdrückung in Kurdistan; durch die jahrelange polizeiliche Aufrüstung der Diktatur Siad Barres in Somalia... deshalb darf es sich nicht wundem, wenn Flüchtlinge aus diesen Ländern in der Bundesrepublik Asyl beantragen.

Der Rassismus braucht keine Flüchtlinge. Sie sind willkommene, aber auch austauschbare Sündenböcke. Die Hetze der neuen und alten Nazis kann genauso andere Bevölkerungsgruppen treffen: hier lebende Ausländerinnen, Juden und Jüdinnen, Behinderte. Sein grundlegender Antrieb ist die Bereitschaft von Herrenmenschen, andere Leute in den Dreck zu treten und seine Angst vor sozialem Abstieg.

Die Asyldebatte ist der fatale Versuch, aus Gründen des politischen Machterhalts auf Kosten der Flüchtlinge von den wahren Gründen sozialer Not in unserer Gesellschaft abzulenken. Nicht nur das Grundrecht aus Asyl steht zur Disposition. Der Abbau weiterer demokratischer Grundrechte ist bereits geplant: Die Unverletzlichkeit der Wohnung soll aufgehoben werden, um Lauschangriffe durchführen zu können; Die Bundeswehr soll in Zukunft weltweit in kriegerische Konflikte eingreifen können; ferner soll die Rechtsweggarantie eingeschränkt werden.

Der vereinbarte Kompromiß dient den Regierungsparteien zur Erarbeitung eines Entwurfes für die Änderung des Art 16, 2 GG. Er hat bis heute keine Gesetzeskraft und wir hoffen, daß unser entschiedener Protest gegen die Beseitigung des Grundrechts auf Asyl seine Verabschiedung im Bundestag verhindern wird.

Arbeitskreis Asyl Konstanz, Treffen jeden 2. Montag um 18.00Uhr im Johannes-Zwick-Haus (Friedrich-Hugstr.)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.