Stadt droht Zwangsmaßnahmen an
Stadt droht Zwangsmaßnahmen an
Konstanz. Ganz im Zeichen des Kampfes gegen die Ausländerfeindlichkeit hat die Stadt Konstanz jetzt allen Flüchtlingen Zwangsmaßnahmen angedroht, die bis jetzt noch nicht ihre offenstehenden Mietschulden beglichen haben. Diese waren entstanden, nachdem die Stadt erstmals im Herbst letzten Jahres direkt bei den arbeitenden Flüchtlinge Mietforderungen geltend machte, deren Berechnung willkürlich und deren Höhe nur als wucherisch bezeichnet werden kann. So müssen die Bewohner eines ContainerRaums in der Max-Stromeyerstraße 180 DM Kaltmiete für einen 16 qm großen Raum entrichten und zusätzlich macht das Vermessungs- und Liegenschaftsamt Nebenkosten in Höhe von 280 DM pro Person geltend. Wie diese Zustandekommen weiß bis heute keiner. Auf eine Anfrage des AK Asyl erhielt dieser nur lapidar zur Antwort, eine Aufschlüsselung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Nach Bekanntwerden der wucherischen Mietforderungen haben die Betroffenen auf Anraten eines Anwalts Widerspruch gegen diese Mietforderungen eingelegt. Der Rechtsanwalt schrieb im Auftrag seiner Mandantinnen an sämtliche Gemeinderatsfraktionen sowie an den OB einen Brief, in dem er mitteilte, die Betroffenen seien weder willens noch in der Lage, diese Forderungen zu begleichen. Er unterbreitete der Stadt den Vorschlag, auf der Basis einer Kaltmiete von maximal 7DM pro qm und 40 DM Nebenkosten pro Person eine einvernehmliche Regelung zu finden. Dieser Brief wurde Anfang Dezember verschickt, Mitte Dezember stand er kurz vor der Beratung beim OB und Anfang Januar war er dann schließlich unauffindbar im Rathaus. Mitte Januar wurden die Briefe mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen an die Flüchtlinge abgesandt.
Deutlicher kann von den politisch Verantwortlichen nicht zum Ausdruck gebracht werden, daß Ihnen die soziale Realität der Flüchtlinge am Arsch vorbei geht, und daß sie gewillt sind, die Flüchtlinge für ihre verfehlte Politik bei der Schaffung von menschenwürdigem Wohnraum bezahlen zu lassen. — (woi)