Verfahren gegen Antifaschisten wurde eingestellt
Verfahren gegen Antifaschisten wurde eingestellt
Konstanz. Die 5. Strafkammer am Landgericht Konstanz hat das Verfahren gegen fünf Antifaschisten wegen Beleidigung bei Zahlung von Geldstrafen in Gesamthöhe von knapp 4000 DM eingestellt. Die fünf Antifaschisten wurden in erster Instanz zu Geldstrafen von über 6000 DM verurteilt, hatten gegen dieses Urteil aber Berufung eingelegt. Ihnen wurde vorgeworfen, auf einer Demonstration am 20.11.89 zum Tode von Conny Wissmann verschiedenen Parolen gerufen zu haben, die zwei Konstanzer Polizisten beleidigt hätten (siehe Kommunale Berichte 12/91). In einer Erklärung zum Urteil schrieben die Fünf damals: „Wir halten dieses Urteil für einen Angriff auf das Demonstrationsrecht und die Meinungsfreiheit. Dabei geht es darum, Aktivistinnen und Aktivisten zu unterdrücken, Einschüchterung zu betreiben und nicht zuletzt Opposition zu zerschlagen.“ Die Einstellung des Verfahrens wird von den Fünf als Teilerfolg eingeschätzt, da es nach Aktenlage auch in zweiter Instanz nicht für alle zu einem Freispruch kommen würde. Das Urteil stützt sich auf die dubiosen Aussagen von zwei Konstanzer Polizisten. Die Verurteilten hätten danach einen Eintrag im Strafregister bekommen und die Kosten des Verführens samt Bußgeld tragen müssen, was in der Summe wesentlich mehr wäre als der jetzige Betrag. - (wmo)