Anzeige wegen „Beihilfe zum Völkermord“ in Kurdistan
Anzeige wegen „Beihilfe zum Völkermord“ in Kurdistan
Eine Reihe von Organisationen und Personen, darunter Vertreter des Kurdistan-Komitees und der in Europa gewählten Abgeordneten für das kurdische Nationalparlament, haben am 16. Februar auf einer Pressekonferenz in Bonn bekanntgegeben, daß sie bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eine Strafanzeige gegen die Bundesregierung emgereicht haben. Ihr Vorwurf: Die Bundesregierung leiste mit ihrer Militärhilfe an das türkische Regime „Beihilfe zum Völkermord“ (§220a StGB) am kurdischen Volk.
Die Anzeige wird getragen von folgenden Personen und/oder Organisationen:
Hans Brandscheid, medico international, Frankfurt. Angelika Beer, Bundesvorstandsmitglied der Grünen, Neumünster. Ulla Jelpke, MdBPDS/LL, Bonn. Jürgen Grässlin, Rüstungsinformationsbüro Baden-Württemberg. Christiane Urban, BUKO, „Stoppt den Rüstungsexport“, Bremen. Holger Rothbauer, Dachverband kritischer Aktionärinnen Daimler-Benz, Stuttgart. Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V., Vorstand, vertreten durch RA Heiner Bremer, Frankfurt. Initiative Bremer Straf verteidigerinnen, Vorstand, vertreten durch RAin B. Kopp, Bremen. Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen, vertreten durch den Geschäftsführer, RA Meertens, Köln. Rainer Ahues, Rechtsanwalt, Vorstandsmitglied im Republikanischen Anwältlnnenverein, Hannover. Verteidigerinnen indenDüsseldorferund Celler PKK-Prozessen: E. Biskamp, J. Bremer, B. Fresenius, Frankfurt; F. Hess, D. Müller, Köln; M. Schubert, Freiburg; M. Böddeling, Hamburg; H. Plähn, Hannover; HansEberhard Schultz, Bremen. DeutschKurdischer Freundschaftsverein Köln, vertreten durch H. Krause, Rechtsanwältin. Kurdistan-Komitee in der BRD e.V., Köln.
Die Bundesanwaltschaft wird voraussichtlich mehrere Wochen benötigen, um die Anzeige zu prüfen und zu entscheiden, ob sie die Ermittlungen aufnimmt. Während dieser Zeit sollen weitere Unterstützer für die Anzeige gewonnen werden. Am 19. Februar erschien eine erste ganzseitige Anzeige in der tageszeitung. Der vollständige Text der Anzeige gegen die Bundesregierung und der Erklärungen auf der Pressekonferenz wird voraussichtlich im März als Broschüre erscheinen und ca. 50 Seiten umfassen. Bestellungen sind ab sofort beim Kurdistan-Komitee in Köln möglich.
Dokumentiert: Auszüge aus der Anzeige
... In der 1948 verabschiedeten „Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermords“ wird in Artikel II der Begriff „Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen“, allgemein bestimmt. Danach „bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen sind, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“.
Nach dieser Definition reicht also „schon“ die Tötung (einzelner) Menschen der nationalen Gruppe bzw. deren (schwere) körperliche oder seelische Schädigung, wenn sie in der Absicht begangen wird, die Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören (...)
(Im folgenden Auszüge aus dem Kapitel über „die deutsche Unterstützung der türkischen Machthaber":)
. . . Die BRD hat in der Vergangenheit die Türkei auch und gerade seit dem Militärputsch systematisch militärisch hochgerüstet...
„Der Einsatz deutscher Waffen, u.a. aus NVA-Beständen, während der Newroz-Massaker im März 1992 ist vielfach belegt:
— Unter anderem durch die sogenannte „Newroz-Delegation von Politikern und Menschenrechtlern“, siehe oben (vgl. Weser-Kurier. 27.3.1992) ...
Sie führten u.a. zu einer vorläufigen Suspendierung der weiteren Waffenlieferungen und dem Rücktritt des Verteidigungsministers Stoltenberg im April 1992. Wenig später wurden die Lieferungen wieder aufgenommen, nachdem die türkische Seite angeblich zugesichert hatte, diese nur im NATO-Verteidigungsfall nach außen einzusetzen.
Wenig später wurde jedoch erneut der Einsatz von deutschen Waffen in Kurdistan bekannt.
— Der Vorsitzende des britischen Menschenrechtsausschusses, Lord Avebury, bestätigte den Einsatz deutscher Panzer während der oben erwähnten Massaker in Simak von Ende August 1992 ... — Die Ermordung von Mesat Dünder am 6.9.1992 durch türkische Sicherheitskräfte mit Hilfe eines deutschen Schützenpanzers vom Typ BTR-60, mit dem er zu Tode geschleift wurde, ist fotografiert worden ...
— Nach Angaben von amnesty international von Mitte Oktober 1992 setzt die türkische Armee im Kampf gegen die Kurden weiterhin deutsche Waffen ein, und die türkischen Sicherheitskräfte töten und verletzen weiterhin auch Zivilisten mit deutschen Waffen (FR, 20.10.92) ...
Am 23.9.1992 beschloß der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages, im November und Dezember 46 Kriegsflugzeuge vom Typ PhantomRF-4E des (ab 1993 aufgelösten) „Aufklärungsgeschwaders Inmielmann“ sowie weitere Großwaffensysteme an die Türkei zu liefern ... Im November 1992 wurde durch eine Sendung des ARD-Magazins „Monitor“ bekannt, daß die Rüstungsfirma „Eurometaal“ im niedersächsischen Liebenau 18000 Artilleriegeschosse produziert, die in Kürze der türkischen Armee zum Einsatz gegen die Kurden geliefert werden sollen. Hierbei handelt es sich um 185- mm-Granaten des Typs M483, die mit zahlreichen Sprengköpfen gefüllt sind und die Wirkung von Streubomben haben ... Auch beim Einmarsch türkischen Truppen in den irakischen Teil Kurdistans im Oktober und November 1992 wurden wiederum deutsche Waffen, Hubschrauber und Bomben eingesetzt .. . Wie bereits bei früheren Bombeneinsätzen waren wiederholt Brandbomben aus Deutschland auf kurdische Dörfer im Irak geworfen worden, entsprechende Bilder im deutschen Fernsehen gezeigt...“
(Abschließend stellt die Anzeige fest:) „Nach den vorstehenden Ausführungen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß der Tatbestand des Völkermords im Sinne des §220a StGB sowie der zugrundeliegenden UNO-Resolution von 1948 durch das türkische Militär und die Regierung erfüllt ist... 2.) Die deutsche Unterstützung der Völkermordhandlungen, insbesondere durch Rüstungslieferungen, Material- und Ausbildungshilfen sowie Geheimdienstzusammenarbeit usw. stellt sich als Beihilfe im Sinne von §27 StGB dar. Beihilfe ist die vorsätzliche Unterstützung einer fremden, vorsätzlich begangenen und rechtswidrigen Tat. ..
(aus: Politische Berichte 5/93)