Heft 7 vom 02.04.1993 5/7 scan 2026-06-19

Der Antifaschist Gerhard Bögelein ist tot



Der Antifaschist Gerhard Bögelein ist tot

Es gibt viele Arten zu töten..(B. Brecht)

Schon 1989, als Gerhard Bögelein (67) verhaftet und ins Hamburger Untersuchungsgefängnis verschleppt wurde, war er sehr krank. Wir gehen davon aus, daß die zweijährige Untersuchungshaft, der Prozeß und die Verurteilung zu lebenslänglich sein Leben verkürzt haben.

Die Mitte Dezember 1992 durchgesetzte Haftverschonung war lange überfällig. Sie ist aus unserer Sicht deshalb zustande gekommen, weil es klar war, daß er nur noch eine geringe Lebenserwartung hatte. Das Urteil lebenslänglich sollte in der Öffentlichkeit nicht als das erscheinen, was es für Gerhard Bögelein war: „ein Todesurteil“.

Zur Erinnerung:

Gerhard Bögelein war als 19jähriger 1943 zum ersten Mal mit der NS-Militärjustiz in Konflikt geraten. Er hatte sich geweigert, an der Erschießung einer Gruppe von Zivilistinnen, darunter auch Jüdinnen, teilzunehmen. 1944 gelang ihm die Desertion aus der deutschen Wehrmacht, und bis Ende des Krieges kämpfte er auf der Seite der Roten Armee. Nach 1945 war er wegen seiner Sprachkenntnisse neben anderen Aufgaben damit vertraut, als Offizier der Roten Armee faschistische Kriegsverbrecher zu überführen. In diesem Zusammenhang verhörte er auch den NS-Militärrichter Erich Kallmerten, der daraufhin ein Geständnis unterzeichnete, wonach er persönlich verantwortlich war für 178 Todesurteile, die er in seiner Eigenschaft als oberster Militärrichter der Kurlandarmee verhängte. Erich Kallmerten wurde 1947 im Kriegsgefangenenlager Klaipeda erschlagen. Schon 1949 versuchte die BRD-Justiz Gerhard Bögelein für die Tötung des NS-Blutrichters Kallmerten verantwortlich zu machen. Die Untersuchung in diesem Fall wurden von dem Hamburger Ermittlungsrichter Kurt Steckel geführt. Steckei, der wie fast alle NS-Richter mit einer weißen Weste durch die sogenannten Entnazifizierungsverfahren rutschte, war noch 1945 als Staatsanwalt beim Volksgerichtshof Potsdam tätig. Das heutige Verfahren wurde fast vollständig auf Grundlage der von Steckei erstellten Ermittlungsakten geführt.

Gerhard Bögelein lebte seit 1956 in der DDR und war somit bis zu seiner Verhaftung nach der Annexion 1989 vor den Auslieferungsersuchen der BRD-Justiz geschützt.

Das Hamburger Verfahren von 1992 war dadurch gekennzeichnet, daß der Staatsanwalt Harald Duhn die Anklage im Sinne seines Lehrers Kurt Steckei führte. Die 22. Strafkammer unter Richter Diethelm Erdmann folgte dieser Vorgabe. In diesem Verfahren wurden die Rollen vertauscht; aus dem Täter Erich Kallmerten wurde das Opfer eines „heimtückischen Mordes“, während der Antifaschist und Widerstandskämpfer Gerhard Bögelein trotz einer nur lückenhaften Indizienkette und ohne Tatzeugen zum Täter konstruiert wurde.

Prozeßgruppe Gerhard Bögelein, 14.3.93

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