Protest gegen rechtliche Diskriminierung der Kollegen und Kolleginnen aus Nicht-EG-Staaten
Protest gegen rechtliche Diskriminierung der Kollegen und Kolleginnen aus Nicht-EG-Staaten
Leser und Leserinnen dieser Zeitung wissen um die Tatsache, daß Menschen ohne deutschen Paß in diesem Land auf vielfältigste Weise diskriminiert werden. Eine Variante der Diskriminierung ist der Ausschluß der hier arbeitenden Menschen von der gleichberechtigten Teilnahme an Mitbestimmungsgremien im öffentlichen Dienst. Diesmal trifft es jedoch nicht alle ausländischen Kolleginnen und Kollegen, sondern nur solche aus Nicht-EG-Staaten und hier nur solche, die auch noch das Pech haben, in Baden-Württemberg oder Bayern ihre Arbeitskraft verkaufen zu müssen.
Im geltenden Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg heißt es hierzu lapidar unter Paragraph 12: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag ... die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen. In anderen Bundesländer sowie auf Bundesebene, aber auch im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es keine vergleichbare Regelung. Dort können sich selbstverständlich alle Kollegen und Kolleginnen zur Wahl stellen.
Die oben genannte Regelung existiert seit gut fünfzehn Jahren. Sie wurde bisher weder von den Gewerkschaften, den amtierenden Personalräten noch — soweit bekannt — von den betroffenen Kollegen und Kolleginnen aus NichtEG-Staaten mit Nachdruck angegriffen.
Anläßlich der in diesem Jahr stattfindenden Personalratswahl beantragten nun drei türkische Kollegen im neu gebildeten Eigenbetrieb Entsorgung der Stadt auf die offizielle Liste der ÖTV aufgenommen zu werden. Die Anzahl der betroffenen Kollegen ist in diesem Bereich sehr hoch. Sie liegt bei ungefähr 25 % der Gesamtbelegschaft. Der Wahlvorstand entschied im Einklang mit geltendem Recht, diesen Antrag zu verwerfen und verwies sie auf die Möglichkeit, sich an der Wahl zur Bildung einer Ausländervertretung zu beteiligen. Dies ist ein Gremium minderen Rechts, daß nur in den Angelegenheiten der türkischen Kollegen Mitbestimmungsrechte ausüben darf. Daraufhin brachten die Kollegen zwei Resolutionen in die OTV-Vertrauensleute-Sitzung der Stadtverwaltung ein, die dort mit großer Mehrheit verabschiedet wurden. In der ersten wurde der Ausschluß der türkischen Kollegen vom passiven Wahlrecht scharf kritisiert: „Der Ausschluß dieser Kollegen und Kolleginnen stellt eine unerträgliche Diskriminierung dar. Er verstößt gegen das Antidiskriminierungsgebot des Grundgesetzes und mißachtet die Würde dieser Kollegen und Kolleginnen.“ Mit Verweis auf den Novellierungsentwurf des DGB zum Landespersonalvertretungsgesetz wurde die Landesregierung in Stuttgart aufgefordert, umgehend ein neues Landespersonalvertretungsrecht zu verabschieden, das den Kollegen und Kolleginnen aus Nicht-EG-Staaten bei den Personalratswahlen gleiche Rechte einräumt.
In einer zweiten Resolution wurde der DGB aufgefordert, einen Musterprozeß in dieser Angelegenheit zu fuhren. Diese Forderung wurde zum gleichen Zeitpunkt auch aus anderen Gewerkschaftsbezirken erhoben.
Sowohl der DGB als auch die Hauptverwaltung der ÖTV lehnen jedoch zu jetzigen Zeitpunkt die Führung einer Musterprozesses ab. Sie verweisen darauf, daß im Herbst dieses Jahres die Novellierung des LPVG im Landtag zur Debatte steht, von der sie sich eine Beseitigung dieser diskriminierenden Regelung erwarten. Ein Musterprozeß würde sich über Jahre hinziehen. Derzeit sei es wichtiger politischen Druck in Richtung Landtag in Stuttgart zu entwickeln.
Um dies zu erreichen soll — vermutlich im Mai dieses Jahres — eine Personalrätekonferenz in Konstanz stattfinden, bei der ein Schwerpunkt die Frage der Diskriminierung der Kollegen und Kolleginnen aus Nicht-EG-Staaten sein wird. — (woi)