Gemeinden nehmen Stellung zum „Solidarpakt“
Gemeinden nehmen Stellung zum „Solidarpakt“
Das Defizit der kommunalen Haushalte ist in den alten Bundesländern von 5,5 Milliarden Mark (1991) auf 7,8 Milliarden Mark (1992) angestiegen; 1993 erwarten sie ein Minus von 8,5 Milliarden Mark. Die Kommunen in den neuen Bundesländern stellen für 1992 ein Defizit von 5,5 Milliarden Mark fest, das nach bisheriger Datenlage 1993 auf 9 Milliarden Mark anwachsen wird. Daher sind die Kommunen besonders daran interessiert, daß erstens das Geld für die Finanzierung des „Solidarpakts“ nicht vorrangig den Kommunen entzogen wird, daß zweitens die ostdeutschen Kommunen wirklich einen großen Teil der Mittel erhalten und daß drittens Bund und Länder ihren Aufwand nicht dadurch mindern, daß sie Aufgaben auf die Kommunen übertragen, ohne die Finanzierung zu sichern. Hier einige Stimmen:
„Die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs ab 1995 führt in den alten Ländern ... zu einer zusätzlichen Belastung in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Mark. In welcher Höhe die Kommunen an diesen Zusatzlasten beteiligt werden, wird Gegenstand von Verhandlungen in den einzelnen Ländern sein. Die Länder scheinen aber in dieser Frage .. . eine bundeseinheitliche Regelung anzustreben. In einem Gesetzesantrag an den Bundesrat zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs beantragen die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die Gewerbesteuerumlage zugunsten der Länder zu erhöhen. Unter anderem hierdurch sollen sich die Kommunen der alten Bundesländer mit durchschnittlich 40 Prozent an den Belastungen der alten Länder beteiligen.“ (Deutscher Städtetag)
„Wir wollen uns selbstverständlich auch an den Kosten zum Aufbau Ost beteiligen. Wir sind aber nicht in der Lage, 40 Prozent der Länderbelastung zu übernehmen. Wenn uns der Staat sonst nur mit rund 12 Prozent an seinem Steuerkuchen beteiligt, ist nicht einzusehen, warum wir bei den Belastungen 40 Prozent tragen sollen.“ (Bayerischer Städtetag)
„Die Beteiligung der westdeutschen Kommunen an den Mindereinnahmen der Länder hat auf der Grundlage der jeweiligen Verbundsätze im Rahmen der Finanzausgleichgesetze zu erfolgen. Eine Festlegung der kommunalen Belastungen durch eine bundesweite Anhebung der Gewerbesteuerumlage zugunsten der westdeutschen Länder ist systemfremd.“ (Deutscher Städte- und Gemeindebund)
„Die mit der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs den neuen Ländern zufließenden Mittel werden die Leistungen aus dem Fonds .Deutsche Einheit“ ersetzen. Letztere standen den Kommunen zu 40 Prozent zu; diese Quote wird auch für die künftigen Einnahmen der Kommunen in den neuen Ländern gefordert.“ (DeutscherStädtetag)
„Bund und Länder dürfen keine die Kommunen belastenden Leistungsgesetze beschließen, bisher von Bund und Ländern getragene Lasten dürfen nicht auf die Kommunen abgewälzt werden, und bestehende Leistungsgesetze müssen gekürzt oder zeitlich ausgesetzt werden . .., insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.“ (Deutscher Landkreistag)
Inzwischen hat die Bund-LänderKommission Leistungskürzungen beschlossen, die über die bisherigen „Solidarpakt“-Verhandlungen hinausgehen. Am 16. April berät der Bundesrat darüber, (bat. Polnische Berichte 8/93)