Soziale Betreuung für Flüchtlinge soll eingestellt werden
Soziale Betreuung für Flüchtlinge soll eingestellt werden
Die geplante Änderung des Artikel 16 wirft ihre Schatten voraus. Parallel zur ihr soll ein Asylbewerberleistungsgesetz verabschiedet werden, daß erstmal eine große gesellschaftliche Gruppe von den Leistungen des Bundessozialhilfegesetzes ausschließt. Das geplante Leistungsgesetz sieht vor, Grundleistungen nur noch in Form von Sachleistungen zu gewähren. Daneben gibt es lediglich ein Taschengeld in Höhe von 50 DM bis zum 14., und 100 DM ab dem 14. Lebensjahr. Dieser Betrag soll zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens einschließlich der Gesundheits- und Körperpflege ausreichen. Er kann auch noch gekürzt werden, wenn sich der/die Betroffene weigert, ihm/ihr zugewiesene Arbeiten auszuführen. Für die vorgesehene Zwangsarbeit ist eine Aufwandsentschädigung zwischen 1 DM und 3 DM pro Stunde vorgesehen.
Das neue Asylbewerberleistungsgesetz macht auch die soziale Betreuung von Flüchtlingen hinfällig. Sie ist nach dem neuen Gesetz schlichtweg nicht mehr vorgesehen. Aus diesem Anlaß fordert der Landkreistag Baden-Württemberg die Landratsämter auf, die Vereinbarungen für die Betreuung von Asylbewerberinnen mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zu kündigen.
Der Arbeitskreis Asyl Konstanz hat zu diesem Vorgang einen offenen Brief formuliert, den wir im folgenden in wesentlichen Auszügen dokumentieren.
— (woi)
Der Arbeitskreis Asyl Konstanz lehnt das Vorhaben ab, die Sozialhilfe von Flüchtlingen nicht mehr durch das Bundessozialhilfegesetz zu regeln, sondern ein eigenes Asylbewerberleistungsgesetz zu schaffen. Durch dieses Sondergesetz werden Flüchtlinge gezwungen, unterhalb des Existenzminimums zu leben, welches das Bundessozialhilfegesetz garantiert und Voraussetzung zur Führung eines menschenwürdigen Lebens ist. Die Versorgung soll generell in Form von Sachleistungen gewährt werden. Dies entmündigt und schikaniert die Flüchtlinge.
... Diese Gesetzesneuerung wirft erstmals einen ganzen Bevölkerungsteil aus dem System der sozialen Sicherung heraus. Durch die Verweigerung sozialarbeiterischer Leistungen werden die Flüchtlinge darüberhinaus noch mehr an den Rand der Gesellschaft gedrängt.
Der Arbeitskreis Asyl weiß, daß die soziale Betreuung für die Flüchtlinge eine zentrale Bedeutung hat: Bei der Organisation des Alltags in dem für die Flüchtlinge fremden und vor allem fremdsprachigen Land wenden sich die Flüchtlinge an die Sozialarbeiterinnen. Bei Kontakten mit Behörden, Ärzten, Schulen, Arbeitgebern und Rechtsanwälten sind viele Flüchtlinge auf die Hilfe der sozialen Betreuung angewiesen. Das Zusammenleben der Flüchtlinge in den beengten Unterkünften erfordert ständig das Engagement der Sozialarbeiterinnen. Vor allem die menschliche Not, die jedes Flüchtlingsschicksal mit sich bringt, die Sorge der Flüchtlinge um in der Heimat zurückgelassene Verwandte und Freunde, die Ungewißheit der eigenen Zukunft macht die persönliche und menschliche Zuwendung der Sozialarbeiterinnen notwendig.
Auch die Akzeptanz der Flüchtlinge in der Gesellschaft wird von der Sozialarbeit wesentlich unterstützt. So spielt die Sozialarbeit insbesondere bei der Annahme der Unterkünfte in der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Bei Konflikten ist die Sozialarbeit auf Ausgleich bemüht und wirbt auf beiden Seiten um Verständnis. Die Begegnung von Deutschen mit den Flüchtlingen wird meist von der sozialen Betreuung vermittelt. Gerade in dieser Zeit der eskalierenden Fremdenfeindlichkeit und von Gewalt gegen Flüchtlinge kann deshalb auf den Beitrag der Sozialarbeit zum sozialen Frieden nicht verzichtet werden.
Neben der Kritik an den einzelnen Bestimmungen, die in dem neuen Gesetz vorgesehen sind, warnen wir aber auch überhaupt vor dem Ausschluß von Bevölkerungsteilen aus dem Bundessozialhilfegesetz: Das Vorgehen gegen die Flüchtlinge, die Schaffung eines Sondergesetzes, könnte Beispiel sein für weitere Einbrüche in die Sozialhilfe. Schlagwörter wie „Sozialer Wildwuchs“, „Sozialmißbrauch“, „Sozialkriminalität“ werden immer häufiger von Politikern gebraucht und in der Presse lanciert. Diese Kampagne könnte schließlich dazu führen, daß die Schikanierung von allen Sozialhilfeempfängerinnen durch Sachverpflegung und Zwangsarbeit eingeführt wird...“
Der Arbeitskreis fordert die Verantwortlichen deshalb auf, sich gegen die Schaffung eines eigenständigen Asylbewerberleistungsgesetzes zu wenden, Flüchtlingen weiterhin Sozialhilfe in Geld auszuzahlen, die soziale Betreuung für Flüchtlinge beizubehalten und hierfür eine entsprechende Kostenentschädigung vom Land einzufordern.
Wie berechtigt die Befürchtung ist, daß es nicht bei Kürzungen für Flüchtlinge unter das zum Leben notwendige Existenzminimum bleiben wird, zeigt die Entscheidung des Kreistages im Sozialhaushalt 1 Million DM einzusparen. Landrat Maus führt hierzu in einem Schreiben an Sozial-Bürgermeister Hansen aus: „Wenn der Beschluß des Kreistages. .. durchgesetzt werden soll, kann dies nur in der Weise geschehen, daß bei jedem einzelnen Fall die Ermittlung des konkreten Bedarfs sehr sorgfältig vorgenommen wird.“ Nach einem Hinweis auf den relativ großen Ermessensspielraum fährt er fort: „Ich bitte Sie, mit Ihren Mitarbeitern diesen Sachverhalt zu erörtern, auf den Beschluß des Kreistages hinzuweisen und dafür zu sorgen, daß bei der Bedarfsermittlung nicht der oberste Ermessensrahmen ausgeschöpft wird. Nur so kann die beschlossene Einsparung tatsächlich erzielt werden."