Heft 9 vom 30.04.1993 5/9 scan 2026-06-19

Nur noch für Privatpatienten eine gute Behandlung?

Betriebs- und Personalräte der ÖTV Baden-Württemberg diskutieren über Gesundheitsstrukturgesetz


Betriebs- und Personalräte der ÖTV Baden-Württemberg diskutieren über Gesundheitsstrukturgesetz

Nur noch für Privatpatienten eine gute Behandlung?

Über 60 Vertreterinnen aus Betriebs- und Personalräten baden-württembergischer Krankenhäuser berieten am 18. März auf einer Tagung der ÖTV die Auswirkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes auf die Krankenhäuser.

In der Uni-Klinik Heidelberg sind derzeit 120 Stellen im Pflegedienst nicht besetzt. Aus diesem Grunde waren im letzten Jahr durchschnittlich 250 Betten pro Quartal nicht belegt. Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) friert diesen Ist-Zustand ein: es dürfen nicht mehr Patienten als im Vorjahr behandelt werden, die freien Betten müssen weiterhin ungenutzt bleiben. Die Zahl der Aussteiger aus der Pflege nimmt zu, die Zahl der Auszubildenden geht zurück; etwa 50 % aller frischexaminierten Pflegekräfte tritt den Beruf erst gar nicht an. Frei werdende Stellen werden nicht mehr besetzt, nicht nur in der Pflege, zunehmend auch im medizinisch-technischen Bereich. Auch bei den MTA-Schulen gehen die Bewerbungen zurück.

Im städtischen Krankenhaus Karlsruhe versucht die Klinikleitung, durch Einsparungen im personellen Bereich die Regelungen des GSG umzusetzen. Da keine Pflegesatzverhandlungen stattfinden, sondern das Budget von 1992 lediglich um den Zuwachs der Gesamtlohnsumme erhöht wird, ergibt sich folgende Situation: Die allgemeine Kostensteigerung wird mit 6,7 % angegeben, die Deckelung an die Gesamtlohnsumme beträgt 3%, die Differenz muß eingespart werden: zwölf Stellen bei den Ärzten sollen Wegfällen. Durch Proteste des Pflegepersonals konnte erreicht werden, daß statt zwanzig Stellenstreichungen im Pflegedienst jetzt nur vier stattfinden sollen. Im Pflegedienst des städtischen Krankenhauses Karlsruhe sind mittlerweile 40000 Überstunden aufgelaufen. Auch hier gilt die Vorgabe der Verwaltung: auf keinen Fall mehr Patienten behandeln wie im Vorjahr. Über Möglichkeiten der Privatisierung von Teilbereichen, etwa in der Medizintechnik, im Putzdienst oder auch Küche, wird nachgedacht. Von der Stadt wird die Umwandlung des Krankenhauses in eine GmbH angestrengt. In einem ausführlichen Info setzte sich der Personalrat mit den Hauptargumenten der Befürworter der Umwandlung auseinander.

Personalrätinnen, insbesondere aus kleineren kommunalen Krankenhäusern, berichteten, daß eine Versorgung der Patienten immer weniger zu gewährleisten sei; die Krankenhausträger sehen sich nicht mehr in der Lage, den Versorgungsauftrag insbesondere in der Maximal-Versorgung zu erfüllen; schwerkranke Patienten werden in Zukunft verstärkt in die Uni-Kliniken verlegt.

Kritisch wurde auch die Pflegepersonalregelung diskutiert. Die von vielen Kolleginnen gehegte Hoffnung, endlich zu einer vernünftigen Berechnung des Personalbedarfs zu kommen, sind mit dem neuen Gesetz nicht erfüllt. Die Personalsituation wird sich dadurch weiter verschlechtern. Die Krankenhausträger werden die Zahl der Betten weiterhin verringern, was die Wartezeit der Patienten erhöht. Nur noch Privatpatienten werden sich in Zukunft eine rasche und gute Behandlung erkaufen können. „Wer amt ist, stirbt früher", diese Tendenz wird durch das neue Gesetz gestärkt, und alle Betriebs- und Personalräte waren sich zum Schluß einig, daß es notwendig ist, gerade deshalb die Bundesregierung auch in der Öffentlichkeit anzugreifen. (klh.in: Kritik und Widerstand)

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