Heft 1 vom 21.01.1994 6/1 scan 2026-07-31

Sozialbetreuung von Flüchtlingen wird eingeschränkt Pauschale soll Mehrkosten der Freßpakete auffangen



Sozialbetreuung von Flüchtlingen wird eingeschränkt Pauschale soll Mehrkosten der Freßpakete auffangen

Zum 1. Januar 1994 hat das Landratsamt Konstanz vier Mitarbeiterinnen eingestellt, die die Sozialbetreuung der Flüchtlinge im Landkreis Konstanz durchführen sollen. Zudem schloß das Landratsamt zu diesem Zweck einen Vertrag mit dem Singener Verein für Hausaufgabenhilfe ab. Der Verein verfügt über 1,5 Mitarbeiterinnen. Zusammen mit 2,5 weiteren Stellen sollen diese laut Hämmerle in dieser Woche vom Personalrat des Landratsamtes abgesegnet werden.

Da derzeit 3 000 Flüchtlinge im Landkreis Konstanz leben, bedeutet dies, daß eine Sozialbetreuerin 375 Flüchtlinge zu versorgen hat. In der Stadt Konstanz betreute eine Sozialarbeiterin bis Ende letzten Jahres ca 200 Flüchtlingen. Der Landkreistag, dessen Vorsitzender Landrat Maus ist, empfiehlt seit Jahren einen Betreuungsschlüssel von 1 zu 100. Noch bei den jüngsten Verhandlungen der Landkreise mit dem Land BadenWürttemberg äußerte sich Landrat Maus dahingehend, daß die Betreuungspauschale erhöht werden müsse, um eine „einigermaßen vernünftige“ Betreuungsarbeit sicherstellen zu können. Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land war die Erhöhung der Betreuungspauschale von bisher 250 DM auf 650 DM. Dies entspricht bei 3000 Flüchtlingen der Summe von 1,95 Mio DM.

Bei sehr großzügiger Berechnung der dem Landratsamt Konstanz entstehenden Personal- und Sachkosten durch die Sozialbetreuung ergibt sich ein Betrag von ca 0,7 Mio DM, somit lediglich ein knappes Drittel des Betrages, den Landratsamt von Stuttgart für die Sozialbetreuung pauschal erhält. Konsequenz der bisherigen Entscheidungen des Landratsamtes sind:

— Der ohnehin unzureichende Betreuungsschlüssel wurde durch das Landratsamt Konstanz nochmals massiv verschlechtert und dies in krassem Gegensatz zu den Empfehlungen und Forderungen des Landkreistages und von Landrat Maus im Vorfeld der Verhandlungen um die Erhöhung der Sozialbetreuungspauschale.

— Die beim Landratsamt eingestellten Mitarbeiterinnen sind dem Landratsamt gegenüber als ihrem Arbeitgeber strikt weisungsgebunden. Soziale Integration und oftmals entscheidende Hilfe für Flüchtlinge setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Flüchtling und Sozialbetreuerin voraus.

Bringt schon allein die hohe Zahl der Flüchtlinge, die eine Sozialbetreuerin zu betreuen hat, eine Überforderung mit sich, so wird das Vertrauensverhältnis zwischen der Sozialbetreuung und den betroffenen Flüchtlingen zusätzlich durch die Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes gefährdet.

Den Flüchtlingen wird mit die Übernahme der Sozialbetreuung durch das Landratsamt eine wichtige Anlaufstelle genommen, die sic bei Konflikten mit diesem aufsuchen könnten. Die Situation wird noch verschärft durch das Kontaktverbot, daß die Spitze des Landratsamtes ihren Mitarbeiterinnen gegenüber den ehrenamtlichen FlüchlingsbetreuerInncn des Arbeitskreis Asyl Konstanz ausgesprochen hat.

— Das Landratsamt hat bei wesentlich erhöhten Pauschalen, die Anzahl der Sozialbetreuung eingestellten Mitarbeiterinnen verringert. Es stellt sich deshalb die Frage: was geschieht nun mit dem Betrag von 1,25 Mio DM, der verbleibt nach Abzug der Kosten für die Sozialbetreuung? Nach unseren Informationen plant das Landratsamt die durch die Sachleistungen entstehenden Mehrkosten über den oben genannten Anteil der nicht ausgegebenen Betreuungspauschale zu kompensieren.

Bisher werden diese lediglich durch einen Buchhaltertrick verschleiert. Der Landrat wies nämlich seinen Kämmerer an, so zu tun, als ob 100% der Kosten, die für die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes anfallen, vom Land zurückerstattet würden. Aus diesem Grund konnte er ihn in einem extra Buch für haushaltsfremde Vorgänge ansetzen. Dies ist jedoch mitnichten so. Und das weiß auch der Landrat. Nur so war es dem Landrat allerdings möglich, eine Debatte über die Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Kreistag zu verhindern.

Ob es ihm gelingt, wird sich noch zeigen. Der Arbeitskreis Asyl hat die Kreistagsfraktionen aufgefordert, diesen Sachverhalt in die Haushaltsberatungen des Kreistages einzubringen. Sollte nämlich nicht 100% der Kosten vom Land erstattet werden, müßte ein Nachtragshaushalt in den Kreistag eingebracht werden, bei dem dann über den Ausgleich der durch die Sachleistungen zusätzlich entstehenden Ausgaben zu beraten wäre. — (woi)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.