Heft 1 vom 21.01.1994 6/1 scan 2026-07-31

Heckler & Koch im Jugoslawienkrieg

Rüstungs-Informationsbüro


Rüstungs-Informationsbüro

Heckler & Koch im Jugoslawienkrieg

Das Rüstungs-Informationsbüro Baden-Württemberg (RIB) e.V. Tübingen und das Büro für notwendige Einmischungen e.V. Hamburg wandten sich am 1. Januar an die Öffentlichkeit.

Nach der Berichterstattung des Londoner Independent ist die Verwicklung der Firma Heckler & Koch in den Krieg im ehemaligen Jugoslawien endlich auch Thema in Deutschland. Das RüstungsInformationsbüro Baden-Württemberg (RIB) e.V. hat auf diesen Zusammenhang schon vor genau einem Jahr zum erstenmal in einem Buch („Krieg in Jugoslawien“) hingewiesen.

Am 19.3.1993 haben dann verschiedene Organisationen der Friedensbewegung vor den Toren der Firma im schwäbischen Oberndorf mit einer Aktion die Mitschuld der Firma Heckler & Koch bei Waffenschiebereien an alle Kriegsparteien im Jugoslawienkrieg aufmerksam gemacht. Deshalb, so RIBVorstandsmitglied Tobias Pflüger, „ist die Reaktion der Staatsanwaltschaft Rottweil absolut unverständlich“, die sich „völlig überrascht“ von den Vorwürfen des Independent zeigte. „Ein bißchen informieren und die Hinweise aus der Friedensbewegung ernst nehmen“, riet er der Staatsanwaltschaft.

Tobias Pflüger (RIB): „Heckler& Koch ist der Lizenzgeber aller H&KWaffen, die im Krieg im ehemaligen Jugoslawien auftauchen. Für jede vergebene Lizenz gehen die Einnahmen u.a. an Heckler&Koch in Oberndorf. Heckler&Koch hatte gute Verbindungen zur Belgrader Firma Univerzal. Nicht nur die serbische, insbesondere auch die kroatische und ebenfalls die bosnische Kriegsseite, die alle unter einem UNWaffenembargo stehen, sind mit Heckler&Koch MP 5 und G-3-Gewehren ausgerüstet. Heckler&Koch hat somit auch eine Verantwortung für den Einsatz der Waffen. Doch ein Großteil der Waffenexporte ist offiziell genehmigt, und dafür verantwortlich ist das Bundesamt für Wirtschaft in Eschborn und das Bundeswirtschaftsministerium.“

Die Staatanwaltschaft hat im September den Antrag der Demonstrant/inn/en vom 19.3. auf Eröffnung eines Verfahrens gegen Heckler&Koch wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, nämlich der Söldnerzeitschrift „Soldiers of Fortune“, abgewiesen. In dieser Söldner(anwerbe-)Zeitschrift wirbt Heckler&Koch regelmäßig und unterstützt insofern das Söldnerunwesen. Nach Ansicht des Rüstungs-Informationsbüros Baden-Württemberg (RIB) und des Büros für notwendige Einmischung sollte die Staatsanwaltschaft erneut die Ermüdungen aufnehmen und ein Verfahren gegen Heckler& Koch eröffnen. „Vollkommen paradox“ wird das Verhalten der Staatsanwaltschaft mit dem 30.12.: An diesem Tag stellte die Staatsanwaltschaft Frank Eyssen vom Büro für notwendige Einmischung aus Hamburg einen Strafbefehl wg. „Vergehen der Abhaltung einer nicht angemeldeten Versammlung“ (von 6.43 bis 8.17 Uhr, so die als Zeugen auftretenden Polizisten) über die Gesamtsumme von 3 000 DM zu, für die Aktion vor den Toren von Heckler& Koch am 19.3. diesen Jahres.

Frank Eyssen dazu: „Ich erhebe Einspruch ...“

Die beiden Büros haben sich deshalb entschlossen, der Staatsanwaltschaft Rottweil behilflich zu sein: RIB wird der Staatsanwaltschaft Rottweil (neueste) Buchveröffentlichungen beider Büros zum Thema (Verlage Droemer Knaur, München, und Jung, Tübingen) in einer öffentlichen Aktion übergeben, um, wie es hieß, „bei der Information der Staatsanwaltschaft zu helfen“, (aus Linksys CL)

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