AK Asyl unterstützt Klage gegen Landratsamt
Presseerklärung
AK Asyl unterstützt Klage gegen Landratsamt
Eine in Konstanz lebende, sechs Personen zählende kurdische Flüchtlingsfamilie hat beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen das Landratsamt Konstanz erhoben. Sie will per einstweiliger Anordnung durchsetzen, daß sie Geldleistungen als ungekürzte Regelsätze in der nach dem BSHG auch für Deutsche geltenden Höhe einschließlich Kleidergeldpauschalen erhält. Der Arbeitskreis Asyl Konstanz übernimmt die Finanzierung der Klage, da es der betroffenen Flüchtlingsfamilie mit dem ihr zustehenden „Taschengeld“ nicht möglich ist, diesen Prozeß gegen das Landratsamt zu führen. Die Familie wird vertreten durch Rechtsanwalt Helmut Maier.
Zum Hintergrund der Klage: Das Landratsamt Konstanz beliefert seit Dezember letzten Jahres alle im Landkreis Konstanz lebenden Asylbewerberinnen und Bürgerkriegsflüchtlinge mit Essenspaketen. Ohne Rücksicht auf die Länge ihres Aufenthaltes in Deutschland, der Art ihrer Unterbringung und ihres Status fallen sie alle nach Ansicht des Landratsamtes Konstanz unter die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Das Landratsamt Konstanz verstößt mit dieser Praxis, die auf eine Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zurückgeht, gegen die ohnehin schikanösen und diskriminierenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Gesetz sieht nämlich vor, daß Flüchtlinge, die sich länger als 1 Jahr in Deutschland aufhalten und deren Asylantrag nicht unanfechtbar entschieden ist, Anspruch auf Leistungen gemäß den Bestimmungen des BSHG haben.
Ferner legt das Landratsamt Konstanz den im Gesetz genannten, aber nirgendwo definierten Begriff der Gemeinschaftsunterkunft extensiv zu Lasten der Flüchtlinge aus und beliefert auch solche Asylbewerberinnen mit Lebensmittelpaketen, die weder in einer städtischen noch in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft leben. Dem Arbeitskreis Asyl Konstanz sind Flüchtlinge bekannt, die einzeln und privat wohnen und dennoch Lebensmittelpakete erhalten.
Bürgerkriegsflüchtlinge schließlich werden noch in der Begründung für den Gesetzesentwurf der Regierungskoalition ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetz herausgenommen. „Ebenso nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes aufgenommen sind — entsprechend diesen Verhandlungsergebnissen der Parteien zu Asyl und Zuwanderung — Bürgerkriegsflüchtlinge. .. Bürgerkriegsflüchtlinge haben mithin nach wie vor grundsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz.“ (Bundestagsdrucksache 12/4451) Auch dies hindert das Landratsamt Konstanz nicht, die in Konstanz lebenden und auf Unterstützung angewiesenen Bürgerkriegsflüchtlinge mit Essenspaketen zu beliefern statt ihnen das zustehende Bargeld auszuzahlen.
Wir können die Praxis des Landratsamtes Konstanz nur so verstehen, daß Landrat Maus und der für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlichen Verwaltungsspitze des Landratsamtes die im Gesetz vereinbarten diskriminierenden Regelungen nicht weit genug gehen.
Sie befinden sich hier in schlechtester Gesellschaft, forderten die Republikaner doch bereits am 23. Juli letzten Jahres im Landtag, daß die auf „12 Monate beschränkte Anwendung der Neuregelung (der Leistungen an Asylbewerberinnen) unverzüglich aufgehoben wird.“ Die heutige Verwaltungspraxis entspricht der damals von den Rechtsradikalen erhobenen Forderung.