Heft 4 vom 17.02.1994 6/4 scan 2026-07-31

Baden-Württemberg schiebt kurdische Flüchtlinge ab



Baden-Württemberg schiebt kurdische Flüchtlinge ab

Familie Tekin von Frankfurt nach Istanbul abgeschoben und ist seither verschwunden.

Am 5. Januar war die Familie Tekin aus Ubstadt-Weiher gewaltsam in die Türkei abgeschoben worden. Seither ist sie spurlos verschwunden. Die Familie stammte aus Cizre, das in Kurdistan an der türkisch-syrischen Grenze und in den unter Ausnahmerecht stehenden kurdischen Provinzen der Türkei liegt. In der BRD lebende Familienangehörige haben seither nichts mehr von der Familie gehört. Sie gehen davon aus, daß die abgeschobene Familie Tekin sofort in Istanbul verhaftet wurde. Auch Menschenrechtsorganisationen konnten nichts über den Verbleib der Familie in der Türkei erfahren.

Ayse und Abdul Raman Tekin flohen im September 1993 mit ihren sieben Kindern aus Cizre in die BRD, nachdem sog. Dorfschützer ihr Haus zerstört hatten. Abdul Raman Tekkin wurde von den türkischen Sicherheitskräften der Unterstützung der PKK verdächtigt und gesucht.

Die Familie wurde von der Abschiebung nach Istanbul völlig überrascht. Der Ablehnungsbescheid vom 25. Oktober 1993 war der Familie nie persönlich zugestellt worden, die Niederlegungsnachricht hatte sie nicht erreicht. gegen die gewaltsame Abschiebung wehrte sich die Familie. Der AK Asyl Baden-Württemberg berichtet, daß die Familie sich vehement gegen ihre Abschiebung in die Türkei zur Wehr setzte, Abdul Raman Tekin drohte sogar mit Selbstmord, da in der Türkei ihn mindestens Folter und Gefängnis erwartete.

„Eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das für die Abschiebung zuständig ist, begründete das Vorgehen damit, daß gegen die Ablehnung des Asylantrags kein Widerspruch eingelegt und diese am 12. November bestandskräftig wurde. Die Anwendung einer Anordnung des baden-württembergischen Innenministers Frieder Birzele (SPD), Kurden vor einer Abschiebung zu persönlichen Abschiebehindernissen anzuhören, sei nur bei „Altfallen“ (Menschen, die vor dem 1. Juli 1992 einreisten) wirksam.

Ein Sprecher des Innenministeriums in Stuttgart bedauerte den Vorgang. Es gebe keinen Zweifel, daß die Türkei „mit brachialer Gewalt gegen Kurden“ vorgehe. Leider seien bereits mehrmals Anträge Baden-Württembergs auf einen generellen Stopp der Kurden-Abschiebung von der Mehrheit der Länderinnenminister abgelehnt worden.“ (1)

Familie Ildiri gegen drohende Abschiebung im Kirchenasyl

Nurija und Ferman Ildiri flohen 1989 mit ihrer Tochter in die BRD und stellten einen Asylantrag. 1990 folgten die drei jüngeren Brüder Ferman Ildiris, deren Vormundschaft Ferman Ildiris übernahm. Ihnen wurde inzwischen in einem Verfahren das Recht auf Asyl zuerkannt. Der Asylantrag und auch der Folgeantrag der Familie Ildiri, die mittlerweile vier Kinder hat, wurde jedoch abgelehnt, die Abschiebung droht. Deshalb erhielten sie von der evangelischen und katholischen Kirche in Ettenheim bei Lahr am 28. Januar Kirchenasyl.

Ferman Ildiri wird von den türkischen Behörden als Sympathisant der PKK verfolgt. Er hatte den Befreiungskämpfern vor seiner Flucht in die BRD als Sechzehnjähriger regelmäßig Lebensmittel in die Berge gebracht. Sein Vater weigerte sich, als „Dorfschützer“ von türkischen Sicherheitskräften verpflichtet zu werden. Er wurde deshalb inhaftiert. Seine Mutter war mit drei weiteren Kindern nach Südkurdistan (Irak) geflüchtet.

Quellen: (1) Frankfurter Rundschau, 13.1.94, — (rub. Kommunale Berichte Karlsruhe)

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