Für sozialen Lohnausgleich!
Vertrauensleute an IG-Metall-Vorstand
Für sozialen Lohnausgleich!
Im folgenden dokumentieren wir einen Brief von Betriebsrat und IG-Metall-Vertrauenskörper der Firma Grau GmbH, Heidelberg, den dieser an Tarifkommission und Bezirksleitung richtet.
Der Vertrauenskörper der Fa. Grau GmbH Heidelberg hat sich in seiner Sitzung am 17.2.94 mit der aktuellen Tarifsituation belaßt. Wir unterstützen ausdrücklich die konsequente Ablehnung jeglicher Einschnitte bei Urlaubsgeld und Urlaub. Ebenso begrüßen wir, daß Kapovaz-Plänen von Gesamtmetall eine Absage erteilt, auf einer nominellen Lohn-/Gehaltserhöhung und bei weiterer Arbeitszeitverkürzung zur Sicherung von Beschäftigung auf Lohnausgleich bestanden wird. In letztgenanntem Punkt möchten wir allerdings eine andere Schwerpunktsetzung Vorschlägen:
Presseberichten haben wir entnommen, unsere Verhandlungsdelegation habe beim Darmstädter Spitzengespräch am 11.2.94 bei Arbeitszeitverkürzungen unter 35 Standen pro Woche, um Spaltung entgegenzuwirken, auf Lohnausgleich dann bestanden, wenn die Verkürzung nicht für die gesamte Belegschaft, sondern nur für Teile gilt.
Wir halten demgegenüber in der Frage des Lohnausgleichs für noch wichtiger, den Blick auch mehr auf den sozialen Aspekt zu richten. Kolleginnen und Kollegen, die bei 36 Stunden in der Woche bisher z. B. nur 3 000 DM brutto im Monat erhalten, hätten bei einer Verkürzung etwa auf 30 Stunden pro Woche bei entsprechendem Lohnabzug bloß noch 2500 DM brutto (16,7 % weniger). In der Steuerklasse I/IV würde der Nettoverdienst von 1886 DM um 251 DM (= 13,3 %) auf ganze 1635 DM im Monat sinken. Das wäre sozial bei den heutigen Lebenshaltungskosten nicht mehr erträglich.
Die netto derart stark durchschlagende Auswirkung der Einkommensminderung beruht dabei auf der umgekehrten Wirkung der relativ niedrigen Steuerprogression in den unteren Einkommensklassen. Zusätzlich sind im genannten Beispiel ab Januar 1995 infolge des Solidaritätszuschlages weiter 24 DM monatlicher Nettoverlust beschlossene Sache. Im übrigen würde auch die eh schon minimale spätere Rente bei nur zweijähriger Dauer der 30-Standenwoche schon um 144 DM im Jahr niedriger ausfallen.
Wir halten bei Arbeitszeitverkürzung unter 35 in Richtung 30 Stunden pro Woche zumindest für untere bis mittlere Einkommen einen Lohnausgleich für unverzichtbar. Auch die Verwendung von Urlaubsgeld oder betrieblicher Sonderzahlungen, sprich ihre Verteilung auf die Rest-Monatslöhne (VW), um die monatlichen Verluste etwas geringer ausfallen zu lassen, kann hier keine Lösung sein. Denn bei solch niedrigen Löhnen oder Gehältern sind diese zusätzlichen Zahlungen unbedingt notwendig fürs Haushaltseinkommen. Beim Vergleich mit VW ist zu berücksichtigen, daß z. B. die Entgeltgruppe F, in der die meisten arbeiten, 4099 DM brutto im Monat aufwies. Gegenüber den Flächentarifgebieten lagen die VWEinkommen um rund 1000 DM brutto im Monat höher.
Unserer Ansicht nach hat ein Tausch Lohn/Gehalt gegen Arbeitszeit, also Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, spätestens da Grenzen, wo das Einkommen zum Leben nicht mehr reicht, die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, die Existenz gefährdet ist. Hier gilt es eine Politik der Mindestsicherung einzuschlagen und auf einen sozialen Lohn-/Gehaltsausgleich zu bestehen, was auch die Unterstützung Besserverdienender findet.
In den Betrieben gibt es bereits Anhaltspunkte dafür. In einigen Kurzarbeitsregelungen wurde z.B. ein Nettolohnausgleich zumindest bis zu Einkommen von 4000 DM brutto im Monat vereinbart. Eine ähnlich sozial erträgliche und solidarische Politik sollten wir auch bei der Arbeitszeitverkürzung auf tariflicher Ebene durchsetzen, insbesondere auch im Blick auf zukünftige Entwicklungen.
Abschließend möchten wir Euch versichern, daß auch die Belegschaft der Fa. Grau geschlossen hinter unserer Organisation steht und bereit ist, in die immer wahrscheinlicher werdende notwendige große Auseinandersetzung zur Verteidigung unserer tariflichen Rechte, in Urabstimmung und Streik und den Kampf gegen Aussperrung zu gehen.
Vertrauenskörper und Betriebsrat Fa. Grau GmbH Heidelberg (einstimmig verabschiedet)