Freßpakete für Bürgerkriegsflüchtlinge
Freßpakete für Bürgerkriegsflüchtlinge
Kommunale Praxis straft Solidaritätsbekundungen Lügen
Glaubt mensch den hiesigen Politikerinnen und Verwalterinnen der veröffentlichten Meinung, so gilt ihre uneingeschränkte Solidarität den Opfern des brutalen Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien und hier insbesondere den Bosniern. Diese Bekundungen der Solidarität stehen jedoch in krassem Mißverhältnis zu der Behandlung von Flüchtlingen, die dem Bürgerkrieg im ehemaligen Jugoslawien entfliehen wollen oder bereits entflohen sind. Visumspflicht und die faktische Abschaffung des Asylrecht sorgten bereits Mitte letzten Jahres dafür, daß so gut wie kein Flüchtling mehr die Grenze zur Bundesrepublik überqueren kann, um hier Zuflucht zu finden. Seit Anfang dieses Jahres werden diese Flüchtlinge nun auch in die Belieferung mit Freßpaketen einbezogen, die das Landratsamt Konstanz bereits flächendeckend an sämtliche Asylbewerberinnen, die im Landkreis Konstanz leben, verteilt. Die in Landkreis Konstanz lebenden Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten statt der bisherigen Sozialhilfe nur noch Freßpaketen und ein gekürztes „Taschengeld“ in Höhe von 80 DM für Erwachsene und 40 DM für Kinder.
Gegen diese Praxis des Landratsamtes hat eine betroffene Flüchtlingsfamilie aus Bosnien — eine Frau mit zwei kleinen Kindern, die sich seit Mai 1992 in Deutschland aufhält — bereits Ende letzten Jahres Widerspruch bei der Stadt Konstanz eingelegt und versucht, mittels einer einstweiligen Anordnung die sofortige Zahlung von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz durchzusetzen. Der Anwalt hatte in der Begründung für seinen Antrag darauf hingewiesen, daß es sich bei der betroffenen Frau um einen bosnischen Kriegsflüchtling und keine Asylbewerberin handelt. Dieser Personenkreis sei vom Gesetzgeber ausdrücklich von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgenommen. Er weist hierbei darauf hin, daß ein internes Rechtsgutachten des Baden-Württembergischen Justizministeriums zu der gleichen Schlußfolgerung kommt. Ferner verweist der Anwalt auf Art. 23 der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Bundesrepublik hat sich in diesem Abkommen verpflichtet, Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge die gleiche Behandlung wie eigenen Staatsangehörigen zu gewähren.
Gleichwohl hat das Verwaltungsgericht Freiburg in einem Beschluß von Ende Januar, den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Das Gericht kommt in seiner Entscheidung zu der Einschätzung, daß die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht hat. Sie sei vielmehr rechtlich zur Ausreise verpflichtet und würde deshalb unter das Leistungsgesetz fallen. Die der Antragstellerin erteilten Duldungen „sollten... lediglich die Abschiebung bis zu Ende des Bürgerkrieges in Bosnien aussetzen..Auch den Hinweis auf internationales Flüchtlingsrecht erkennt das Gericht nicht an. Die Anwalt der Bosnierin hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt. Der Fall dieser Bürgerkriegsfamilie zeigt beispielhaft, daß das Landratsamt Konstanz seinen Weg der Ausgrenzung, Schikane und Entwürdigung der unter uns lebenden Flüchtlinge ohne jegliche politische oder moralische Bedenken weiterverfolgt. Es tut dies im Einklang mit dem Innenministerium in BadenWürttemberg und wird bestärkt durch die Urteile mehrerer Gerichte, die sich mit der Lieferung von Freßpaketen an Flüchtlinge befaßt haben.
Die Praxis dieser Politikerinnen und BürokratInnen entlarvt sämtliche Solidaritätsreden und -gesten mit den Opfern des Bürgerkrieges im ehemaligen Jugoslawien als blanke Heuchelei. Dies wird auch daran deutlich, daß die Bundesrepublik bis heute nicht darauf verzichtet, Deserteure der kriegsführenden Armeen in das ehemaligen Jugoslawien abzuschieben. Flüchtlinge, die sich mit keinem der Nachfolgestaaten identifizieren, erhalten — auch von Seiten der Konstanzer Ausländerbehörde — die Aufforderung, einen neuen Paß zu beantragen als Kroate, Bosnier oder Serbe. Die zuständigen Behörden wollen damit eine möglichst unproblematische Abschiebung im Falle des Abflauens der Kampfhandlungen im ehemaligen Jugoslawien sicherstellen. — (woi)