"Was aber wären wir für Menschen.. “
"Was aber wären wir für Menschen.. “
Zur Kriminalisierung eines Films zur Geschichte des bewaffneten Widerstands in der BRD
Presseerklärung der Filmemacherinnen der Gruppe 2 vom 19. Februar 1994 über ihren Film zur Geschichte des bewaffneten Widerstandes in der BRD und zur die Kriminalisierung des Films und der Produzentinnen.
“Wie eh und jeh: BAW und Staatsschutz-auf dem rechten Auge blind, das linke blutunterlaufen.
Wie ein unliebsamer Film und seine Macherinnen kriminalisiert werden sollen.
Wenn erklärte Neonazis (via öffentlich geförderter Medien!) rassistische und antisemitische Hetze verbreiten und den millionenfachen Mord an jüdischen Menschen in deutschen Konzentrationslagern als „Propagandalüge“ bezeichnen, finden Staatsanwälte „keine strafrechtlich relevanten Tatbestände“. Wenn in einem Film die Geschichte der politischen Gefangenen in der BRD und ihr Kampf im Gefängnis anders dargestellt wird, als es die herrschende Geschichtsschreibung seit zwei Jahrzehnten tut — RAF = Terrorismus, Widerstand = RAF, Kampf gegen die Haftbedingungen = Unterstützung einer .terroristischen Vereinigung1 — dann finden Bundesanwaltschaft, Verfassungs- und Staatsschutz immer einen Weg.
Seit vier Monaten läuft der 1. Teil unserer Filmdokumentation „was aber wären wir für menschen...“ in der Bundesrepublik und im Ausland mit großem Erfolg. In mehr als 35 Städten der BRD und auf zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland (mit jeweils bis zu 300 Besucherinnen) zeigte sich jedesmal erneut, daß das Interesse an einer Auseinandersetzung mit der Geschichte des bewaffneten Kampfes in der BRD, in der seine Ursachen — wie die Komplizenschaft der BRD am Völkermord in Vietnam — und die Vernichtungsstrategien des Staates gegen die Gefangenen NICHT ausgeklammert werden, groß ist.
Besonders für junge Menschen, die die politische Realität der 70er Jahre nicht oder nicht politisch bewußt erlebt haben, stellt der Film — in dem Protagonistinnen der Kämpfe, ehemalige Gefangene, eine Mitbegründerin der RAF, sowie Anwälte und Zeitzeuginnen zu Wort kommen — einen wichtigen Beitrag zur Aneignung von Geschichte dar.
Dies ist der Bundesanwaltschaft, den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden offensichtlich zunehmend ein Dorn im Auge:
Am 16.2.1994 sollte der Film im Bürgerzentrum Neue Vahr in Bremen gezeigt werden. Eingeladen dazu war auch ein ehemaliger Gefangener aus der RAF. Unmittelbar vor Beginn wurde den Veranstalterinnen mitgeteilt, daß der Saal — trotz eines rechtsgültigen Nutzungsvertrages — nicht zur Verfügung gestellt werden könne. Auf Nachfrage stellte sich heraus, daß dies (auch wenn es zwischenzeitlich vom Hausvorstand wieder bestritten wird) auf eine Intervention von Verfassungsschutz und politischer Polizei zurückzuführen war. In der Veranstaltung sollte angeblich ,In strafrechtlich relevanter Weise für die RAF geworben werden' (Zitat: Hausleiter des Bürgerzentrums) ...
Bereits im Dezember vergangenen Jahres erhielten zwei Personen, die die Bundesanwaltschaft offenbar in Zusammenhang mit den Produzentinnen des Filmes stellt, eine Ladung zur Zeugenvernehmung beim Bundeskriminalamt. Die Vernehmung sollte sich auf .Birgit Hogefeld wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung' beziehen. Da das BKA weder gegenüber einem Rechtsanwalt noch den Geladenen selbst zu einer näheren Auskunft über diesen dubiosen "Vernehmungszweck' bereit war, blieben die Vorgeladenen diesem Termin selbstverständlich fern. Jetzt wurden dieselben Personen zur Vernehmung vor die Bundesanwaltschaft geladen. Die neuerliche .Zeugenladung' gibt allerdings einen deutlichen Hinweis darauf, mit welcher Absicht diese Manöver veranstaltet werden und was deren Ziel ist. In der Ladung heißt es diesmal: .Beweisthema: Verbreitung des Videofilms “was aber wären wir für menschen, Über die Zusammenlegung zur Freiheit“, Teil 1 durch die Gruppe 2‘.
Wir sehen zwischen diesen beiden Vorgängen... einen unmittelbaren Zusammenhang, der letzten Endes auf die Kriminalisierung einer unbequemen, kritischen und damit den staatlichen Interessen offenbar gefährlich erscheinenden Dokumentation und all derer hinausläuft, die ihn hergestellt haben, vertreiben, zeigen oder sonstwie für ihre Arbeit nutzen. (...)
Bemerkenswert ist dieses Vorgehen vor allem auch im Zusammenhang damit, daß der erklärte und organisierte Neonazi Bela Ewald Althans seit Monaten in einem eineinhalbstündigen, von vier Bundesländern mitfinanzierten .Dokumentarfilm' in zahlreichen Kinos der BRD — und wenn es nach dem Willen von Spiegel-TV geht, in Kürze auch vor einem Millionen-Fernsehpublikum — offen und öffentlich übelste Nazi-Propaganda verbreiten kann, ohne daß sich die ein Staatsanwalt oder gar die für solche Delikte zuständige Bundesanwaltschaft oder politische Polizei dafür interessieren.
Wir jedenfalls werden den Film ,was aber wären wir für menschen...“ Teil 1 — und in Kürze auch den 2. Teil — weiterhin all denen zur Verfügung stellen, die sich kritisch mit der Aufarbeitung und Aneignung bundesdeutscher Geschichte befassen wollen. Wir werden uns dabei weder von der Drohung mit dem § 129a, noch von undurchschaubaren Manövern der Bundesanwaltschaft oder des BKA einschüchtern lassen.“
Auch hier in der Region konnte der Film bisher nicht gezeigt werden ohne staatliches Interesse zu wecken: Im Februar 1994 wurde der Film in Überlingen gezeigt und dafür im Vorfeld öffentlich geworben. An einer Schule in Überlingen fiel der Handzettel einem Vater in die Hände, der daraufhin bei der Polizei angerufen hat.
Die Polizei meldete sich daraufhin prompt bei einem der mutmaßlichen Veranstalter und kündigte an, daß sie die Veranstaltung mit Zivilpolizei bespitzeln lassen werde.
Die Infokneipe im Kulturladen wird diesen Film am 5. April um 20 Uhr zeigen. — (jüw)