Im Mordfall Kerstin Winter Kein Urteil aber ein Schuldiger
Im Mordfall Kerstin Winter Kein Urteil aber ein Schuldiger
**Es geht nicht darum, Legenden um das Bombenattentat auf die Freiburgerin Kerstin Winter zu bilden. Es geht vielmehr darum sehr genau hinzusehen, wie die Justiz mit diesem Fall umgeht. Diese hatte von der ersten Minute der Ermittlungen an ein klares Ziel: Es war kein faschistisch motivierter Anschlag.
Anfang März wurde ein Mann als “Täter“ auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie gesteckt, der bestreitet die Tät verübt zu haben. Die Akte “Kerstin Winter“ sollte so geschlossen werden. Dies mit einer Beweislage im Verfahren, die für eine Verurteilung wegen Mordes wohl kaum ausgereicht hätte.**
Nachdem vor ca. einem Jahr die Festnahme des Freundes von Kerstin einem Haftprüfungstermin nicht standhielt, nahmen die LKA-Beamten den nun der Tat für schuldig erklärten Ex-Freund fest und brachten ihn in die geschlossene Psychiatrie. So entrechtet konnte er keine Haftprüfung beantragen, da es keine Haft gab.
Der heute 39jährige Mann war Anfang der 80er Jahre für wenige Monate mit Kerstin Winter befreundet. Nach seinen Angaben vor Gericht, hat er die Trennung nach einiger Zeit überwunden. Es gab auch keine Belästigungen oder Drohungen gegen Kerstin. Der Mann ist ein Außenseiter in der gesellschaftlichen Norm. Freunde bezeichnen ihn als „ausgeflippt“. Er sei allerdings immer eine äußerst friedliche Natur gewesen, aggressives Verhalten war ihm nicht nachzuweisen.
Prozeß vor dem Kippen Motiv schwer nach zu vollziehen
Im Prozeß war seine Persönlichkeitsstruktur Anlaß für diverse psychologisch und psychiatrische Gutachten, die sich zum Teil widersprachen, aber eines gemein hatten: Der Mann ist verrückt. Dies sollte auch zu .einer tragenden Säule seiner „Schuld“ werden. Dennoch war der Prozeß nach den ersten Verhandlungstagen für die Staatsanwaltschaft am Kippen. Das präsentierte Motiv, die „nie überwundene Liebe“, war nur im Zusammenhang mit den psychiatrischen Gutachten ansatzweise nachzuvollziehen.
Indizien, wie beispielsweise ein fehlerhaftes Kabel, welches sowohl in der Bombe, wie in der Wohnung des Beschuldigten gefunden worden war, waren wenig überzeugend, da nicht sicher war, wieviel Meter dieses fehlerhaften Kabels in einem Freiburger Fachgeschäft an wieviele Kunden verkauft worden war.
Just in dieser schwierigen Lage für die Staatsanwaltschaft machte im Stuttgarter Landeskriminalamt (LKA) ein beamteter Gutachter die entscheidende Entdeckung: Er fand bei einer zweiten Untersuchung Metallspuren an einer Zange des Beschuldigten, die identisch mit dem in der Bombe befindlichen Kabels seien. Weshalb ihm diese Spuren bei der ersten Untersuchung nicht aufgefallen sind, begründete er vor Gericht damit, daß die zweite Untersuchung „verstärkt“ gewesen wäre.
Dieses Gutachten war in den Augen des Gerichtes der entscheidende Beweis für die Tat. Weder Zange noch Metallspuren bekam ein unabhängiger Gutachter je zu Gesicht, zudem lag sowohl der Bombendraht, wie die Zange im LKA...
Kein rechtsradikaler Hintergrund möglich?
Auch zu den Ermittlungsmethoden des LKA wurden im Gericht Fragen gestellt. Hinterfragt wurden die Ermittlungen gegen bekannte Rechtsradikale. 50 dieser Personen seien überprüft worden. Auf die Frage, wie diese überprüft wurden antwortete ein Beamter: „Wir haben den Rechten ein Bild von Kerstin Winter vorgelegt, aber die sagten, sie kennen die Frau nicht“.
Das LKA blieb viele Antworten schuldig. So behauptete das LKA einen Tag nach dem Mordanschlag die Bombe sei so professionell gemacht, daß sie in der Bauweise der von RAF-Anschlägen ähnlich sei. Wie konnte der „Verrückte“ diese Bombe bauen? Als „Beweis“ gegen den zuerst festgenommen Freund galt, daß die Bombe nicht hätte transportiert werden können, also in der Wohnung Kerstin Winters selbst gebaut hätte werden müssen. Wieso konnte diese Bombe nun plötzlich transportiert werden? Wo baute der Ex-Freund diese Bombe, da in seiner Wohnung keine diesbezüglichen Spuren gefunden wurden? Und, und, und ...
Die Tat konnte juristisch nicht bewiesen werden
Sicher gab es im Prozeß einige Argumente, die den Angeklagten tatsächlich verdächtig machen. Auch von Prozeßbeobachtern aus der Linken wird nicht ausgeschlossen, daß der Angeklagte die Tat begangen haben könnte. Wir sollten dies auch nicht ausschließen. Nur, festzuhalten bleibt, daß dies nicht einmal juristisch bewiesen wurde. Es gab kein rechtskräftiges Urteil gegen den Angeklagten, nur die Einweisung in die Psychiatrie. Der Angeklagte selbst rief nach dem Prozeß: „Ich werde von heute an nicht mehr essen und nicht mehr trinken, bis wir wissen, wer der Täter ist“.
Inzwischen ist im Verfahren von ihm Revision beantragt. Ob dieser stattgegeben wird entscheiden andere Gerichte. Ein Recht darauf hat er nicht, da er nicht verurteilt wurde. - (jüw)