Deutschland nach Änderung des Asylrechts: Abschottung
Presseinformation des Arbeitskreis Asyl Konstanz:
Deutschland nach Änderung des Asylrechts: Abschottung
Seit etwa 10 Monaten Ist das neue Asylrecht in Kraft und seit einem halben Jahr gilt das Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Arbeitskreis Asyl Konstanz Anlaß genug, am letzten Samstag alle im Bereich Asyl und Menschenrechte Interessierten In Konstanz zu einem Seminar In die Petruspfarrei einzuladen, um Erfahrungen mit dem neuen Recht auszutauschen und Möglichkeiten der Solidaritätsarbeit mit Flüchtlingen zu diskutieren.
Etwa 60 Teilnehmer und Teilnehmerinnen konnte der Arbeitskreis Asyl begrüßen — neben Mitgliedern von Asyl-, Dritte Welt-, Friedens- und Menschenrechtsinitiativen auch Nicht-Organisierte und Flüchtlinge. Zudem stellte sich die studentische Initiative „KongA — Konstanz gegen Ausländerfeindlichkeit“ und das „Projekt 66“, eine Gruppe von Schülern und Schülerinnen, vor. Der Villinger Rechtsanwalt Ullrich Hahn, einer der Vertragsanwälte des UNO-Hochkommissars für Flüchtlinge, referierte als Einführung über das Thema „Deutschland in Zukunft ohne Flüchtlinge“:
Lediglich zwei Asylsuchende seien im zweiten Halbjahr 1993 gemäß dem neuen Asylrecht anerkannt worden. Alle anderen waren entweder noch Altfalle und wurden nach dem alten Asylrecht behandelt. Nach dem neuen Asylrecht entscheidet nämlich nicht mehr der Fluchtgrund, sondern der Fluchtweg darüber, ob ein Flüchtling die Chance hat, hier in Deutschland um Asyl nachzusuchen. Auch diejenigen, die einen Nachweis ihrer politischen Verfolgung erbringen können, erhalten nach dem neuen Recht kein Asyl, sondern nur ein Bleiberecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Jede Berührung mit einem Nachbarland der BRD macht den Asylantrag wirkungslos. Praktisch ist damit eine Anerkennung als politisch Verfolgter im Sinne des Grundgesetzes nur noch dann möglich, wenn die Flüchtlinge per Flugzeug einreisen. Die Flughafenregelung beinhaltet allerdings nur ein verkürztes Verfahren, währenddessen die Flüchtlinge, sollten sie nicht zur Durchführung des Asylverfahrens einreisen dürfen, bis zur Abschiebung oft monatelang im Transitbereich, in der Regel direkt bei einem Rollfeld festgehalten werden.
RA Hahn wies auf weitere beispiellose Neuerungen des neuen Asylrechts hin: Das Schnellverfahren gegen Flüchtlinge ermöglicht es, daß Abschiebungsverfugungen nicht bis zu einer gerichtlichen Überprüfung ausgesetzt werden; u.U. werden Abschiebungen sogar gleichzeitig mit der Zustellung an den Flüchtling oder sogar ohne formalen Bescheid vollzogen. Für Richter, die sich für diese „Aufgabe“ zur Verfügung stellen, wurden besondere Anreize geschaffen.
Im letzten Jahr habe es allein auf dem Luftweg mehr als 60000 Abschiebungen gegeben, dies bedeute eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. 91000 Flüchtlinge seien an den Landesgrenzen zurückgewiesen wurden. Gleichzeitig habe das Bundesamt für die Anerkennung von Flüchtlingen viele Altverfahren im letzten Jahr „abgewickelt“, so daß die Zahl der beendeten Asylverfahren erstmals seit langer Zeit die Zahl der neuen Verfahren übertreffe. Ergebnis dieser Entwicklung sei, daß gleichzeitig mit der Schließung kommunaler Unterkünfte immer mehr Abschiebeknäste eingerichtet würden.
Die vielbeschworene europäische Harmonisierung des Asylrechts sei eine Harmonisierung der Abschottung; sie bedeute nicht die inhaltliche Angleichung der Anerkennungskriterien. Auch die Regelung zur Aufnahme von Bürgerkriegsflüchtlingen im neuen Asylrecht sei ein Etikettenschwindel: Voraussetzung der Aufnahme einer Flüchtlingsgruppe aus einem Bürgerkriegsland sei nämlich, daß sämtliche Innenminister dieser Kontingentregelung zustimmen.
Zum Schluß seines Vortrags ging RA Hahn auf mögliche Lösungsansätze der Flüchtlingsproblematik. Neben der Arbeit an den Fluchtursachen sah er es als wichtige Aufgabe, die den Flüchtlinge zugewiesene Rolle von Sündenböcken zurückzuweisen. Sowohl bei den Flüchtlingen sei eine Stärkung ihrer Eigenverantwortung notwendig als auch bei den Deutschen. Nicht der Appell oder das Vertrauen in staatliche Maßnahmen, sondern die Ausübung eines Gastrechtes von unten sei erforderlich. Die Wirkung des neuen Asylrecht wurde nach dem kompakten und sehr faktenreichen Vortrag von RA Hahn — im Gegensatz zu den häufig von den Medien wiedergegebenen Erfolgsmeldungen — von den Anwesenden als Skandal eingeschätzt. Die massenhafte Abschiebung und Zurückweisung von Menschen in Folter, Unterdrückung und Elend noch als Erfolg zu feiern, sei ein Gipfel an Inhumanität. Statt der geplanten Arbeitsgruppe zur Unterstützung von Flüchtlingen im Asylverfahren, wollten viele der Anwesenden lieber über praktische Formen des Widerstands bei der Unterstützung von Flüchtlingen diskutieren. In der AG „Eingreifen in die Wahlkämpfe“ wurde deshalb zusätzlich über Widerstandsmöglichkeiten und Widerstandsrecht diskutiert. Schnell wurde deutlich, daß die Ehrenamtlichen im Asylbereich von keiner der etablierten Parteien politische Initiativen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge erwarten. Selbst als Diskussionsforum seien die Wahlkämpfe kaum sinnvoll zu nutzen. Vielmehr sei das Engagement jetzt im konkreten Handeln zu suchen. Dazu sei die Bildung von Gemeinschaften nötig. die sich sowohl ökonomisch als auch psychisch unterstützen und so überhaupt erst in der Lage versetzen. Flüchtlinge unabhängig vom Staat aufzunehmen. Und. so betonte ein Flüchtling, es set notwendig, nicht mehr nur wn „Flüchtlingen" zu sprechen. sondern wn Menschen, die gemeinsame, globale Probleme haben.
Die Situation der Bürgerkriegsflüchtlinge stand im Mittelpunkt einer zweiten Arbeitsgruppe. Begrüßt wurde, daß das Gerangel um die Zuständigkeit zwi- . sehen Landratsamt und Stadt Konstanz endlich geklärt werden konnte. Diese Flüchtlinge werden nun in den Asylbewerberunterkünften untergebracht und nicht mehr in Obdachlosenunterkünften, die ihrer Situation nicht gerecht werden. Kritisiert wurde jedoch die Versorgung der Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, das der Gesetzgeber ausdrücklich nicht auf sie angewendet wissen wollte. Mit dem Abbau von Alt-Asylverfahren wird der Status des geduldeten Bürgerkriegsflüchtling üblicher werden. Denn die Bosnier, die von den Behörden zunächst mißbräuchlich ins Asylverfahren gedrängt wurden, können und dürfen jetzt, obwohl ihr Asylgesuch abgelehnt wird, natürlich nicht nach Bosnien abgeschoben werden.
Eine dritte Arbeitsgruppe beschäftigte sich mit dem Asylbewerberleistungsgesetz und war sich einig, daß auf allen Ebenen gegen das Gesetz und seine Folgen angegangen werden müsse. Einerseits müsse durch konkrete Unterstützung die Verelendung der Flüchtlinge vermieden werden, andererseits die zuständige Behörde immer wieder wenigstens zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen angehalten werden. Zusätzlich gelte es aber auch die Kritik in die Öffentlichkeit zu artikulieren. Um Aktionen wie z.B. nach dem Heidelberger Vorbild „Rückkauf von Menschenrechten“ zu organisieren, wird sich diese Arbeitsgruppe weiter treffen.
Schließlich wurde noch in einer weiteren Arbeitsgruppe über Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Initiativen beraten. Als praktisches Ergebnis dieser Arbeitsgruppe soll ein von allen anwesenden Initiativen unterzeichneter Brief formuliert werden, in dem das Landratsamt aufgefordert, sich am Runden Tisch zu beteiligen.