„Antisemitismus als politische Strategie“
Landtagsdebatte über die „Republikaner“
„Antisemitismus als politische Strategie“
Im folgenden ein Bericht über die Landtagsdebatte zum Thema „Antisemitismus als politische Strategie Schönhubers“. Dabei fällt auf, daß den Bep außer Verfassungsschutzbeobachtung und Einsatz des starken Staates wenig entgegengesetzt wird. Lediglich im Beitrag des Abgeordneten Kuhn (Grüne) wird angedeutet, daß die Rechtsentwicklung ihre Ursachen auch in der herrschenden Politik hat.
Die CDU-Fraktion im Landtag hatte die Aktuelle Debatte für Mittwoch, 13. April, beantragt. Ein entsprechender Geschäftsordnungsantrag, mit dem die Republikaner die Debatte verhindern wollten, wurde von den anderen Fraktionen einstimmig abgelehnt.
Es gehe den anderen Fraktionen nicht um das Thema Antisemitismus, sondern um denunziatorische Unterstellungen gegenüber den Republikanern, so der Rep-Fraktionsvorsitzende Rolf Schlieret, zudem, so Schlieret weiter, sei das Thema ohne Bezug zu Baden-Württemberg. Grund des Antrags der CDU waren die Äußerungen Schönhubers, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, sei einer der schlimmsten Volksverhetzer Deutschlands.
In der Debatte distanzierten sich CDU, SPD, Grüne und FDP nachdrücklich von der als rechtsextremistisch eingestuften Partei. Alle vier Fraktionen erteilten einem Verbot der Republikaner eine Absage. Ohne Einschränkung befürwortet wurde jedoch die Beobachtung der Republikaner durch den Verfassungsschutz. Mit Nachdruck stellte Günther Oettinger, Fraktionsvorsitzender der CDU fest: „Ich meine, daß die Beobachtung der Republikaner als Partei und ihrer Funktionsträger geboten ist, und möchte deswegen den Innenminister im Lande, aber auch den Bundesinnenminister aufrufen und ermuntern, diese Beobachtung nach fairen, objektiven Methoden aber offensiv weiter zu betreiben ...
Ich biete den anderen demokratischen Parteien ausdrücklich an, in aller Gründlichkeit das Strafgesetzbuch von Deutschland in der Frage zu prüfen, ob man das Leugnen von Auschwitz, das Verleugnen von Massenmord zu einem Straftatbestand machen soll.“
Für die Anwendung der Gesetze gegen Extremisten und dafür, den Republikanern keinen rechtlichen Sonderstatus gegenüber anderen Rechtsbrechern einzuräumen, trat der Abgeordnete Wolfgang Bebber (SPD) ein. Gesetzesvorschriften müßten geändert und ergänzt werden, wenn Extremisten die bestehenden Gesetze umgehen oder sie unterlaufen. Dazu gehöre, so Wolfgang Bebber, der Volksverhetzungstatbestand und das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Er verwies auf eine entsprechende Initiative seiner Fraktion.
Rolf Schlierer sprach von einer Stigmatisierungskampagne gegen die Republikaner. Er lehnte es ab, sich von den Worten Schönhubers zu distanzieren. Laut Schlieret habe Ignaz Bubis den ersten Stein geworfen, als dieser die Republikaner vor dem Anschlag auf die Synagoge in Lübeck mit Brandanschlägen in Zusammenhang gebracht habe. Die Republikaner seien gegen Gewalt und Antisemitismus. Schlieret benannte eine Reihe von CDU-Politikern, denen man antisemitische Äußerungen vorwerden könne.
Der Grünen-Abgeordnete Reinhard Bütikofer konterte diese Vorhaltungen Schlierers mit der Bemerkung, der Unterschied hierzu liege allerdings darin, daß diese Leute geschaßt worden seien und Schönhuber nicht. Unter Beifall der vier anderen Fraktionen stellte er Schlierer die Frage: „Wenn das, was Schönhuber gemacht hat, nicht der Antisemitismus ist, von dem Sie sich distanzieren wollen, weil Sie sich nämlich von Schönhuber nicht distanzieren, was ist denn dann der Antisemitismus, von dem Sie sich hier floskelhaft distanziert haben?“
Der Fraktionschef der FDP, Walter Döring bezeichnete Schönhubers Aussagen als „den geistigen Nährboden für alle diejenigen, die Molotow-Cocktails in Synagogen werfen und damit den Tod von Menschen in Kauf nehmen.“
Für Ministerpräsident Erwin Teufel ist es „eine Schande für unser Land, daß Schönhuber von den Republikanern in Baden-Württemberg zum Mitglied der Bundesversammlung gewählt worden ist“. Der Forderung Günther Oettingers, eine strafrechtliche Verfolgung der Auschwitz-Lüge zu prüfen, mochte sich Teufel allerdings nicht anschließen, da er sich frage, „ob dieses Instrument tauglich sei“.
Für Fritz Kuhn (Vorsitzender Fraktion Grüne) steht fest, daß „wer über Verfassungsschutz und dieses ganze Zeug (...) hinaus etwas Wirksames tun wolle, der müsse soziale Gerechtigkeit zum Hauptprogrammpunkt der Bundes- und Landespolitik in den nächsten Jahren machen.“ Kuhn forderte unter anderem alle demokratischen Parteien auf, „das Maß, das zu Recht an die Sprache der Republikaner angelegt werde, auch an die eigene Sprache im Sinne aller Demokraten anzulegen“.
SPD-Fraktionschef Uli Maurer, zitierte aus der Rede Schönhubers in Osterhofen und bemerkte dazu: „Ihre Feinde ... sind die Franzosen, die Engländer, die Polen, die Fremden, die Amerikaner, der Zentralrat der Juden. Sie haben exakt dasselbe Gegnerbild. wie es die NSDAP und Adolf Hitler hatten. Ich sage das einmal.“ Und, so Maurer weiter: „Meine tiefe Überzeugung ist: Wenn wir das durchlassen (Anmerkung: gemeint ist die Auschwitzlüge), wenn wir das nicht als Staat ächten und auch im Rahmen des Tatbestands der Volksverhetzung strafrechtlich bewehren. lauten wir Gefahr, diesem Massensterben wn Kindern. Frauen und Männern eine neue Dimension wn Sinnlosigkeit hinzuzufügen.“ (cos)