„Auch in der Krise bleibt menschenwürdiges Arbeiten unser Ziel“
HBV-Mitgliederversammlung Konstanz fordert: Ladenschlußgesetz erhalten!
„Auch in der Krise bleibt menschenwürdiges Arbeiten unser Ziel“
Die Mitgliederversammlung der Konstanzer Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV) hat Mitte April eine Entschließung verabschiedet, in der die Erhaltung des Ladenschlußgesetzes gefordert wird. Unter dem Motto „Auch in der Krise bleibt menschenwürdiges Arbeiten unser Ziel“ hatte der Konstanzer Ortsvorstand der HBV die Mitglieder eingeladen. Auch im Dienstleistungsgewerbe, so die HBV in einer Pressemitteilung über die Ergebnisse der Mitgliederversammlung, „sind die Folgen der wirtschaftlichen Krise spürbar, die Beschäftigten haben Angst ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Deshalb trauen sich viele nicht mehr, ihre Meinung zu äußern oder sich gegen Mißstände im Betrieb zu wehren.“
Zentrales Thema der Versammlung war das Ladenschlußgesetz, das sich, so die HBV, zum Leidwesen der Beschäftigten im Einzelhandel zum „Dauerbrenner“ entwickelt. Seine Abschaffung, darin waren sich die Versammelten einig, habe negative Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, z.B. durch versetzte Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Arbeit auf Abruf, und auf ihr Privatleben. Doch auch den Kunden bringe die Abschaffung des Gesetzes unter dem Strich Nachteile, da die durch längere Öffnungszeiten entstehenden Mehrkosten letztlich durch steigende Warenpreise kompensiert werden würden.
Neben den Gewerkschaften lehnt auch der Hauptverband des deutschen Einzelhandels die Freigabe der Ladenschlußzeiten ab. Er hat seine Mitgliedsfirmen zu einer Unterschriftenaktion unter Kunden für den Erhalt des Ladenschlußgesetzes aufgerufen. Einstimmig verabschiedete die HBV-Versammlung eine Entschließung, in der die Gewerkschaft HBV ihre aktive Unterstützung dieser Aktion zusichert und auch die hiesigen Einzelhändler aufruft, sich an ihr zu beteiligen. Laut HBV sammeln in einzelnen Konstanzer Einzelhandelsbetrieben HBV-Betriebsräte. und Mitglieder bereits Unterschriften. Bedauert wurde, daß diese Aktion im Kaufhaus „Hertie“ schon nach drei Tagen von der Geschäftsleitung beendet wurde.
Ausführlich diskutierten die Versammlungsteilnehmer auch über die geplante Abschaffung des Rabattgesetzes. Besonders die im Handel beschäftigten HBV-Mitglieder äußerten ihre Befürchtungen, daß das freie Feilschen um die Warenpreise zu einer leistungsorientierten Erfolgsvergütung führen könne. Der Leistungsdruck werde sich in diesem Fall enorm erhöhen, das Unternehmerrisiko ganz auf die Beschäftigen übergehen. Das hätte zur Folge, daß der Konkurrenzkampf unter den Mitarbeitern unerfreulich zunehmen und das Betriebsklima sich massiv verschlechtern würde. Gleichzeitig schütze das Rabattgesetz auch besonders kleine und mittlere Betriebe vor dem Ruin, was Arbeitsplätze erhalte und eine zufriedenstellende Versorgung der Bevölkerung ermögliche.
In einer weiteren Entschließung sprach sich die Versammlung deshalb auch für den Erhalt des Rabattgesetzes aus, das „ein Schutzgesetz für Betriebe und Beschäftigte“ darstelle, und auch den Verbraucher vor unlauteren Preisen schütze. — (jüg)