HBV-Entschließung zum Ladenschluß
HBV-Entschließung zum Ladenschluß
Voller Zustimmung haben die Teilnehmer/innen der HBV-Mitgliederversammlung und HBV-Betriebsräte die Unterschriftenaktion des HDE zur Kenntnis genommen. Alle Versammlungsteilnehmer/innen unterstützen diese Aktion. .. Eine Aufhebung (des Ladenschlußgesetzes, red) hätte massive negative Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse. Die Belegschaften würden noch mehr auseinandergerissen, durch Schichtarbeit, versetzte Arbeitszeit, versicherungslose Arbeitsverhältnisse, Arbeit auf Abruf usw. Dadurch würde das Privatleben der Beschäftigten, ihre Familien, ihre Freundeskreise, ihre Vereine sehr stark belastet werden. Allgemein hätte es katastrophale Folgen für das politische, gewerkschaftliche und kirchliche Leben. Frauen wären besonders belastet. Eine Beseitigung ist auch unwirtschaftlich, schafft keine Umsatzzuwächse und zusätzlichen Arbeitsplätze, aber mehr an Kosten. Es würde den Konzentrationsprozeß für große Unternehmen fördern und andererseits kleine und mittlere Unternehmen in den wirtschaftlichen Ruin treiben. Die Bevölkerung würde nicht mehr ausreichend und vor allem in der Fläche zufriedenstellend versorgt und mehr und mehr dem Monopol der Großen ausgeliefert...
Das Ladenschlußgesetz muß als Schutzgesetz für die Beschäftigten, für ein soziales Leben und für die weitere Existenz der kleineren und mittleren Betriebe erhalten bleiben. Alle, die die Aufhebung dieses Gesetzes fordern, verhalten sich trauen-, familien- und sozialfeindlich.