Heft 10 vom 12.05.1994 6/10 scan 2026-07-31

Gegen fortwährenden Rechtsbruch des Landratsamts

Erklärung von AK Asyl, Amnesty, Freie Grüne Liste und Konga zur Versorgung von Flüchtlingen


Erklärung von AK Asyl, Amnesty, Freie Grüne Liste und Konga zur Versorgung von Flüchtlingen

Gegen fortwährenden Rechtsbruch des Landratsamts

Der Konstanzer Arbeitskreis Asyl, amnesty international, die Freie Grüne Liste und die Initiative „Konga — Konstanz gegen Ausländerfeindlichkeit“ haben In einer Presseerklärung gegen die rechtswidrige Praxis des Konstanzer Landratsamtes bei der Versorgung von Flüchtlingen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz protestiert. Sie fordern, allen Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, sowie Bürgerkriegsflüchtlingen die Leistungen wieder in Form von Geld und In Höhe der Sozialhilfe zu gewähren. Wir veröffentlichen die Erklärung im Wortlaut. - (red)

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Mannheim (VGH) zum Asylbewerberleistungsgesetz (AbLG) bestätigt unsere Kritik, daß die Umsetzung dieses Gesetzes im Landkreis Konstanz von Anfang an rechtswidrig war und gegen die Menschenwürde verstößt. Das Landratsamt Konstanz läßt .seif Ende November letzten Jahres alle Asylbewerber, unabhängig von der Länge ihrer Aufenthaltsdauer und unabhängig von der Art ihrer Unterbringung, mit Freßpaketen beliefern. Auch der andere ausländerrechtliche Status der Bürgerkriegsflüchtlinge ist für das Landratsamt — entgegen der Rechtslage und der Meinung des Innenministeriums — kein Hindernis, das Sachleistungsprinzip anzuwenden.

Der Beschluß des VGH Baden Württemberg vom 8. April 1994 stellt nun fest, daß die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt als Ausfluß der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) für Asylbewerber, die sich länger als ein Jahr hier aufhalten, grundsätzlich in Geld und nur bei besonderen Umständen als Sachleistungen zu gewähren ist. Inhalt und Zielsetzung des . Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben nicht, daß . für die oben genannte Personengruppe des Paragraph 1 Abs. 2 AbLG in bezug auf die Art der Hilfeleistung besondere, vom Sozialhilferecht abweichende Kriterien — in etwa der Abschreckung — zu gelten hätten. Das Gericht kommt deshalb zu der Entscheidung, daß die Umstellung auf Sachleistungen mit erheblicher Wahrscheinlichkeit ermessensfehlerhaft und damit rechtswidrig war.

Ob das höchste Verwaltungsgericht in Baden Württemberg die rechtswidrige Praxis des Landratsamt stoppen wird, ist nach den bisherigen Äußerungen von Landrat Maus und Verwaltungsdirektor Hämmerle jedoch offen.

Das Landratsamt Konstanz hat schon seit Inkrafttreten des Gesetzes die bestehende Gesetzeslage ignoriert, um eine verschärfte, so vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Umsetzung des AbLG zu praktizieren. Auch Widersprüche .der Flüchtlinge gegen die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen im November letzten Jahres und eine im Januar dieses Jahres mit Unterstützung des Arbeitskreises Asyl angestrengte Klage einer sechsköpfigen kurdischen Familie, die inzwischen ebenfalls in Mannheim anhängig ist, hinderten das Landratsamt nicht, unbeirrt damit fortzufahren.

Nachdem die Verwaltungsspitze des Landratsamtes Konstanz die möglichst schnelle Einführung des Gesetzes im November noch als Herausforderung begriff, der sie sich stelle, läßt sich die Behörde jetzt bis im Juni Zeit, die Rückkehr zur Geldauszahlung vorzubereiten und will dann erst „noch einmal verhandeln“. Über was und mit wem der Landrat verhandeln will, konnte uns allerdings auf Nachfrage im Landratsamt niemand sagen. Andere Landratsämter zahlten letzte Woche wieder Geld aus. Wir halten es für einen Skandal, daß das Landratsamt Konstanz, das sich immer darauf zurückzog, keinen eigenen Spielraum bei der Umsetzung des Leistungsgesetzes zu haben, damit nun die Entscheidung des höchsten Gerichtes in Baden Württemberg und die ausdrückliche Vorgabe des Innenministeriums unterläuft.

Der VGH Baden Württemberg gab deshalb der Eilbedürftigkeit des Antrags statt, weil die dem Antragsteller entstehenden Nachteile unzumutbar seien, „da sie insofern irreparabler Natur sind, als mit der weiteren Gewährung von Sachleistungen das dargelegte Selbstbestimmungsrecht des Antragstellers in unmittelbar nicht rückgängig zu machender Weise verloren gehen würde.“ Deshalb duldet die Umstellung von Sach- auf Geldleistungen auch im Landkreis Konstanz keinen Aufschub.

Das Sachleistungsprinzip für alle Flüchtlinge war vom Landratsamt auch damit begründet worden, daß ihre Unterkünfte heimähnliche Einrichtungen seinen, für die auch das BSHG Naturalverpflegung zuläßt. Der VGH Baden Württemberg stellt dazu fest: „Eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber stellt im allgemeinen keine Anstalt, kein Heim und keine gleichartige Einrichtung dar.“ Die Umstellung auf Sachleistung in Gemeinschaftsunterkünften sei offenkundig nicht gerechtfertigt und verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Landrat Maus scheinen die Ausführungen der Verwaltungsrichter allerdings kaum zu beeindrucken: Statt endlich die Menschenwürde der Flüchtlinge zu respektieren, wurde mit Innenminister Birzele eine Initiative vereinbart, Asylbewerber nun vorrangig in Sammelunterkünften unterzubringen und — notfalls per Gesetzesänderung — einheitlich mit Sachleistungen zu versorgen. Dies sind übrigens Forderungen, die schon seit längerem von den faschistischen Republikanern im Landtag erhoben werden. Wir denken: Nicht nur die Würde der unter uns lebenden Flüchtlinge wird hier verletzt, es findet vielmehr auch eine unerträgliche Aushöhlung rechtsstaatlicher Normen dar. Statt den rechtswidrigen Zustand schnellstens zu beenden, wird er verschleppt und es werden eifrig Möglichkeiten gesucht, ihn doch noch durchzusetzen. Wir fordern deshalb dazu auf, beim Landratsamt gegen dessen fortwährendem Rechtsbruch bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu protestieren.

Setzen Sie sich dafür ein, daß alle im Landkreis Konstanz lebenden Asylbewerber und Asylbewerberinnen, sowie Bürgerkriegsflüchtlinge ab sofort wieder Geldleistungen erhalten.

Die Würde des Menschen ist unteilbar.

Das aus der Menschenwürde folgende Rechts, eigenständig über die Verwendung der gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt zu entscheiden, darf nicht von Zeit und Ort abhängen: Auch Asylbewerber, die noch nicht ein Jahr hier sind, müssen Geldleistungen gewährt werden. Und ein Freßkorb wird nicht menschenwürdiger, wenn er in einer Sammelunterkunft ausgegeben wird. Wir fordern dazu auf, politischen Druck von unten zu entfalten, damit das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft wird.

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.