Ein wichtiger Gerichtsbeschluß
Münchner Kurdenprozeß
Ein wichtiger Gerichtsbeschluß
In München findet derzeit der Prozeß gegen mehrere Kurden statt, die vergangenes Jahr das türkische Konsulat besetzt hatten, um auf den Völkermord an ihrem Volk aufmerksam zu machen. Das Gericht hat jetzt ein wichtigen Beschluß gefaßt, der anerkennt, daß die Türkei die Kurden unterdrückt. Wir dokumentieren.
Der Senat geht in Anlehnung an öffentlich zugängliche Äußerungen des Auswärtigen Amts, des Orient-Instituts sowie von amnesty international bei folgenden Tatsachen von Offenkundigkeit aus:
1. Obwohl die Türkei ein Staat mit entwickelter Gesetzgebung und Rechtsprechung ist und der Europäischen Menschenrechts- sowie der Antifolter-Konvention beigetreten ist, entspricht die Praxis oft nicht der Rechtslage.
2. Im ersten Halbjahr 1993 standen wie in den Vorjahren mindestens 9 Provinzen der Südosttürkei unter Notstandsrecht. Die Lage in den Notstandsgebieten trug bürgerkriegsähnliche Züge.
3. Im Zusammenhang mit militärischen Einsätzen als Antwort auf bewaffnete Angriffe der PKK, im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen zur Verfolgung von Staatsschutzdelikten sowie zur Gefahrenabwehr und im Zusammenhang mit notstandsrechtlich sanktionierten Zwangsevakuierungen von Dörfern kam es zu Übergriffen der Sicherheitsorgane in Form von
— Eigentumszerstörung
— Freiheitsberaubung
— Mißhandlung
— Tötung
4. In den Notstandsgebieten des Südostens der Türkei leidet die Bevölkerung seit Jahren unter den oft unverhältnismäßigen Aktionen der Sicherheitskräfte sowie unter den Anschlägen unterschiedlicher sowohl sich staatstreu gebender als auch oppositioneller Gruppen und Organisationen. Die Rolle des „Dorfschützers“ ist in vielen Fällen undurchsichtig.
5. Die Strafprozeßordnung der türkischen Republik untersagt Folter und sonstige physischen oder psychischen Mißhandlungen zur Erlangung von Aussagen oder Beweismittel. Gleichwohl kamen Mißhandlungen vor allem in Staatsschutzsachen vor. Sicherheitskräfte, denen Übergriffe vorgeworfen wurden, sind nur in vergleichsweise wenigen Fällen disziplinarisch oder strafrechtlich verfolgt oder bestraft worden.