Heft 11 vom 26.05.1994 6/11 scan 2026-07-31

Kein Ende — nichts ist gut

Kurdenverfolgung durch Bayerische Staatsregierung


Kurdenverfolgung durch Bayerische Staatsregierung

Kein Ende — nichts ist gut

Am 10. Mai erließ die Regierung von Schwaben*) ihren Bescheid über die Widersprüche des kurdischen Ehepaares aus Stuttgart gegen die von der Augsburger Ausländerbehörde verfugte Ausweisung: Gegen das Ehepaar wird verfügt, daß es binnen Monatsfrist die Bundesrepublik verlassen muß, andernfalls werde es abgeschoben.

Dieser Bescheid erging, obwohl die strafrechtlichen Vorwürfe zurückgenommen wurden. Er begründet sich ausschließlich darauf, daß die beiden Personen am 19. März nach Augsburg zum Newroz-Fest mitgefahren waren. Schon bei der Entlassung aus der Haft hatte die Richterin in Augsburg festgestellt, daß der Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs nicht aufrechterhalten werden könne; auch sei der Widerstand gegen die Polizei aus der Ausnahmesituation heraus erfolgt. Dennoch weist die Regierung von Schwaben alle Widersprüche gegen die Ausweisung zurück.

Damit wird deutlich, daß es keineswegs um das — strafbare oder nicht strafbare — Verhalten einzelner Menschen geht, sondern ausschließlich um eine politische Maßnahme: Daß Kurdinnen und Kurden massenhaft gegen den Ausrottungsfeldzug des türkischen Staates gegen ihr Volk protestieren, daß sie das Verbot ihrer Organisationen und Vereine in der Bundesrepublik nicht widerspruchslos hinnehmen und daß sie die wirtschaftliche und militärische Unterstützung des türkischen Staates durch der Bundesregierung anprangern, das ist für die Innenminister Kanter und Beckstein eine zentral gesteuerte, straff organisierte verbrecherische Aktion.

Diese Argumentation übernimmt die Regierung von Schwaben in ihrem dreißigseitigen Ausweisungsbescheid ausdrücklich. Zum „Sachverhalt“ malt sie auf 16 Seiten ein Schreckensszenario der angeblich bundesweit gesteuerten „gewalttätigen Aktionen“, wobei auch friedlich verlaufene Kundgebungen aus dem gesamten Bundesgebiet im Zeitraum von März und April aufgezählt werden (mit denen allen die Personen, die abgeschoben werden sollen, gar nichts zu tun haben). Dann wird seitenweise die Bewertung Kanters und seine Forderung nach Ausweisung aller an diesen Aktionen Beteiligten zitiert. Der Ausweisungsbescheid beruft sich ausdrücklich auf Kanters Vorgabe: Die Entscheidung über die Ausweisung können dabei nicht aus dem individuellen Tatbeitrag des einzelnen Ausländers begründet werden. Von allen Beteiligten sei von vornherein auszuschließen, daß sie zufällig dabei gewesen wären oder sich spontan zur Teilnahme an der Blockade entschlossen hätten; bei allen sei stattdessen davon auszugehen, daß sie sich einer kriminellen Organisation eingefügt oder untergeordnet hätten.

Genauso ausführlich wird Innenminister Becksteins im Ausweisungsbescheid zitiert: Die elf Ausweisungsbescheide, die er bisher erlassen habe, entsprächen genau dem von Kanter Vorgezeichneten: Schwerkriminelle Ausländer, die Frieden und Sicherheit unseres Landes gefährdete, müßten ausgewiesen werden.

Zum „Tatbeitrag“ des kurdischen Ehepaares aus Stuttgart führt der Ausweisungsbescheid dann an: daß sie auf dem Polizeivideo im Bus sitzend zu sehen sind und daß sie sich wehrten, als sie von der Polizei aus dem Bus geholt wurden. Aber auf den individuellen Tatbeitrag soll’s ja nicht ankommen...

Die Regierung von Schwaben fügt im Ausweisungsbescheid noch hinzu: Die Schwere der am 19.3. verübten Straftaten rechtfertige auch die Ausweisung von Menschen mit Aufenthaltsberechtigung. Die persönlichen Umstände der Familie stünden dem nicht entgegen. Und schließlich wird lang und breit die Behauptung Becksteins wiederholt, abgeschobenen Kurden drohe in der Türkei eigentlich gar keine Gefahr.

Mit größter Menschenverachtung und Kaltblütigkeit werden hier Menschen geopfert für die außen- und innenpolitischen Interessen einer reaktionären Politik. Und ausdrücklich muß nochmal daran erinnert werden, daß der von uns dargestellte Fall leider nur ein Beispiel von vielen ist: Bei der Aktion in Augsburg wurden mehr als 500 Beteiligte einzeln fotografiert und ihre Personalien festgestellt. In Augsburg und bei Aktionen danach vermutlich zwanzig Personen aus Baden-Württemberg, teils kurdische und ein türkischer Flüchtling, festgenommen. Zwei wurden verhaftet bei einer genehmigten Demonstration in Stuttgart auf Veranlassung von Fahndern aus Augsburg, die mit Fotos angereist waren. In Stuttgart wurden Demonstrationsteilnehmer und -teilnehmerinnen fotografiert (auch am 1. Mai).

Wir fordern deshalb alle auf:

Protestiert öffentlich gegen die Kriminalisierung und Abschiebung von Kurdinnen und Kurden! — (Ulrike Küstler)

*) in Baden-Württemberg würde es Regierungspräsidium Augsburg heißen

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.