Heft 13 vom 19.06.1994 6/13 scan 2026-07-31

Wenig Hoffnung auf Reformen

Enquetekommission Kinder


Enquetekommission Kinder

Wenig Hoffnung auf Reformen

Die Landesregierung hat Im Frühjahr 1993 eine Enquetekommission „Kinder In Baden-Württemberg“ eingesetzt. Diese Kommission besteht aus Vertretern der Landtagsfraktionen, sowie Vertretern von Verbänden und einigen geladenen Fachleuten. Ein erster Bericht und eine Empfehlung an die Landesregierung liegen nun vor.

Als Aufgabe stellte sich die Kommission, die Situation der Kinder in der Familie, deren soziale Situation, ihre Erziehungs- und Betreuungsbedürfhisse, und Gewalt gegen Kinder in Baden-Württemberg zu untersuchen.

Auch der finanzielle Rahmen wurde abgesteckt:

Werden alle Vorschläge und Maßnahmen der Kommission in den nächsten zwei Jahren realisiert, würde das 100 Millionen DM in diesem Zeitraum kosten. 80 Millionen DM würden schon für das kostenintensivste Projekt, die Erhöhung der Einkommensgrenze für das Landeserziehungsgeld, weggehen.

Und so ist auch schon der Schwerpunkt der Landespolitik gelegt. Die Familienforderung steht an erster Stelle. Ideologisch abgesichert wurde dieser Schwerpunkt durch verschiedene Sachverständige, wie z.B. Prof. Dr. Pechstein (Leiter des Kinderneurologischen Zentrums Rheinland-Pfalz, Mainz), der heute noch vertritt, daß das erste Lebensjahr eines Kindes der Mutter gehört, dann im zweiten der Vater eine stärkere Bindung zum Kind aufbauen sollte, und danach erst andere Familienangehörige als Bezugspersonen herangezogen werden sollen. Ein halber Kindergartenplatz darf dann „allmählich“ einem Dreijährigen zugemutet werden.

Sachverständiger Dr. Lempp (Kinder- und Jugendpsychiater, Stuttgart) tritt für „Familiengruppen“ in Kindergärten ein, da bei Gleichaltrigen — wobei gesagt werden muß, daß die Altersspanne im Kindergarten 3—4 Jahre beträgt — die Konkurrenz geschürt würde, und es nicht „natürlich“ wäre, wenn so viele Gleichaltrige zusammen aufwachsen würden.

Immerhin, welch ein Fortschritt, ist unbestritten, daß Kinder Kindergärten brauchen, und daß es auch Ganztagsbetreuung geben muß.

Auch für öffentliche Kinderbetreuung sind Maßnahmen festgehalten. Neu und wichtig für die weitere pädagogische Arbeit ist hier, daß für altersgemischte Gruppen Personalkostenzuschüsse geltend gemacht werden können. Bisher finanzierte das Land 30 % der Personalkosten nur für den Bereich Kindergartenkinder.

Es gibt Beschäftigte, die solche Altersmischungen befürworten, und Versuche in diese Richtung wagen wollen, dagegen ist nichts zu sagen. Schlimm wäre es nur, wenn jetzt der Finanzknüppel alle zwingen würde, solche Gruppen zu schaffen. Denn es gibt auch erhebliche Bedenken. Kann man den verschiedenen Altersgruppen auch wirklich in einer Gruppe gerecht werden, ist nicht die Gefahr, daß gerade die Alteren nur noch Rücksicht nehmen müssen, und auch mit Verantwortung für die Kleineren überlastet werden? Ist nicht die Möglichkeit der Suche nach Freundschaften zu sehr eingeschränkt, wenn sich beispielsweise in einer Gruppe mit 15 Kindern zwei- bis zwölfjährige Kinder befinden?

Bei ganz neuen Modellen, die sich nach Interessen der Kinder, und weder nach Altersstruktur noch nach Gruppenzugehörigkeit orientieren, die auch unter die Bezuschussung fallen könnten, muß die Frage erlaubt sein, ob in einer weitgehend orientierungslosen Umwelt für die Kinder die Orientierung lediglich nach Interessen nicht zur massiven Überforderung führt. Auch hier sind Versuche angebracht und nötig, aber als Zwangsmodell entschieden abzulehnen.

Hin zu dieser Tendenz der Familien- und „Familiengruppen“orientierung führt auch der geplante weitere Ausbau der Tagesmütterpflege. Flächendeckend, mit Beratung für Tagesmütter und einer Abgabe für die Altersversorgung von 100 DM, bei der das Land die Hälfte tragen will, wenn die Tagesmütter sich in einem Verband befinden und Fortbildungen besuchen.

Gegen eine bessere Absicherung der Frauen ist nichts einzuwenden, aber der weitere Ausbau spart zwar für Länder und Gemeinden viel Geld, pädagogisch und von der Zuverlässigkeit der Betreuung hingegen liegt hier vieles im argen. Ebenfalls empfiehlt die Kommission, nach Einkommen gestaffelte Elternbeiträge für die Einrichtungen einzuführen. Wohin das führen kann, zeigt das Beispiel Stuttgart, wo ab August die Staffelung, gekoppelt mit einer saftigen Gebührenerhöhung, eingeführt wird. Abmeldungen, vor allem im Hortbereich bestimmen das Bild. Ein riesiger Verwaltungsaufwand wird betrieben, um den Eltern gezielt das Geld aus der Tasche zu ziehen. Wer meint, daß dies jetzt sozial gerechter sei, der irrt. Eltern auf Sozialhilfeniveau müssen jetzt alle 100 DM „häusliche Ersparnis“ pro Kind aufbringen, bisher wurde die gesamte Gebühr über Beihilfe der Gemeinde finanziert.

Daß die Horte mit dieser Gebührenpolitik zunichte gemacht werden, stört die Enquetekommission wahrscheinlich wenig, sie sehen sowieso die Zukunft an den Schulen. Billigmodelle wie „Hort an der Schule“ und „Kernzeiten“ an der Grundschule sollen weiter ausgebaut werden. Sie sind nicht an das Kindergartengesetz gebunden, und somit frei für Verschlechterung in Personal und Ausstattung.

Es sollen jetzt doch, entgegen der bisherigen CDU-Linie, Ganztagsschulen eingerichtet werden können. Dies ist wohl als Entgegenkommen an die Koalitionspartei SPD zu werten.

Ebenfalls in diese Richtung deutet die Empfehlung, jetzt doch von 1996 an das Recht auf einen Kindergartenplatz, allerdings mit einer Stichtagsregelung einzuführen.

Insgesamt ist die Tendenz der Enquetekommission nicht sehr erfreulich, vor allem hatten sich viele von der SPD mehr Einfluß erhofft, hatte sie sich doch vor Jahren als Oppositionspartei stark gemacht für eine gute öffentliche Kinderbetreuung. Viel übrig ist da leider nicht geblieben. — (unb)

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