Heft 15 vom 21.07.1994 6/15 scan 2026-07-31

Der „individuelle Tatbeitrag“ ist egal Abschreckung der Kurden ist alles

Erste Verurteilungen von Kurden - weitere Prozesse stehen an


Erste Verurteilungen von Kurden - weitere Prozesse stehen an

Der „individuelle Tatbeitrag“ ist egal Abschreckung der Kurden ist alles

Verhaftungen, unhaltbare Beschuldigungen, erhöhte Spitzelaktivitäten, Durchsuchung der Augsburger Allgemeinen Zeitung (AZ) nach Fotos sind nur einige Vorläufer der laufenden Kurdenprozesse.

Ein Jahr auf Bewährung

Am 4. Juli erhielt ein 41jähriger Kurde eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung auf drei Jahre. Er war wahrend der Auseinandersetzungen um das Newroz-Verbot an der Augsburger Dampfbläserhalle festgenommen worden, nachdem er einer auf dem Boden liegenden Frau zu Hilfe eilen wollte. Richter Grünert stellt das Urteil gar noch als milde dar. Dabei konnte man % dem Kurden keine individuelle Straftat nachweisen; verurteilt wurde er, weil er gesehen habe, daß sich die Menge gegen die Polizei stellte und weil er sich trotzdem nicht aus der Menge entfernt habe. Die Richter beurteilten auch die Wahl des Anwalts und interpretierten daraus die politische Stellung des Angeklagten. Die AZ faßt dies so zusammen: „Die Richter hatten dem 41jährigen Angeklagten zugute gehalten, daß er sich von einem .ortsansässigen Rechtsanwalt1 verteidigen ließ, der nicht von kurdenfreundlichen Organisationen bezahlt werde. Dies deute daraufhin, daß er in der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK keine herausragende Rolle spiele.“ Der Kurde wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und sitzt seitdem in Abschiebehaft.

Drei Jahre ohne Bewährung

Am 23. Juni begann der Prozeß gegen einen 36jährigen Kurden. Ein Prozeßbesucher: „Bereits bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist klar: hier handelt; es sich nicht um einen normalen Prozeß. Zwei Durchsuchungen, Kopieren des Ausweises und Eintragung der Personalien in eine Liste erinnern eher an Stammheim als an einen Prozeß wegen Nötigung und/oder Landfriedensbruch. Ähnliche Parallelen zu Terroristinnenprozessen lassen sich dann auch in der Verhandlung erkennen. Verfahrenspannen häuften sich ... der Angeklagte hatte seine Anklageschrift nur in deutscher Sprache erhalten ... Als dann am 2. Tag die Anklageschrift verlesen wurde, kamen mehrere Ungereimtheiten auf. So soll sich der Angeklagte bei der Blockade in Edenbergen aufgehalten haben, wurde aber bei Adelsried festgenommen. Ein Antrag der Rechtsanwälte auf Einstellung des Verfahrens wegen öffentlicher Vorverurteilung, formaler und faktischer Fehler wurde zurückgewiesen.“

Am 3. Verhandlungstag, dem 11.7., wurde der 36jährige Kurde zu drei Jahren ohne Bewährung verurteilt. Die Richterin (in Augsburg „Beton-Gabi“ genannt) äußerte u. a: „Deutsche Polizisten sind ja keine Schuhabstreifer.“ Wie bei der ersten Verurteilung war keine individuelle Straftat nachzuweisen. Das Gericht begründete die hohe Verurteilung mit „bundesweiten militanten Aktionen“, die ein präventives Vorgehen gegen mögliche weitere Straftaten erforderten. Die jetzt verurteilten Kurden hätten allein dadurch, daß sie Sieh nicht aus der Menge entfernt hätten, Straftaten billigend in Kauf genommen.

Am 17.8. wird der Prozeß gegen einen 17jährigen Kurden eröffnet.

Ein Tag nach Verkündung des zweiten Urteils traten neun in Augsburg inhaftierte Kurden in einen Protesthungerstreik. Kurz nach Eröffnung des Hungerstreiks wurden die Kurden voneinander isoliert. Eine zentrale Forderung der Kurden ist es, eine gemeinsame Pressekonferenz durchfuhren zu können. Inzwischen haben sich diesem Hungerstreik siebzehn in München/Stadelheim einsitzende Kurden angeschlossen. Der Hungerstreik ist unbefristet und wird als Protest gegen das hohe Urteil, gegen die Abschiebehaft und gegen die lange Untersuchungshaft verstanden.

— (baf sts, rog)

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