Heft 16 vom 04.08.1994 6/16 scan 2026-07-31

Rep als rechtsextremistisch eingestuft

Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg


Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg

Rep als rechtsextremistisch eingestuft

In dem am Donnerstag, dem 21. Juli veröffentlichten Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 1993 wird die Partei der „Republikaner“ erstmals als rechtsextremistische Organisation eingestuft. Auch in Niedersachsen und Schleswig-Holstein gelten die Republikaner als rechtsextremistisch.

Innenminister Frieder Birzele bezieht sich in seinem Vorwort auf die Ausstellung „Biedermänner und Brandstifter“, die deutlich mache, daß rechtsextremistische Gewalt oft die Folge geistiger Brandstiftung sei, die vor allem den Ideologen der rechtsextremistischen Organisationen angelastet werden müsse. Aus diesem Grund werde auch seit Dezember 1992 die Partei „Die Republikaner“ mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und der VGH BadenWürttemberg hätten dieses Vorgehen ausdrücklich als rechtmäßig bestätigt. Den Republikanern wurde von den Gerichten zugleich bescheinigt, daß bei ihnen unverkennbare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen.

Auf zehn Seiten setzt sich der Bericht mit der Tätigkeit der „Republikaner“ auseinander. So wird aufgezeigt, daß die Außendarstellung der „Republikaner“ als Sammlungsbewegung demokratischer Patrioten durch Stellungnahmen und Publikationen sowie durch Aussagen führender Funktionäre ad absurdum geführt wird. Die verbale und formale Abgrenzung gegenüber anderen rechtsextremistischen Parteien wie der DVU und der NPD wird eher als Taktik bewertet, da die Übergänge zwischen den inhaltlichen Aussagen der „Republikaner“ und denen der anderen rechtsextremistischen Parteien oftmals fließend sind.

Des weiteren gehen die Verfasserinnen auf die fremdenfeindliche Agitation der Partei ein. Starke Probleme bereitet mir allerdings auch eine Formulierung der Verfasserinnen des Berichtes in diesem Abschnitt. So ist hier u. a. zu lesen: „(...) Problemlösungen werden vereinfacht dargestellt und Mißstände und wirtschaftliche Schwierigkeiten einseitig den Ausländern und Asylbewerbern angelastet.“ Diese Formulierung suggeriert, daß Ausländer und Flüchtlinge an den Schwierigkeiten tatsächlich mitschuldig sind. Ich will den Verfasserinnen nichts Schlechtes unterstellen, aber es wäre angebracht, bei weiteren Publikationen über diese Thematik besonders sorgfältig auch auf die eigenen Formulierungen zu achten.

Ein weiteres Kapitel des Berichtes beschäftigt sich mit dem „B-W REPORT“, Ausgabe 2/92. In dieser Ausgabe hatten die „Republikaner“ die Bonner „Altparteien“ bezichtigt, diese wollten die „Republikaner“ vernichten, indem „Gewaltaktionen gegen Ausländer, Asylbewerber und jüdische Einrichtungen ... gezielt begangen werden, um sie dann fälschlicherweise den Republikanern in die Schuhe zu schieben.“ (Zitatende)

Auch auf das Verhältnis der Rep zum „Dritten Reich“ geht der Verfassungsschutzbericht ein. So wird darauf hingewiesen, daß sich Schönhuber zwar des öfteren formal vom NS-Unrechtsstaat distanziert habe, andererseits Gliederungen der Partei ständig die „Beendigung der Vergangenheitsbewältigung“ sowie die “Entkriminalisierung der Geschichte“ forderten.

Daß die Landesvorstände der Partei sich intern vorbehalten haben, sich Flugblätter der Kreisverbände zur Genehmigung vorlegen zu lassen, und als Begründung dafür tatsächlich angaben, auf Kreisverbandsebene fanden die weniger intelligenten Mitglieder zusammen, sagt viel über das parteiinterne Demokratieverständnis der Rep aus. Bei der Vorlage des Berichts am Donnerstag, dem 21.7., wies Innenminister Birzele unter anderem darauf hin, daß die Angehörigen der Neonazi-Szene zu neuen Agitationsformen übergegangen seien, lose Zusammenschlüsse entwickelt hätten und informelle Kontakte z.B. unter Verwendung von Infotelefonen und Computer-Mailboxen bestehen.

Finanzminister Mayer-Vorfelder kritisierte den Verfassungsschutzbericht ’93 als „eindeutig rechtslastig, weil er umfassend die Republikaner als rechtsextremistische Partei, kaum aber die PDS behandle“.

Die PDS wird im Verfassungsschutzbericht als sogenannter „Prüffall“ behandelt, d. h. sie wird anhand offen zugänglichen Materials beobachtet. Innenminister Birzele wies die Kritik Mayer-Vorfelders als „unbegründet und abwegig“ zurück.

Nach wie vor im Verfassungsschutzbericht erwähnt wird die VVN-BdA und zwar wird sie als Vorfeldorganisation der DKP dargestellt. Allerdings wird im Gegensatz zum Bericht 1992 zusätzlich folgendes festgestellt:

„Tatsächlich engagieren sich in der VVN-BdA bis heute zahlreiche Bürger, die auf diese Weise etwas gegen den zunehmenden Rechtsextremismus unternehmen wollen und keinerlei Nähe zu kommunistischen Grundpositionen haben. Die Beobachtung der WN-BdA durch das Landesamt für Verfassungsschutz bezieht sich daher auch nicht auf diese Personen, sondern resultiert im wesentlichen aus den bis heute fortbestehenden Verflechtungen der VVNBdA mit der DKP. Nach wie vor sind Mitglieder der DKP in den Führungsgremien vertreten, allerdings hat sich der Einfluß dieser Partei auf die VVNBdA insgesamt verringert. Erkenntnisse über konkrete verfassungsfeindliche Aktivitäten fielen im Jahr 1993 nicht an.“ (Zitatende).

Das Zitat macht folgendes deutlich:

1. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gleicht nach jeder Wahl in der VVN-BdA die Namen der Gewählten mit dem Personenregister P2 (Funktionsträger in linken Gruppierungen) im nachrichtendienstlichen Informationssystem der Verfassungsschutzämter ab.

2. Auf die WN-BdA wird so ein gehöriger Druck ausgeübt, sich von Mitgliedern der DKP in ihren Reihen zu distanzieren, und damit ihren Charakter als Bündnisorganisation in Frage zu stellen.

Abgesehen davon, daß die Tätigkeit solcher Ämter wie des LfV eine Verschwendung öffentlicher Gelder darstellt, wird es höchste Zeit, die WNBdA seitens des Amtes in Ruhe zu lassen. — (cas)

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