Regionalplan: Profitmaximierung statt Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee
Regionalplan: Profitmaximierung statt Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
Noch befindet sich der neue Regionalplan für das Gebiet Hochrhein-Bodensee in der Planungsphase, liegt nur ein erster Entwurf vor, da formuliert die regionale Industrie- und Handelskammer (IHK) — die Profitmaximierung der Mitgliedsfirmen fest im Blick — schon vollmundig Forderungen „der Wirtschaft" zu seiner Gestaltung.
Die unterhalb der Landesebene angesiedelte Regionalplanung obliegt in BadenWürttemberg seit den siebziger Jahren den Regional verbänden. Die Verbände, zwölf an der Zahl, sind als Anstalten des öffentlichen Rechts verfaßt, verfügen mithin über eine Verwaltung, die die Beschlüsse der Verbandsversammlung ausführen soll. Diese Verbandsversammlung wird alle fünf Jahre von den Kreistagen bzw. Gemeinderäten der Land- und Stadtkreise gewählt, die eine Region bilden. Ihre Größe orientiert sich an der Anzahl der Mitgliedergremien. Die hiesige Regionalverbandsversammlung Hochrhein-Bodensee verfügt über 56 Mitglieder. Diese sind — wie in den anderen baden-württembergischen Regionalversammlungen auch — gegenwärtig damit beschäftigt, den Entwurf für einen neuen Regionalplan zu erstellen, nachdem die bisher geltenden Planvorgaben auslaufen.
Regionalpläne sollen nach dem Verständnis der Landesregierung als „Transmissionsriemen“ zwischen der Landesplanung und der Ortsplanung fungieren. Sie sollen nach diesem Verständnis einen Rahmen vorgeben, innerhalb dem dann die detaillierten Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen entstehen. An die in den Regionalplänen enthaltenen Ziele müssen sich Verwaltungen und Gemeinderäte halten. Für die Regionalpläne wiederum dienen die Landesentwicklungspläne der Stuttgarter Regierung als verbindliche Vorgaben.
Nun war und ist diese Regionalplanung in erster Linie Instrument der Herrschenden, um im Infrastrukturbereich die Widersprüche zwischen Stadt und Land, Kapital und Arbeit etc. im Sinne der kapitalistischen Marktwirtschaft zu lösen. Deshalb muß die Verbandsversammlung auch den Planungsentwurf sogenannten Partnern mit der Bitte um Stellungnahme vorlegen, „Trägem öffentlicher Interessen“, darunter auch den IHKs. Die machen natürlich Druck, um ihre Forderungen in den Plänen unterzubringen. Auch hat das baden-württembergische Wirtschaftsministerium als höchste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde das letzte Wort über die Regionalpläne. Trotzdem bieten die Regionalversammlungen aufgrund ihres halbwegs demokratischen Zustandekommens aus Vertretern von Gemeinde- und Kreisräten die Möglichkeit, vor allem im Bereich des Umweltschutzes den ungezügelten Wünschen des Kapitals nach einer Infrastruktur, die allein der Profitmaximierung dient, zumindest Schranken zu ziehen.
Das zeigt sich nicht zuletzt daran, daß die gegenwärtig diskutierte zweite Generation der Regionalpläne — sie löst die noch in den siebziger Jahren entstandene erste ab — um die Aufgabe ergänzt wurde, „ein umfassendes Schutz- und Sicherungskonzept für unsere natürlichen Lebensgrundlagen vorzulegen“. Das hat offenbar genügt, um bei der hiesigen Industrie- und Handelskammer die Alarmglocken schrillen zu lassen.
Denn obwohl sich der Regionalplan 2000 Hochrhein-Bodensee, so der offizielle Titel, noch in der Entwurfsphase befindet, ging die Kammer mit einer Stellungnahme an die Öffentlichkeit, in der sie diesen zwar „als gesamthaft gelungenen Versuch“ würdigt, „unter Berücksichtigung vielschichtiger Aspekte eine raumordnerische Perspektive der Region in das nächste Jahrtausend zu zeigen“, diese allgemeine Einschätzung dann in den folgenden Ausführungen aber gleich Lügen straft.
Genereller Kritikpunkt: der Plan mache sich einer „Überbetonung der Ökologischen Rahmenbedingungen“ schuldig, wohingegen die „Bedürfnisse der Wirtschaft“ zu kurz kämen. Die „Absicherung der Region als Wirtschaftsstandort kommt als Zielsetzung zu kurz“. Angesichts von Strukturwandel und Standortkonkurrenz müsse „die Wirtschaftsfreundlichkeit ein generelles Gebot des Verwaltungshandelns und damit auch des Regionalplans und seiner Auslegung sein“. Damit entlarven die Unternehmervertreter ihr heutzutage allenthalben vorgetragenes Gerede über Umweltschutz als reines Lippenbekenntnis. Daß sie dabei den Staat wie selbstverständlich als Hilfsorgan „der Wirtschaft“ — also der Konzerne — betrachten, wirft zwar ein bezeichnendes Licht auf die herrschende Praxis diesbezüglich, widerspricht aber nichtsdestotrotz sogar den Grundsätzen bürgerlichen Staatsverständnisses.
Am deutlichsten wird die Unternehmerkammer, wo sie sich zum Thema Verkehr äußert. O-Ton IHK: „Die Zielsetzung des Regionalplans, dem öffentlichen Personennahverkehr Vorgang gegenüber dem motorisierten Individualverkehr einzuräumen, wird von der IHK abgelehnt. Zur Erhaltung und Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung müssen Individualverkehr und öffentlicher Personenverkehr als gleichrangig angesehen werden. Angesichts der Siedlungsstruktur der Region wird das Automobil immer eine überragende Bedeutung haben.“ Das Automobil als Wirtschafts- und damit Profitfaktor, die Mobilität vieler für die Kapitalisten, die es gewährleistet — was zählen da Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung, die durch immer größere Blechlawinen beeinträchtigt werden.
Die Diskussion um die Regionalpläne findet in der Öffentlichkeit kaum Widerhall. Sie ist aber zu wichtig, um sie irgendwelchen Experten zu überlassen. Die Stellungnahme der IHK zeigt, daß hier wichtige Rahmenbedingungen für die nächsten Jahrzehnte geschaffen werAnzeigen den. Politiker und Unternehmer hätten gern, daß wir das ihnen überlassen. Es geht unter anderem darum, ob weiter Jahr um Jahr die Standortinteressen „der Wirtschaft“ Meßlatte für die Entwicklung der Region sind, mit allen brutalen Folgen für Mensch und Umwelt, oder ob eine Diskussion um alternative Strategien beginnen kann, mit dem Ziel andere, menschlichere Wege aufzuzeigen. - (jüg)