Einhellig verurteilt?
Revisionistisches Skandalurteil gegen NPD-Deckert
Einhellig verurteilt?
Sogar Helmut Kohl bezeichnete das Urteil als Schande, tags zuvor hatte auch die internationale Presse in Leitartikeln über die Begründung berichtet. Fast alle mit einem politischen Namen haben die Begründung des Urteils des Mannheimer Landgerichts gegen den NPD-Vorsitzenden gescholten. Drei, vier Tage lang beherrschte das Urteil Leitartikel fast aller Zeitungen und war Aufreißer der Fernsehnachrichtensendungen.
Aber während Bild gleich wetterte: „Den Richter ablösen und den Gerichtspräsidenten dazu!“ (12.8.) klang das bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Zentralorgan der Mächtigen in diesem Lande und Hauptträgerin der revisionistischen „Historikerdebatte“, zunächst (11.8.) anders: Ein Kommentar mahnte „ruhige Betrachtung“ an, die hier, „wie man sieht, nicht möglich“ sei, er entschuldigt das Gericht und seine „mißverständlichen“ Formulierungen und kritisiert scharf die Urteilsschelte durch Politiker; insbesondere die Reaktion der Justizministerin („Schlag ins Gesicht aller Opfer des Holocausts“) habe sich nicht an ihre Pflicht zur Vermeidung von Kritik gehalten.
Das Urteil ...
Nötig war das Verfahren bekanntlich, weil der Bundesgerichtshof im März 1994 das erste Urteil des Landgerichts vom November 1992 kassiert hatte. Grund: Volksverhetzung sei nicht ausreichend nachgewiesen. Für internationale Proteste sorgte die BGH-Neudefinition: Die „einfache Auschwitz-Lüge“ werde erst durch begleitende NS-Ideologie zur Volksverhetzung. Revisionismus an sich also erlaubt?
Beim Verfahren jetzt im Juni behandelten die Richter Deckert zuvorkommendst. Das viel zu niedrige Ersturteil wurde bestätigt, die vom Bundesgerichtshof monierten Regeln beachtet. Erst jetzt kam die schriftliche Urteilsbegründung ans Licht.
Zum einen wird darin höchstes Verständnis für den angeblichen Biedermann Deckert entwickelt, den „intelligenten“, „charakterstarken“, „glaubhaften“, Familienvater, „allseits beliebten und erfolgreichen Lehrer“, der einen „guten Eindruck“ hinterlassen habe und mit Sicherheit nichts mit Gewalttaten der Neonazis zu tun hätte. (Als Ersttäter“ werde er auch künftig "strafrechtliche Verstrickungen vermeiden, so wie er es auch bisher ... getan hat")
Man erschrickt immer wieder bei tätiger Lektüre des Urteils, £er stärker wird der Eindruck, das Gericht wolle sich für die — wenn auch laxe — Verurteilung eines ehrenhaften Mannes gewißermaßen entschuldigen. Eines Mannes, der schon viele Male angeklagt, mehrfach verurteilt wurde (ein für Freitag angesetzter weiterer Berufungsprozeß wurde vorsichtshalber kurzfristig auf nächstes Jahr verschoben). Eines Mannes, der als geistiger Brandstifter, Aufhetzer und Verführer von Jugendlichen, Beleidiger, Fälscher nicht nur in seiner „Heimat“region Weinheim und Umgebung bekannt ist.
Noch viel schlimmer aber ist die geistige Nähe des (aus alten Heidelberger Studentenprozessen bekannten) Richters Orlet (er verfaßte den Begründungstext des Urteils) zu Deckerts Revisionismus („Diese Denkmethode beinhaltet nichts Strafbares“): Zwar werden seine Tiraden als Volksverhetzung gekennzeichnet, aber immer und immer wieder mit seinem „berechtigten Interesse“ entschuldigt, „die nach Ablauf fast eines halben Jahrhunderts immer noch aus dem Holocaust gegen Deutschland erhobenen Ansprüche abzuwehren“.
Der Kernsatz — der wohl bei gemeinsamem Ziel die Mittel eines normalen bürgerlichen Revisionisten von Deckert abgrenzen soll: „Es hätte zur Verfolgung des von ihm angestrebten Zweckes völlig ausgereicht, auf die lange seit der nationalsozialistischen Judenverfolgung verstrichene Zeit, den Umfang der bereits erbrachten deutschen Sühneleistungen sowie die ungesühnten und unbereuten Massenverbrechen anderer Völker hinzuweisen.“ Den Juden wird „Insistieren auf dem Holocaust“ vorgehalten, die „Einmaligkeit und Monstrosität der NS-Verbrechen verharmlost, relativiert und geleugnet“, heißt es zu Recht in einer Anzeige der VVN/BdA gegen die Richter.
Reaktionen
Wahrscheinlich hat auch das Medien„Sommerloch“ die eine ganze Woche dauernde Heftigkeit der Reaktionen begünstigt. Immerhin aber führte der braune Richterspruch, der „Freibrief für Neonazis“ (Bubis), zu einem wirklichen Proteststurm im In- und Ausland: Gewerkschaften, jüdische und christliche Organisationen, Politiker, ja zum ersten Mal in seiner Geschichte der Deutsche Richterbund; ja selbst Kohl, er natürlich schadensbegrenzend („unsere Richter sind auf dem rechten Auge nicht blind. Aber dieses Urteil ist eine Schande“) und mit dem obligatorischen Hinweis, das „Urteil schade dem deutschen Ansehen im Ausland“.
In vielen Medienkommentaren wurde das Urteil als Aufforderung an Neonazis zur Nachahmung kritisiert, als Verhöhnung der Opfer des Holocausts und auch der heutigen nazistischen Mordbrennerei. Das rechte Weltbild, das erst zu einem solchen Text führen kann, wurde angekratzt. Niemand fand sich ( außer zum Teil der Frankfurter Allg. Ztg.), der die revisionistischen Töne verteidigen mochte.
Richterabsetzung
Der Druck war stark. Die Kritik zu breit. Mehr und mehr kamen die Richter in öffentliche Diskussion. Der Landgerichtspräsident hatte Konsequenzen für die Urteilsverfasser strikt abgelehnt, um Entschuldigung und Nachricht für die „unbeabsichtigten“ und „objektiv mißverständlichen Formulierungen“, hervorgerufen durch „Mangel an gedanklicher Sorgfalt und Sensibilität“, geworben, eben für einen „Betriebsunfall“. Orlet verteidigt das Urteil als in Ordnung, Vorsitzender Richter Müller kritisiert die Veröffentlichung des Urteils, angeblich durch den Staatsanwalt, bedauert „unglückliche Formulierungen“, er „verabscheue nationalsozialistische und antisemitische Ideen“. Im Text ist davon nichts zu finden!
Eine Woche nach Veröffentlichung des Urteils gab das Präsidium des Landgerichts schließlich am letzten Montag bekannt: Beide Richter werden von ihrer bisherigen Verwendung abgelöst — wenn auch in satirischer Weise begründet mit einer angeblichen „dauernden krankheitsbedingten Verhinderung“.
Durch Deutschland und seine Presse geht ein Aufatmen! Nun muß nur noch der Bundesgerichtshof wieder ran! ... Die Sensation ist weg. Was bleibt? Angst vor Teilen der Justiz, die — wie in Weimar — zumindest in Teilzielen mit Neonazis übereinstimmen, sie hoffähig machen, ihnen zum Durchbruch verhelfen. Wie sagte der Moderator der Fernsehsendung ZAK, Küppersbusch: „Was da herausgerutscht ist, muß auch drin gewesen sein!“ — (am)
Hinweis: Broschüre „Günter Deckert — Biedermann und Brandstifter — Eine kleine Materialsammlung". Herausgegeben vom Antifaschistischen Aktionsbündnis Weinheim, zu beziehen für 3 DM pro Heft zuzüglich 3 DM Portoanteil pro Sendung über: Pumuckl, L 14 6, 68161 Mannheim.