Heft 19 vom 15.09.1994 6/19 scan 2026-07-31

Erste Urteile wegen Autobahnblockade

Kurden-Prozesse


Kurden-Prozesse

Erste Urteile wegen Autobahnblockade

Das Heilbronner Landgericht verurteilte in einem ersten Prozeß am 2.9. vier kurdische Jugendliche zu drei mal acht und einmal sechs Monate auf je drei Jahre Bewährung.

Vorgeworfen wurde ihnen Landfriedensbruch, 500fache Nötigung, Körperverletzung. Sie sollen gemeinsam mit anderen aus Protest gegen das Verbot der Newroz-Veranstaltungen die Bundesautobahn A8 bei Heimsheim blockiert haben. 500 Autofahrer sollen im Stau gestanden haben. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft zweijährige Bewährungsstrafen und 100 Tage gemeinnützige Arbeit gefordert.

Sie saßen bis zum Prozeß im Gefängnis Heimsheim in Untersuchungshaft, wo sich noch weitere acht Kurden befinden, gegen die vom 11. bis 13. und am 17. Oktober vor dem Heilbronner Landgericht verhandelt wird. Diese werden als „Rädelsführer“ angeklagt. Zusätzlich zu den Anklagepunkten des ersten Prozesses verlangt die Staatsanwaltschaft bei ihnen zusätzlich wegen „versuchtem Totschlags“ eine Aburteilung. Die Heilbronner Prozeßgruppe berichtet:

Der Prozeß

Die gerade in politischen Prozessen so wichtige Öffentlichkeit war spärlich da. Polizeihunde und körperliche Durchsuchungen der Besucherinnen sollten das Bild der gefährlichen Kurden wachhalten. Unter Richter Nothdurft führte das Heilbronner Landgericht Verhöre der Angeklagten über ihr Leben, ihre Verfolgung und ihre Flucht aus Kurdistan durch, wie sie so genau nicht mal vom Bundesamt für die Anerkennung Asylsuchender geführt werden (...) Weil, so seine Argumentation, die Angeklagten alle in Kurdistan verfolgt und unterdrückt wurden und daher fliehen mußten' die hiesige Öffentlichkeit es aber einfach nicht hinnehme, daß sie dann auch noch hier auf die Situation in ihrem Land und die Beteiligung der BRD an Folter und Krieg hinweisen. Die alte Leier von „Gast und Gastrecht“, die die Verhältnisse einfach auf den Kopf stellt.

Nach den „schlampigen Ermittlungen“ (so die Rechtsanwälte) konnten die Zeugen auch alle nicht weiterhelfen. Übrig blieb dem Gericht für eine Verurteilung nur noch, daß die Angeklagten sicher irgendwann auf der Autobahn dabei waren. Und dafür hat das Gericht dann mit 3x8 und 1x6 Monaten je auf drei Jahre Bewährung sehr kräftig hingelangt.

Folgen

Die deutsch-türkische Zusammenarbeit klappt. Angeklagte berichteten, daß basierend auf der hiesigen Verfolgung ihre Angehörigen in Kurdistan bereits vom türkischen Geheimdienst drangsaliert werden. Ein Jugendlicher verlor durch die dreimonatige (!) U-Haft seine Lehrstelle. Wie ihr Asyl- und Aufenthaltsstatus sich dadurch weiterentwickelt, ist eine rein politische Frage — die Absicht dem türkischen Militär entflohene Opfer wieder zuzuführen ist deutlich. Einen Pluspunkt für seine Karriereleiter verbuchte Staatsanwalt Bachert mit der gerichtlichen Feststellung, daß alle vier Angeklagten auch drei Tage vorher bei dem kurzfristig verbotenen Newroz-Fest in Augsburg dabei waren. Vier weitere Namen für das bayerische LKA. (Heilbronner Prozeßgruppe)

In Baden-Württemberg sitzen zur Zeit 40 Kurden in Untersuchungshaft wegen solcher oder ähnlicher Vorwürfe. Die bundesdeutschen Behörden sind entschlossen, die Unterstützung des kurdischen Befreiungskampfes nach dem Verbot von PKK und ERNK als „kriminell“ zu verfolgen. Dazu ist den Behörden scheinbar jedes Mittel recht. Bundesweit führten die rund 200 kurdischen Untersuchungsgefangenen im August einen dreiwöchigen Hungerstreik durch. Sie forderten, daß die militärische, politische und wirtschaftliche Unterstützung der Bundesregierung für den türkischen Staat sofort eingestellt wird, daß die Verbote kurdischer Organisationen in der BRD aufgehoben werden, die Beendigung der Diskriminierung der hier lebenden Kurdinnen und Kurden, keine Abschiebungen in den Folterstaat Türkei. Auch in Heimsheim befanden sich die inhaftierten Kurden im Hungerstreik. Eine Kundgebung, die die Solidarität mit dem Hungerstreik zum Ausdruck bringen sollte, wurde vom Landratsamt Pforzheim verboten. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte dieses Verbot: „Die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Beeinträchtigungen der öffentlichen Sicherheit bestehen im Begehen von Straftaten, die mit dem Verbot der PKK und ERNK in Zusammenhang stehen.“ Straftaten? Das Gericht bezog sich auf eine vorangegangene Kundgebung vor dem Gefängnis Stuttgart-Stammheim, wo Polizeibeamte einen 5 auf 5 cm großen ERNK-Aufkleber beschlagnahmten! — (rub)

Spendenkonto für die kurdischen Angeklagten und die Prozeßkosten: Ralf Gronauer, Stichwort Newroz, LG Stuttgart, BLZ 6002501201, Konto 78123002359

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