Heft 21 vom 13.10.1994 6/21 scan 2026-07-31

Abschiebung droht

Kurdische Familien in Konstanz


Kurdische Familien in Konstanz

Abschiebung droht

Die Mitglieder von mindestens sechs derzeit in Konstanz lebenden kurdischen Familien sind von Abschiebung bedroht. Sie sollen, geht es nach dem Willen des Innenministeriums von Baden-Württemberg und der für Abschiebungen zuständigen zentralen Abschiebebehörde, in den nächsten Wochen Deutschland verlassen. Zielort ihrer erzwungenen Ausreise ist die Türkei. Um die Abschiebungen zu verhindern, arbeiten verschiedene Flüchtlingsgruppen in Konstanz an einer Kampagne zum Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge. Die Aktivitäten reichen von Öffentlichkeitsarbeit über eine Unterschriftensammlung zur Unterstützung der Forderung nach einem Abschiebestopp bis hin zu Diskussionen, wie die betroffenen Flüchtlinge im Falle einer Abschiebung vor dem Zugriff staatlicher Behörden geschützt werden können.

Gefahr von Folterungen

Ein kurzer Überblick über die bis heute gelaufenen Aktivitäten: Anfang August schreiben Mitarbeiter des Deutsch-Kurdischen Menschenrechtskomitees und des AK Asyl in dieser Sache an das Innenministerium. Sie verweisen in ihrem Schreiben eindringlich auf die Folgen einer Abschiebung von Kurdinnen zum jetzigen Zeitpunkt in die Türkei. Laut Amnesty International besteht zunächst die Gefahr einer Festnahme und eines Verhörs, wenn ein abgewiesener Asylbewerber in die Türkei einreist bzw abgeschoben wird. Bei diesem kann, je nachdem wie es verläuft, auch Folter angewandt werden. Diese Gefahr ist bei Personen kurdischer Herkunft und bei Personen, deren oppositionelle Aktivitäten gegen die türkische Regierung in der Bundesrepublik den türkischen Stellen bekannt geworden ist, besonders groß. Wenn die Unterstützung der PKK oder anderer kurdischer Organisationen bereits in der Türkei bekannt geworden ist, ist zu befürchten, daß die betreffenden Personen auch im Fahndungscomputer an den Grenzstationen registriert wurden. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, würde im Falle einer Rückkehr die bei abgewiesenen Asylbewerbern regelmäßig erfolgende Rückfrage bei der Polizei des Heimatortes dazu fuhren, daß die betreffenden Personen festgenommen und der Polizei des Heimatortes überstellt werden würden. Unabhängig von dem letztendlichen Ausgang eines eventuellen Gerichtsverfahrens wäre in diesem Fall — laut Amnesty — mit erneuter Folterung zu rechnen.

Situation verschärft

Die Menschenrechtssituation habe sich in den letzten Monaten nochmals drastisch verschlechtert. Der bewaffnete Konflikt habe längst auch auf die Städte und Dörfer außerhalb der zehn Notstandsprovinzen und auf den Westen der Türkei übergegriffen. Die Berichte sprechen von einer brutalen Großoffensive des türkischen Militärs gegen alle kurdischen Siedlungsgebiete.

Die türkische Armee ist inzwischen dazu übergegangen, ganze kurdische Dorfgemeinschaften in Internierungslagern einzusperren. Die Internierten werden unter Folter verhört, es kommt zu Vergewaltigungen und Mißhandlungen. Der Deutsch-Kurdische Menschenrechtsverein und der AK Asyl fordern deshalb das Innenministerium auf, einen sofortigen Abschiebestopp für Kurdinnen aus der Türkei zu erlassen. Nach ihrer Überzeugung bedeutet jede Abschiebung von Kurdinnen und Kurden in die Türkei derzeit eine grobe Mißachtung grundgesetzlich garantierter Menschenrechte sowie internationaler Vereinbarungen wie der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Innenministerium beharrt auf Abschiebungen

Das Innenministerium von BadenWürttemberg hält jedoch bis heute an seiner Linie fest, in die Türkei abzuschieben, sofern die betroffenen Flüchtlinge nicht unmittelbar aus den Gebieten kommen, für die in der Türkei der Notstand verhängt wurde. Es beruft sich in seinem Antwortschreiben auf das notwendige Einverständnis mit den anderen Bundesländern und mit dem Bundesinnenministerium.

Die vom Ministerium angeführten „Argumente“ halten jedoch nach Ansicht der Konstanzer Flüchtlingsorganisationen allesamt einer Überprüfung nicht stand: In dem Antwortschreiben des Innenministerums steht, daß ein Abschiebestopp von Kurdinnen an dem nach dem Ausländergesetz erforderlichen Einvernehmen mit den anderen Bundesländern und dem Innenministerium bisher gescheitert ist. Auch das neue Ausländergesetz gesteht jedoch jedem Bundesland weiterhin die Kompetenz zu, auf der Basis einer eigenen Einschätzung der Gefahrdungslage für die betroffene Flüchtlingsgruppe einen Abschiebestopp auszusprechen. Von diesem Recht machen auch mehrere Bundesländer im Fall der von Abschiebung bedrohten kurdischen Flüchtlinge Gebrauch. So besteht derzeit ein Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge in neun SPD-regierten Bundesländern.

Weiterhin wird in dem Schreiben des Innenministeriums ausgeführt, daß „eine solche Regelung nur dann sinnvoll wäre, wenn zu erwarten wäre, daß nach Ablauf dieser sechs Monate eine Verlängerung zustande käme.“ Zwei der oben genannten Bundesländer, Schleswig-Holstein und NordrheinWestfalen, sehen dies offensichtlich anders. Sie haben den Abschiebestopp für kurdische Flüchtlinge in eigener Verantwortung verlängert — SchleswigHolstein sogar über die 6-Monatsfrist hinaus. Ein jüngst im Auftrag der hessischen Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erarbeitetes Rechtsgutachten des Gießener Rechtswissenschaftlers Brun-Otto Bryde gibt den verantwortlichen Politikern in diesen Bundesländer recht. Es stellt fest, daß die Anordnung eines neuen befristeten Abschiebestopps für die gleiche Gruppe von Flüchtlingen auch ohne vorherige Zustimmung des Bundesinnenministers rechtlich statthaft ist, wenn es neue Tatsachen zur Frage der Verletzung ihrer Menschenrechte im Herkunftsland gibt. Herbert Schnoor, der nordrhein-westfälische Innenminister, begründet seine Verlängerung des Abschiebestopps für Kurdinnen, Christinnen und Yezidlnnen aus dem Südosten der Türkei im Gegensatz zur Argumentation des Innenministeriums von Baden-Württemberg gerade damit, daß er es für aussichtslos hält, daß sich Bund und Länder vor der Bundestagswahl auf eine gemeinsame Linie über die Behandlung von asylsuchenden Kurdinnen verständigen. In ihrem Antwortschreiben auf die Ableitung des Abschiebestopps für Kurdinnen aus der Türkei durch das Innenministerium fordern das DeutschKurdische Menschenrechtskomitee, der AK Asyl, die Freie Grüne Liste sowie KonGA deshalb das Innenministerium nochmals nachdrücklich auf, seiner eigenen Erkenntnis über die Gefährdung der Kurdinnen im Falle einer Abschiebung in die Türkei zu folgen — es hatte sich nach eigenen Angaben bei der Innenministerkonferenz für einen Abschiebestopp von Kurdinnen eingesetzt; — und unabhängig von der Zustimmung anderer Bundesländer oder des Bundesinnenministeriums sofort einen Abschiebestopp für Kurdinnen aus der Türkei auszusprechen.

Flüchtlingsgruppen sammeln Unterschriften

Mittlerweile ist zur Unterstützung dieser Forderung auch eine Unterschriftensammlung gestartet worden. In ihrem dringenden Appell fordern die UnterzeichnerInnen

— vom Innenminister und der Landesregierung in Baden-Württemberg, die Abschiebung kurdischer Flüchtlinge solange auszusetzen, bis der Krieg in der Türkei beendet, die Kurdenfrage friedlich gelöst und die allgemeinen Menschenrechte in diesem Land verbindlich gewährleistet sind.

— An den Oberbürgermeister und den Gemeinderat wird appelliert, eine Abschiebung von kurdischen Flüchtlingen aus unserer Stadt unter den derzeitigen Bedingungen nicht zuzulassen.

— und an die beiden großen Kirchen des Dekanatsbezirkes sowie die Pfarreien in unserer Stadt wird appeliert, dem Beispiel vieler Pfarreien in Deutschland zu folgen und den von Abschiebung unmittelbar bedrohten Familien Kirchenasyl zu gewähren. — (woi)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.