Heft 22 vom 27.10.1994 6/22 scan 2026-07-31

Zeuge von medico: PKK einziger Schutz für Kurten

Kurdenprozesse in Heilbronn


Kurdenprozesse in Heilbronn

Zeuge von medico: PKK einziger Schutz für Kurten

Wir berichteten über den Prozeß gegen acht kurdische Angeklagte, der am 11. Oktober in Heilbronn begonnen hat wegen der Blockade der Autobahn aus Anlaß der Newroz-Feiern. Hier nun ein Bericht der Prozeßgruppe über den dritten Verhandlungstag.

Als Zeuge berichtete Hans Branscheidt von medico international am dritten Tag ausführlich über seine Erfahrungen in Kurdistan. Die wichtigsten Punkte seines Berichtes: Ohne in irgendeiner Weise zu glorifizieren, nannte er die PKK die einzige Schutzmöglichkeit der kurdischen Bevölkerung vor dem Terror der türkischen Armee. Insbesondere deswegen habe sie starken Zulauf. Er berichtete vom „tendenziellen Völkermord“, von planmäßig zerstörten Dörfern; von den deutschen Waffen in diesem Krieg, an denen nicht einmal die deutschen Abzeichen übermalt sind! Das Gericht hätte den Krieg gern als Folge der PKK-Guerilla gesehen, aber er konnte klar darstellen, daß die Verhältnisse genau umgekehrt liegen.

Die Anklage konstruiert „führende Vertreter der PKK“ — und hat als Beweis bei Hausdurchsuchungen gefundene ERNK-Abzeichen oder Literatur. Zu diesen Symbolen berichtete Branscheidt, daß sie in jedem kurdischen Haushalt zu finden seien, selbst in denen, die der PKK ablehnend gegenüber stehen. So beurteilte er auch die Bilder von der Autobahnblockade, die das Gericht ihm zuerst nicht zeigen wollte. Für die Staatsanwaltschaft sollten sie aber eindeutig beweisen, daß hier eine zentral gelenkte PKK-Aktion stattfinde.

Branscheidt bestätigte auch die Geheimdienstkontakte zwischen der BRD und der Türkei, die bis in die Polizeitaktik gegen kurdische Aktionen in der BRD hineinreiche. Dabei gibt es regionale Unterschiede. In den Ländern und Orten, in denen die Polizei provokativ auftritt und in denen selbst Neujahrsfeste verboten werden, entwickeln sich Auseinandersetzungen; denen stehen riesige kurdische Feiern und Manifestationen gegenüber, an denen gar nichts passiert, weil sich die Polizei heraushält. Für den Fall der vom Innenminister geforderten Abschiebungen bestätigte er, daß das Leben der kurdischen Flüchtlinge unmittelbar in Gefahr ist.

Ausgesagt hat ein weiterer Polizeizeuge der von Anfang an bei der Blockade dabei war und die Konstruktion der Anklage ins Wanken brachte. Er schilderte die Blockade als außerordentlich friedliche Aktion, von der keine Gewalt ausging. Er selbst habe sich auch nie bedroht gefühlt. Alleine habe er die Aktion eh’ nicht auflösen können und sie sei ja sowieso bis zum Erscheinen von Presse begrenzt gewesen. Das Problem seien eher die deutschen aggressiven Autofahrer gewesen. Der Staatsanwalt geriet leicht in Rage über die Aussage. Er hätte wohl eher wie andere Beamte reagieren und schießen sollen.

Prozeßgruppe, do Infoladen, Postf. 2204, 74012 Heilbronn

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