Schallende Ohrfeige für Konstanzer Justiz
Nazi Boschütz in Polen verhaftet
Schallende Ohrfeige für Konstanzer Justiz
Die Wachsamkeit der polnischen Grenzbehörden hat wieder einmal die hiesige Justiz ins Zwielicht gerückt. Polnische Grenzer verhafteten nämlich Ende Oktober das ehemalige Führungsmitglieder der inzwischen verbotenen "Nationalen Offensive“ Günter Boschütz. Wie die polnische Presseagentur PAP berichtete, wurde der Faschist Boschütz in Strzelce Opolskie festgenommen. Der Grund: der 24jährige Boschütz hat schon seit 1992 wegen nazistischer Umtriebe Einreise- und Aufenthaltsverbot in Polen. Außer dem Verstoß dagegen werfen ihm die polnischen Behörden vor, nach seinem erneuten Auftauchen im Land Kontakte zu der rechtsextremen polnischen Organisation "Arische Überlebensfront“ aufgenommen haben.
Diese Meldung von PAP kommt gleichzeitig einer schallenden Ohrfeige für die hiesige Justiz im allgemeinen und das Konstanzer Landgericht und dessen Richter Freiherr von Locquenghien im speziellen gleich. Denn kaum vier Wochen zuvor standen Boschütz und sein Gesinnungsgenosse Jähnel in Konstanz vor den Schranken dieses Gerichts. Beide hatten Revision gegen ein Urteil eingelegt, mit dem sie im November 1993 zu sechs (Boschütz) und vier Monaten (Jähnel) Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden waren. Die Staatsanwaltschaft hatte sie angeklagt, auf einer Kundgebung den Terror des faschistischen Mobs in Rostock vor zwei Jahren gutgeheißen und dazu aufgerufen zu haben, in Konstanz ebenso zu verfahren.
Im Revisionsprozeß Anfang Oktober übte der richterliche Freiherr die leider schon sattsam bekannte Nachsicht mit Tätern aus dem rechtsradikalen Spektrum. Locquenghien milderte die ursprünglichen Urteil auf sechs und vier Monate zur Bewährung aus. wegen angeblicher „Läuterung“ der Angeklagten und einer „günstigen Sozialprognose“. Dies ist besonders im Falle von Boschütz um so unglaublicher, als dieser im Gerichtssaal ganz offen von einer „homogenen Volksgemeinschaft“ geredet und für die „Rückführung aller Ausländer“ plädiert hatte. Der Konstanzer Journalist Holger Reile hatte schon unmittelbar nach diesem Urteil im Südkurier Kritik am Gericht geübt: „Man kann einem Richter nicht zum Vorwurf machen, wenn ihm der Gesamtüberblick über die nationalen Neonazigruppen fehlt. . . Aber ein wenig mehr Vorabinformation und Hintergrundwissen hätte nicht schaden können, denn Jähnel und Boschütz sind weit über die Region hinaus bekannt im braunen Milieu, hatten und haben ihre Verbindungen. auch auf internationaler Ebene, nach Spanien. Belgien. Österreich und der Schweiz.“ Eine Einschätzung. die durch das Aufgreifen von Boschütz in Polen nachhaltig bestätigt wurde. die jedoch von Anfang an jedem Antifaschisten klar war, der sich auch nur oberflächlich mit den Nazis Boschütz und Jähnel befaßt hatte. Dazu kamen noch die Äußerungen von Boschütz im Gerichtssaal selbst. Kann man da einem Richter eigentlich noch Blauäugigkeit als mildernden Umstand zugute kommen lassen oder muß man da nicht schon politische Einäugigkeit unterstellen?
Apropos Einäugigkeit: Als im Prozeß das Videomaterial der Polizei als zusätzliches Beweismittel herangezogen werden sollte, um die Behauptungen der Angeklagten zu überprüfen, stellte sich heraus, daß die Beamten zwar eifrig gefilmt hatte, jedoch nicht etwa die Nazis, die zur Lynchjustiz an Ausländern aufhetzten. Nein: es erscheinen auf dem Videomaterial nur die Antifaschisten, die gegen den Nazi-Aufmarsch protestiert hatten. Alles in allem wieder einmal ein schönes Beispiel dafür, was wir von Polizei und Justiz zu erwarten haben. — (jüg)