Arbeitskraft flexibel und auf Vorrat
Die IBM-/DAG-Teilzeitvereinbarungen
Arbeitskraft flexibel und auf Vorrat
Die IBM Deutschland Informationssysteme GmbH und die Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG) haben einen Tarifvertrag zur Teilzeitarbeit vereinbart. Darüber hinaus wurde eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die einen einmaligen finanziellen Ausgleich der monatlichen Gehaltsminderung durch Teilzeit regelt. Die DAG Jubelt, es könnten zwar nicht gleich alle Wünsche erfüllt werden, aber es gäbe „keinen anderen Tarifvertrag, der so fortschrittlich ist“: „IBM geht den ersten Schritt auf dem Weg der Arbeitszeltsouveränität.“ IBM stellt fest, die Regelung bedeute gröBere Flexibilität für das Unternehmen: „Mit diesem Modell zeigen wir gerade In wirtschaftlich schwierigen Zeiten einen neuen Weg auf, um Arbeitsplätze und Wissen zu erhalten."
Nach dem Tarifvertrag können Beschäftigte der IBM Informationssysteme GmbH ab 1.1. 1995 in eine Teilzeitbeschäftigung mit 18 bis 36 Stunden pro Woche wechseln. Auch Beschäftigte, die schon eine verkürzte Wochenarbeitszeit haben, können noch weiter reduzieren. Die Teilzeit kann dauerhaft oder auf maximal 36 Monate befristet sein. Regelungen wie gleiches Recht auf Weiterbildung sollen Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten verhindern. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeit besteht allerdings nicht; der Tarifvertrag hält fest, daß die Entscheidung darüber letztlich beim Unternehmen liegt. „Über den entsprechenden Antrag entscheidet die zuständige Führungskraft unter Abwägung der persönlichen und betrieblichen Belange“, heißt es auch in der IBM-/DAG-Presseerklärung vom 28.10.1994. Damit ist klar, daß IBM auswählen und die Beschäftigtenstruktur steuern will.
Die Betriebsvereinbarung regelt die Bedingungen für den Wechsel zur Teilzeit:
— Die Beschäftigten müssen sich schnell entscheiden: Bis spätestens 31. Dezember 1994 muß der Antrag gestellt und
— am 1. Januar 1995 muß die Teilzeit spätestens angetreten werden.
— Voraussetzung für die Gewährung der Teilzeit ist eine mindestens fünfjährige Beschäftigungsdauer bei IBM.
— Die Teilzeitbeschäftigung muß für mindestens zwölf Monate vereinbart werden.
Den Antrag stellen können alle aktiven Festangestellten, nicht jedoch Führungskräfte mit Personalverantwortung, Incentive-Empfänger (Vertriebsbeschäftigte mit Abschlußprämien), Beschäftigte im „Gleitenden Ruhestand oder solche, die vor dem 2.1.1946 geboren sind (d. h. älter als 49 Jahre sind). Das bedeutet, daß ca. 85 Prozent der Beschäftigten einen Antrag stellen könnten.
Außerdem regelt die Betriebsvereinbarung den einmaligen finanziellen Ausgleich der monatlichen Gehaltseinbuße durch Teilzeit; die Formel lautet: 30 Prozent der monatlichen Gehaltsreduzierung mal Monate Teilzeitarbeit. Zur Berechnung wird das Grundgehalt herangezogen. Für Beschäftigte, die dauerhaft in Teilzeit gehen wollen, werden maximal 60 Monate ausgeglichen. Bisher kannte man nur Abfindung bei Aufgabe oder Verlust des Arbeitsplatzes. Die IBM-Teilzeitvereinbarung ist so etwas ähnliches wie eine Teilabfindung für eine teilweise Aufgabe des Arbeitsplatzes. IBM läßt sich die Sache also etwas kosten.
Warum zahlt IBM diesen Preis? Zahlt IBM überhaupt? Jedenfalls nicht zuviel, denn die Kosten der Teilzeitvereinbarung werden weitgehend von den Teilzeitbeschäftigten selber aufgebracht: Es ist inzwischen erwiesen und anerkannt, daß bei verkürzter Arbeitszeit mehr Leistung pro Arbeitsstunde abgefordert werden kann, die Produktivität steigt.
Aber in erster Linie will der Konzern den Personalabbau vorantreiben und die Umstrukturierung des Unternehmens erleichtern. Für 1994 hat die IBM Informationssysteme GmbH eine Stellenreduzierung von 2500 geplant. Davon sind im Jahresverlauf bisher ca. 1000 abgebaut worden auf jetzt 11000. Nach Aussage von IBM werden die bereits eingeleiteten Maßnahmen wie „Gleitender Ruhestand“ und individuelle Abfindungsangebote zum Jahreswechsel vollends wirksam. Trotzdem werden damit vermutlich die geplanten Zahlen nicht ganz erreicht. Der Bereich der „Älteren“ (ab 50 Jahre) ist dann aber weitgehend abgeschöpft. Die Sollzahlen beim geplanten „sozialverträglichen“ Stellenabbau will der Konzern vollends durch die Teilzeit erreichen; und er nutzt dabei die Tatsache, daß Teilzeitarbeit populär ist. Die IBM Informationssysteme GmbH hat zahlreiche Beschäftigte, die 100000 DM und mehr im Jahr verdienen. Da gibt es einen Teil, der das Geld für Familie und Hauskauf ausgibt; es gibt aber auch ein größeres Potential, das dieses Geld zum unmittelbaren Lebensunterhalt gar nicht alles braucht. Da ist der Gedanke, eine Zeitlang mit der Arbeit kürzer zu treten, attraktiv.
Jede Umwandlung einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle erfordert auch eine Veränderung der Arbeitsverteilung, der Abläufe, der Struktur. So wird der Konzern die Teilzeitvereinbarungen auch dazu nutzen, die geplanten Umstrukturierungen im Konzern mit geringen Reibungen mehr oder weniger einvernehmlich durchzuführen. Kern dieser Umstrukturierung ist die Umwandlung der bisher nationalen IBM-Vertriebsgesellschaften in internationale, branchenorientierte, z.B. für die Automobilbranche, für den Bankenbereich etc. War der Marketingbereich, z.B. IBM Deutschland, früher sehr autonom, so nimmt die IBM-Zentrale in USA jetzt die Ländergesellschaften an die kurze Leine. Dadurch werden alte Arbeitszusammenhänge, Posten auf deutscher Ebene aufgelöst und neue auf europäischer oder weltweiter Ebene geschaffen. Tausende von Leuten werden anders zugeordnet, erhalten andere Manager. Das schafft Unsicherheit und Unruhe. Die Teilzeitregelung wird helfen, diese Effekte abzumildern.
Schließlich hat IBM mit der Teilzeitregelung einen Weg eingeschlagen, um das spezielle Wissen und die Erfahrung, die die Beschäftigten gesammelt haben, sozusagen flexibel vorrätig zu halten. Zwar veralten technische Kenntnisse gerade in der EDV-Branche schnell. Die erfolgreiche Durchführung komplexer Projekte erfordert jedoch Erfahrung, die in jahrelanger Arbeit erworben wird und die z.T. auch firmenspezifisch ist. Bei Teilzeitarbeit geht sie der Firma nicht verloren; bei befristeter Teilzeitarbeit kann sie nach Bedarf wieder mobilisiert werden.
Die Gleitzeitregelung bei IBM ist also unter sehr speziellen Umständen zustandegekommen. Sie kann wohl nicht ohne weiteres auf andere Bereiche übertragen werden. Bemerkenswert ist sie sicher nicht nur wegen der „Teilabfindungen“, sondern auch, weil sie auf hochqualifizierte Beschäftigte zugeschnitten ist. Denn bisher gibt es Teilzeit oft oder überwiegend als schlechter bezahlte, arbeitsrechtliche ungesicherte oder diskriminierte Arbeit und vor allem für Frauen. — (Ulrike Küster)