Nachtrag zum Kurdenprozeß in Heilbronn
Nachtrag zum Kurdenprozeß in Heilbronn
Unerbittlich geht es auf eine schwere Verurteilung zu. In der Verhandlung am 11,11. stellten alle Verteidigerinnen den Antrag, die Kurden nach inzwischen acht Monaten U-Haft und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme aus der Haft zu entlassen. Vor der Entscheidung des Gerichts, erzwang die Kammer die Verlesung des „Vorstrafenregisters". das hauptsächlich aus Verstößen gegen die „Residenzpflicht", d.h. aus Verlassen des zugewiesenen Ortes bestand. Einzelne Verurteilungen wegen Heroinhandels gab es auch. Mit der Entscheidung für die Fortdauer der U-Haft bei allen Angeklagten nahm das Gericht eine Vorverurteilung vor. Bei allen bleibe der Verdacht der besonders schweren Nötigung, des Widerstands, bei einzelnen des schweren Widerstands aufrechterhalten. Wegen Fluchtgefahr müssen alle Angeklagten im Knast bleiben. Auch noch einige Zeit länger, da eine Schöffin erstmal in Urlaub fliegen will. Kommt zu den nächsten Prozessen am 7.12. (bs)