Stadt Stuttgart verurteilt
ÖTV veranstaltete „Putz-Tribunal“ gegen Privatisierung
Stadt Stuttgart verurteilt
Etwa dreihundert Interessierte waren am 29. November in den Großen Saal des DGB-Hauses gekommen, um der öffentlichen Verurteilung der Stadt wegen ihrer Pläne zur Privatisierung der Reinigungsdienste in städtischen Einrichtungen beizuwohnen. So sollen z.B. in den Kindertagesstätten in der nächsten Haushaltskonsolidierungsrunde 22 Stellen eingespart werden, indem alle Reinigungsarbeiten privat vergeben werden.
Bisher gibt es in allen Kindertagheimen ganztags beschäftigte Hauswirtschaftskräfte, die alle anfallenden Reinigungsarbeiten und alle Arbeiten, die bei der Essensversorgung anfallen (außer Kochen), erledigen und so im Tagheimteam integriert sind. Die Kinder erleben Hausarbeit als notwendigen Teil des Alltags und haben eine Beziehung zu den Beschäftigten. Gerade in Tagheimen, wo in der Regel der Ausländeranteil der Kinder oft die Hälfte überschreitet, haben die hauswirtschaftlichen Kräfte bei den Kindern ein besonderes Ansehen, da diese oft selbst Ausländerinnen sind und dadurch manches Kind — und auch die Eltern — in der Eingewöhnphase Hilfe und Trost erhalten. Dazu kommt, daß die Arbeiterinnen durch ihre Beschäftigung bei der Stadt in die tarifrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes und die Personalvertretung eingebunden sind. Eine Privatisierung würde bedeuten, daß abends nach der Einrichtungsschließung geputzt wird und alle tagsüber anfallenden Putzarbeiten von den Erzieherinnen miterledigt werden müssen, wie dies bereits in vielen Kindergärten üblich ist. Die privaten Putzfirmen beschäftigen die Frauen ausschließlich in sogenannten 560-DM-Arbeitsverhältnissen ohne Sozialversicherung, bei schlechterer Bezahlung und wenig Zeit für viel Arbeitsfläche, ohne Vertretungsregelung bei Krankheit oder Urlaub, ohne Kündigungsschutz und ohne Personalvertretung. Die Folgen sind schlechtere Arbeitsqualität, sinkende Motivation, weil keine Rückmeldung da ist und der Bezug zur Einrichtung fehlt. Auch wirtschaftlich, in die Zukunft gesehen, bedeutet das Ganze keine Ersparnis, da die betroffenen Frauen, wenn sie allein leben und auch wenn sie ins Rentenalter kommen, auf Sozialhilfe angewiesen sind.
Dies alles und auch Stichpunkte für Alternativen wurde von Sachverständigen, Beschäftigten aus Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Altenheimen in lebendiger und anschaulicher Form anklagend vorgetragen. Die Argumente der Stadt dagegen, Privatisierung sei wirtschaftlicher, frauenfreundlicher usw., gespielt in der Rolle der Verteidigung, wurden von den Anwesenden im Saal mit „Buh-Rufen“ quittiert. Die Anklagevertreterin (Gewerkschaft OTV) faßte die Argumente gegen die Privatisierung so zusammen, daß bewiesen wurde, daß keine Gründe zur Privatisierung vorliegen, ein Ausbluten der Sozialversicherung die Folge ist und forderte eine Aussetzung der Verhandlungen über die Privatisierung. Die Stadt wurde im Namen der Beschäftigten öffentlich verurteilt. Im Kasten der Wortlaut des Urteils. — (mok)