Heft 25 vom 08.12.1994 6/25 scan 2026-07-31

Urteil im Rechtsstreit Putz-Tribunal im Namen der Beschäftigten



Urteil im Rechtsstreit Putz-Tribunal im Namen der Beschäftigten

Die Stadt Stuttgart wird verurteilt zum phantasievolleren und intelligenteren Umgang mit der Haushaltskonsolidierung. Sie wird insbesondere dazu verpflichtet,

— die traditionell unterbewerteten, typischen Frauenarbeitsplätze in der Hauswirtschaft endlich als vollwertig anzuerkennen;

— Beschäftigte eines Arbeitsbereichs nicht aufzuspalten in Angehörige von Privatfirmen und solche des öffentlichen Dienstes mit unterschiedlichsten vertraglichen Bedingungen;

— Sozialversicherungspflicht und Tarifgebundenheit als Standard in der Reinigung ihrer Gebäude durchzusetzen;

— seriöse, vollständige Leistungsbeschreibungen insbesondere in sozialen bzw. pflegerischen Dienstleistungsbereichen gemeinsam mit sachkundigen Beschäftigten anzufertigen und einen fundierten PreisLeistungs-Vergleich unter Bezugnahme auf Menschenrechte vorzunehmen;

— mit den Beschäftigten gemeinsam eine Neuorganisation der Hauswirtschaft mit Möglichkeiten einer Rekommunalisierung bereits privatisierter Bereiche durchzuführen.

Den Gemeinderätinnen und -räten wird dringend empfohlen, diese Verpflichtung als ein die Verwaltung bindender Beschluß zu übernehmen. Ansonsten drohen

— Demotivation bei vielen langjährigen, weiblichen Beschäftigten,

— Leistungseinbrüche,

— Unruhe und weitere Protestaktionen,

— erhöhte Folgekosten und

— die Streichung des steuerlichen Dienstmädchenprivilegs.

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