Urteil im Rechtsstreit Putz-Tribunal im Namen der Beschäftigten
Urteil im Rechtsstreit Putz-Tribunal im Namen der Beschäftigten
Die Stadt Stuttgart wird verurteilt zum phantasievolleren und intelligenteren Umgang mit der Haushaltskonsolidierung. Sie wird insbesondere dazu verpflichtet,
— die traditionell unterbewerteten, typischen Frauenarbeitsplätze in der Hauswirtschaft endlich als vollwertig anzuerkennen;
— Beschäftigte eines Arbeitsbereichs nicht aufzuspalten in Angehörige von Privatfirmen und solche des öffentlichen Dienstes mit unterschiedlichsten vertraglichen Bedingungen;
— Sozialversicherungspflicht und Tarifgebundenheit als Standard in der Reinigung ihrer Gebäude durchzusetzen;
— seriöse, vollständige Leistungsbeschreibungen insbesondere in sozialen bzw. pflegerischen Dienstleistungsbereichen gemeinsam mit sachkundigen Beschäftigten anzufertigen und einen fundierten PreisLeistungs-Vergleich unter Bezugnahme auf Menschenrechte vorzunehmen;
— mit den Beschäftigten gemeinsam eine Neuorganisation der Hauswirtschaft mit Möglichkeiten einer Rekommunalisierung bereits privatisierter Bereiche durchzuführen.
Den Gemeinderätinnen und -räten wird dringend empfohlen, diese Verpflichtung als ein die Verwaltung bindender Beschluß zu übernehmen. Ansonsten drohen
— Demotivation bei vielen langjährigen, weiblichen Beschäftigten,
— Leistungseinbrüche,
— Unruhe und weitere Protestaktionen,
— erhöhte Folgekosten und
— die Streichung des steuerlichen Dienstmädchenprivilegs.