Armut in Baden-Württemberg
Aus dem Landtag
Armut in Baden-Württemberg
5 Schon im Sommer vergangenen Jahres hatte die Fraktion der Grünen im baden-württembergischen Landtag beantragt, die Landesregierung möge einen sogenannten Armutsbericht erstellen und alle zwei Jahre fortschreiben. Der Bericht soll Daten liefern über Arbeitslose, Beschäftigte mit niederen Einkommen, Wohnungslose usw. Er soll Aufschluß liefern, warum Menschen in Armut geraten, und politische Maßnahmen zur Beseitigung von Armut begründen helfen.
Nun hat am 10. November 1994 der Landtag über diesen Antrag diskutiert und — wohl zur Überraschung der antragstellenden Grünen — waren alle Fraktionen dafür, einen solchen Bericht zu erstellen, vielleicht nicht alle zwei Jahre, aber wenigsten alle vier (Abg. Dr. Döring von der FDP), vielleicht soll er auch nicht Armutsbericht heißen, sondern Sozialbericht (Staatssekretär Weinmann) — die Abgeordnete Birgitt Bender von den Grünen war’s zufrieden: „Die Debatte hat die Bereitschaft aller Fraktionen dieses Hauses gezeigt, das Thema Armut ernst zu nehmen, und das ist gut so.“
Nicht ganz. Es kommt auf die Absichten an. Die CDU, für die der Abgeordnete Döpper sprach, nimmt das Thema gewiß ernst, denn sie will Armut bewußt als Gestaltungsmittel der Gesellschaft einsetzen. „Der Begriff Armut ist letztlich eine Frage der Definition ... Für mich sind Personen, die auf Dauer nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen können, der Gruppe der Armen zuzurechnen.“ Daß hier nicht einfach eine Abgrenzung für statistische Zwecke gemeint ist, ergibt sich aus den weiteren Ausführungen: „Daraus folgt, daß nicht jeder, der Sozialhilfe bezieht, automatisch als arm eingestuft werden kann. Das Bundessozialhilfegesetz ist so angelegt, daß erstens Hilfe zur Selbsthilfe gewährt werden soll, zweitens Hilfe in vorübergehendem Notsituationen in Anspruch genommen werden kann, drittens Hilfebedürftige befähigt werden sollen, für ihren eigenen Unterhalt wieder selbst aufzukommen.“ Aus jedem Satz springt einem der Anspruch entgegen, daß, wer in Not geraten ist und Sozialleistungen der Gesellschaft beansprucht, gefälligst wieder zu arbeiten hat — und wer das nicht kann oder will, der soll kennenlernen, was es heißt, „existenzbedrohend arm“ zu sein. Die skrupellose und unmenschliche Benutzung von Nodagen und Armut, um Menschen in üble Arbeitsverhältnisse zu treiben, duldet keine Erinnerung daran, daß Armut auch stets im Verhältnis zu den Lebensverhältnissen anderer Bevölkerungsteile zu sehen ist. Als der Abgeordnete Seltenreich von der SPD, davon sprach, „Armut bedeutet, daß es eine soziale Ungleichheit gibt“, und verlangte, daß die Kommunen ausreichend Finanzmittel bekommen, damit sie Sozialpolitik machen können, verzeichnet das Protokoll: „Unruhe bei der CDU — Abg. Wieser CDU: Jetzt passen Sie auf, daß Sie nicht ausrutschen! . . .“ — (alk)