Heft 1-2 vom 19.01.1995 7/01 scan 2026-08-01

Mieterhöhungen fallen geringer aus Prekäre soziale Lage der Studierenden

Nach Studentenprotesten


Nach Studentenprotesten

Mieterhöhungen fallen geringer aus Prekäre soziale Lage der Studierenden

Deregulierung und Sozialabbau als Ausdruck einer neoliberalen Politik des Staats machen auch vor den Studierenden nicht halt. Die Lebenshaltungskosten und Mieten steigen kontinuierlich, öffentliche Dienstleistungen werden verteuert und teilweise eingeschränkt (z.B. bei den öffentlichen Verkehrsmitteln). Davon sind auch die Studentinnen betroffen. Gleichzeitig werden aber die eh schon zu geringen Bedarfssätze des Bafög nicht erhöht. Viele Studentinnen müssen einer Nebenbeschäftigung nachgehen, um ihr Studium zu finanzieren. Die Forderung nach verkürzten Studienzeiten führt man so ad absurdum (wer nebenbei arbeitet, kann sich weniger dem Studium widmen). Wie schon die Diskussion um das Erschweren des Zugangs zum Studium durch die Einführung von Studiengebühren zeigte, ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In der Praxis wird so das Ziel der Chancengleichheit in der Bildung für finanziell schlechter gestellte Studentinnen aufgegeben. Ist Studieren bald wieder ein Privileg der Reichen?

Studentisches Wohnen schon jetzt zu teuer

Durch den Bau neuer Wohnheime hat sich die Wohnsituation vieler Studentinnen in Konstanz verbessert. Nun rückt die Forderung nach bezahlbarem und bewohnbarem Wohnraum in den Mittelpunkt. Das Studentenwerk Konstanz (StuWe) hat als Anstalt des öffentlichen Rechts ausschließlich gemeinnützige Zwecke zu verfolgen und ist zur Umsetzung des Sozialstaatsgedankens verpflichtet. Der Mindestbedarf eines Studenten soll durch den Bafög-Höchstsatz abgedeckt werden. Darin sind 220 DM Mietzuschlag enthalten.

Nur fünf von 25 Wohnheimen liegen unter dem veranschlagten Mietanteil. Die Mietpreise bewegen sich im Bereich von 164 DM (7 Plätze ä 12 qm) und 436,50 DM (66 Plätze à 13,8qm) Im Durchschnitt beträgt die Miete eines Wohnheimplatzes m Konstanz etwa 290 DM und hegt damit um 37 DM über dem westdeutschen Schnitt und um 65 DM über dem im Bafög vorgesehenen Satz Vergessen werden darf hier nicht daß die Mehrheit der Studentinnen in oft Überteuerten Unterkünften, die auf dem privaten Wohnungsmarkt angeboten werden, unterkommen muß.

Rückblick: Bund und Land ziehen sich 1991 aus der Finanzierung des Wohnheimhaus zurück.

ta Jahre 1991 führte das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) eine neue Regelung ein, wonach Immobilienabschreibungen für die Wohnheime in die Grundmiete einbezogen werden sollten. Dieser kalkulatorische Posten macht bis zu 30 % der Grundmiete aus (z.B. in der Jungerhalde 116 DM von 330 DM, im Europahaus 116,63 DM von 328 DM). In älteren Wohnheimen ist dieser Posten nur gering.

Die Abschreibungen an sich sind rein fiktive Beträge, die das StuWe bzw. das Land BaWü finanziell nicht belasten. Tatsächlich aber wollte sich das Land so seiner sozialen Verantwortung zum Bau studentischen Wohnraums entziehen. Zu den Kapitalkosten, die der tatsächlichen Miete entsprechen, sollten die Studentinnen über die Abschreibungen den Bau neuer Wohnheime finanzieren, also doppelt zahlen.

Nachdem eine formale Unzulänglichkeit in den Mietverträgen festgestellt wurde, kam es zwischen dem StuWe und dem AStA zu einem Kompromiß: „Die Erwirtschaftung der noch bestehenden Unterdeckungen (Abschreibungen) . ..“ nach Erlaß des MWK sollte bis 1995 ausgesetzt werden. Ebenfalls wurde eine für 1992 geplante Erhöhung der Mieten um 50% zurückgenommen. Trotz dieser Vereinbarungen hat das StuWe seit 1993 Abschreibungen in der Grundmiete berechnet, weshalb der AStA rechtliche Schritte einleiten mußte.

Herbst 1994: neuer Versuch des StuWe an der Mietpreisspirale zu drehen und den Semesterbeitrag zu erhöhen

Der erneute Versuch, die Mieten um bis zu 35% zu erhöhen muß vor dem Hintergrund der sozialen Situation großer Teile der Studierenden als dreist bezeichnet werden. Im einzelnen sollten die Mieten wie folgt steigen (ausgewählte Wohnheime):

— Sonnenbühl West, Einzelzimmer von 241 DM auf 272 DM 1995 und 291,60 1996 (Steigerung 31 und 19,60 DM); gr.Einzelzimmer von 301 DM auf 340 DM (Steigerung 39 DM);

— Petershauser Briel von 195 DM auf 245,68 DM (Steigerung 50,68 DM);

— Lazaretstraße (Weingarten, von StuWe verwaltet) von "205 DM auf 276,87 DM (Steigerung 71,87 DM).

Begründung des StuWe für diese vollkommen überzogenen Mieterhöhungen: Einerseits befänden sich die Wohnheime „Ost“ und „Petershauser Briel“ nicht im Besitz des StuWe, sondern müßten von Bund bzw. Land angemietet werden, andererseits laufe das Grundstücksverbilligungsgesetz zum 1. Januar 1995 aus, weshalb die bisherige Miete pro Quadratmeter angehoben werden müsse; Gleichzeitig sollten die sinkenden Landeszuschüsse durch von den Studierenden erwirtschaftete Rücklagen kompensiert werden.

Diese Mieterhöhungen um bis zu 35 % übersteigen aber um ein Vielfaches die Inflationsrate und sind mit der sozialstaatlichen Verpflichtung des StuWe (Studentenwerksgesetz § 1, Abs. 2) und einer Richtlinie des MWK, wonach Mietsteigerungen über 10 % sozial unzumutbar sind, nicht vereinbar. Auch wurde der jährlich von den Wohnheimen erwirtschaftete Überschuß von 1 Mio. DM (!) nicht berücksichtigt. Am 17.11.94 sollte während einer Verwaltungsratsitzung des StuWe — bei der auch zwei studentische Vertreter waren — die endgültige Entscheidung fallen. Auf dieser Sitzung ging es auch um die Erhöhung des Semesterbeitrags aller Studierenden um 2 DM.

Massiver studentischer Protest konnte Mietsteigerungen zurückschrauben

Die Empörung insbesondere der Mieter war groß. Auf der einmal pro Semester stattfindenden ordentlichen Vollversammlung (VV) der Studierenden am 2. November 1994 wurde scharfer Protest laut. Es wurde eine weitere außerordentliche VV für den 9. November einberufen, auf der man noch einmal gesondert über die Problematik diskutier-' te. Einstimmig wandte sich das Gremium in einer Resolutioan (siehe Dokumentation) gegen die Politik des StuWe, die „Kosten für Mensa- und Cafeteriaessen, Mieten und den Sozialbeitrag fortlaufend über der Inflationsrate zu erhöhen.“ Die Preise sollten vielmehr konstant gehalten werden. Außerdem lehnten die Studentinnen das Vorhaben ab, den Mietern die Kosten über Immobilienabschreibungen doppelt aufzubürden. Es gründete sich ein Aktionskomitee, das die Proteste koordinieren sollte. Die Verteilung von Flugblättern, Pressearbeit, ein zweitägiger Boykott der Cafeteria sowie eine Demo vor dem Sitzungsraum des Verwaltungsrates hatten ihre Wirkung nicht verfehlt. Nachdem sich das Gremium des Verwaltungsrates zu einer längeren Beratung zurückgezogen hatte, wurde als Ergebnis bekanntgegeben:

— das StuWe klagt gegen das Land wegen der Mieterhöhungen am Sonnenbühl, die Mieten dürfen nur um maximal 30% in drei Jahren steigen.

— Das StuWe kalkuliert auch in anderen Wohnheimen mit Mietsteigerungen von maximal 10% pro Jahr und versucht in Verhandlungen mit dem Bund eine Staffelung der Mietsteigerungen zu erreichen.

— Das StuWe will eine Kalkulation für den Kauf der Wohnheime an der Gottfried-Keller-Straße erstellen.

— Das StuWe klagt gegen die Berechnungsverordnung des Landes, welche über Abschreibungen die Mieten in den Wohnheimen künstlich verteuert.

Aber: Die Erhöhung des Semesterbeitrags wurde nicht zurückgenommen.

Fazit

Der studentische Protest kann als voller Erfolg gewertet werden. Dennoch ist es schmerzlich, daß man bei der allgemeinen Verteuerung und bei stagnierenden Bafög-Sätzen überhaupt höhere Preise und Mietsteigerungen hinnehmen muß. Außerdem ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, da es noch offen ist, ob das Land dem Wirtschaftsplan zustimmt. Deswegen muß die nächste Verwaltungsratssitzung abgewartet werden. - (frh)

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