Ausländerbehörde erhebt Daten für algerische Behörden Abschiebung algerischer Flüchtlingsfamilien wird vorbereitet
Trotz jüngst ausgesprochener Duldung sind vier von sieben In Konstanz lebenden algerischen Flüchtlingsfamilien weiterhin akut von Abschiebung bedroht. Nach wie vor weigert sich nämlich das zuständige Innenministerium in Stuttgart, auf Grund der weiteren Eskalation des Bürgerkriegs in Algerien einen halbjährigen Abschiebestopp für algerische Flüchtlinge auszusprechen. Mit Verweis auf die angebliche Bundeskompetenz in dieser Frage und den fehlenden aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Algerien wird weiterhin in der Öffentlichkeit die eigene Verantwortung für das Schicksal algerischer Flüchtlinge geleugnet.
Flüchtlinge
Ausländerbehörde erhebt Daten für algerische Behörden Abschiebung algerischer Flüchtlingsfamilien wird vorbereitet
Das Regierungspräsidium Freiburg hat die von ihm ausgesprochene Duldung im Fall des algerischen Familienvaters, der sich vor Weihnachten vom Dach der Asylbewerberunterkunft in der Leipziger Straße stürzen wollte und nur dadurch seiner Abschiebung entging, derweil damit begründet, daß dessen Gesundheitszustand derzeit eine Abschiebung nicht zulasse. Sonstige Hinderungsgründe an einer Abschiebung bestehen nach Ansicht der Behörde nicht. Die Konstanzer Ausländerbehörde bereitet sich unterdessen bereits auf die nächsten Abschiebungen algerischer Flüchtlinge vor. Bei ihrem letzten Gang zur Konstanzer Ausländerbehörde wurde diesen ein sogenanntes „Identifikationsformular“ in die Hand gedrückt. Die algerischen Flüchtlinge wurden von einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde aufgefordert, es als „Paßantrag“ auszufüllen.
... den algerischen Sicherheitsbehörden zuführen“
In dem zweisprachigen Fragebogen, herausgegeben vom algerischen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und verteilt vom algerischen Generalkonsulat Frankfurt, werden von den Asylbewerberinnen äußerst detaillierte persönliche Angaben verlangt bis hin zu Informationen über Fluchtgründe und eine etwaige Inhaftierung. Wie im Frühjahr 1994 bekannt wurde, müssen die Flüchtlinge damit rechnen, daß sämtliche in diesen Fragebögen erhobenen Informationen und die exakten Flugdaten im Fall einer Abschiebung den algerischen Behörden mitgeteilt werden. Dies geschieht auf Anweisung der Direktion des Bundesgrenzschutzes und in enger Absprache mit dem Generalkonsulat. Begründung für die Weitergabe der Informationen: ..... um sicherzustellen, daß der algerische Staatsangehörige auch den algerischen Sicherheitsbehörden zugeführt wird.“ Der angebliche Paßantrag muß deshalb in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung der Abschiebung der algerischen Flüchtlingsfamilien gesehen werden. Gültige Papiere sind die Voraussetzung einer Ausweisung der Flüchtlinge in ihr Heimatland. Zugleich können die Verfolgungsbehörden in Algerien mit den von den deutschen Behörden erhobenen Angaben die Festnahme des zurückkehrenden Flüchtlings vorbereiten. Diese mutmaßlich nicht nur in Konstanz geübte Praxis zeigt, wie weit die Kollaboration der deutschen Behörden mit der algerischen Staatsgewalt in der Frage der Auslieferung algerischer Flüchtlinge geht.
Offiziell wird diese Zusammenarbeit weiterhin geleugnet. So erklärte ein Vertreter des Justizministeriums Baden-Württemberg bei einem Gespräch mit Vertreterinnen des Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg zuletzt am 12. Januar dieses Jahres, daß Regierungsvertreter der Heimatländer der Asylbewerberinnen, wie z.B. der algerische Konsul, keine Berechtigung hätten, Daten von Asylbewerbern zu erhalten. Von Seiten des Justizministeriums wird auch bestritten, daß diese zur Kooperation mit algerischen Regierungsvertretern genötigt würden.
Diese Angaben sind jedoch nicht glaubhaft, wurde doch jüngst über Presseberichte bekannt, daß algerische Konsularbeamte sogar in deutsche Abschiebeknäste eingeladen werden, um dort zwangsweise vorgeführte algerische Flüchtlinge auszufragen. Zudem widersprechen die Ministeriumsangaben den oben zitierten Vereinbarungen zwischen der Direktion des Bundesgrenzschutzes und dem algerischen Generalkonsulat.
Vorweihnachtliche Betroffenheit merklich abgeklungen
Nachdem der Protest gegen die geplante Abschiebung der algerischen Flüchtlingsfamilie in der Weihnachtszeit hohe Wellen schlug und im politischen Bereich zur Bildung einer „Volksfront“ fast aller im Konstanzer Gemeinderat vertretenen Parteien geführt hat, ist die vorweihnachtliche Betroffenheit mit den Mühseligen und Beladenen dieser Welt in den letzten Wochen merklich abgeklungen. Über Ergebnisse der Initiativen verschiedener Parteivertreterinnen ist bis heute wenig bekannt geworden. Die Vertreterinnen vor Ort mußten sehr schnell feststellen, daß jede Sicherung des Aufenthalts von algerischen Flüchtlingen, die über eine Prüfung des Einzelfalls hinausgeht bei den übergeordneten Behörden auf harsche Ablehnung stößt. Es muß sich nun erst noch zeigen, inwieweit sie sich weiterhin gegen diesen Widerstand der Behörden für einen landesweiten Abschiebestopp einsetzen.
Auch dem „Südkurier“, der anfangs der Berichterstattung über den Fall dieser gescheiterten Abschiebung breiten Raum eingeräumt hat, beschränkt sich mittlerweile auf lapidare Kurzmeldungen. Mensch kann sich nicht des Eindrucks erwehren, daß die Behörden den öffentlichen Sturm der Entrüstung erst abwarten wollen, um dann beim Vollzug der Abschiebungen in gewohnter Weise weiterzuverfahren.
Ob ihnen dies gelingt, wird auch davon abhängen, ob viele Menschen weiterhin öffentlich bei den politisch und bürokratisch Verantwortlichen dagegen protestieren, daß der deutsche Staat der algerischen Militärdiktatur weiterhin Flüchtlinge ans Messer liefert und ihnen mit den hier durchgeführten Fragebogenaktionen noch einen Teil ihrer Drecksarbeit abnimmt. - (woi)