Heft 3 vom 02.02.1995 7/03 scan 2026-08-01

Wo sind die Zielpunkte?

Metall-Tarifkampf 1995


Metall-Tarifkampf 1995

Wo sind die Zielpunkte?

Mit Beginn der Frühschicht am 30. Januar 1995 haben die Warnstreiks der IG Metall begonnen. Der alte Tarifvertrag ist am 31.12.1994 ausgelaufen und bis heute arbeiten die Beschäftigten in der Metallindustrie zum alten Tarif. Von Seiten der Metallindustriellen liegt kein Angebot vor — eine Frechheit angesichts sich füllender Auftragsbücher und teilweise sich überschlagender Produktionssteigerungen vor allem in der Autoindustrie.

Demgegenüber hat die IG Metall verhalten reagiert und in den Betrieben ist bis Ende Januar kaum Unruhe zu spüren gewesen. In verschiedenen Konzernen erreichten die Überstunden ein Rekordniveau. Der massiv betriebene Personalabbau der letzten Jahre schlägt sich in den Kassen der Konzerne als bares Geld nieder. Trotzdem verlangen die Metallindustriellen eine weitere Nullrunde: Lohnerhöhung gegen weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit, Jahresarbeitszeitregelungen, Einsparung von Überstundenzuschlägen, Kürzung des Urlaubsanspruchs, erzwingbare Samstagsarbeit usw.

In großflächigen Plakaten verkaufen die Metallkapitalisten solche Forderungen als arbeitsschaffende Maßnahmen. Tatsächlich wird aber durch projektorientierte flexible Arbeitszeit, durch Anpassung der individuellen Arbeitszeit an das jeweilige Auftragsvolumen, der Personalstand gesenkt. Und die größten baden-württembergischen Konzerne, Daimler-Benz, Bosch und SEL, haben für 1995 schon weiteren Arbeitsplatzabbau angekündigt. Wo bleibt hier die Schaffung von Arbeitsplätzen?

„Einstellungen statt Mehrarbeit“ lautet die Aktion der IG Metall, die derzeit in den Betrieben anläuft. Diese Aktion ist nicht nur auf die laufende Tarifauseinandersetzung gemünzt, sondern sie greift die wirkliche Überarbeitung ganzer Belegschaften auf. Indem diese Kampagne branchenweit geführt wird, erhöht sich der Druck auf die einzelnen Kapitalisten. Verschiedentlich haben einzelne Firmen darauf reagiert und Einstellungen vorgenommen. Eine Tarifforderung in der jetzigen Auseinandersetzung ist die Abgeltung geleisteter Mehrarbeit grundsätzlich in Freizeit. Mit Beendigung des Tarifkampfes wird diese Aktion sicher nicht auslaufen. Sie ist auch nötig, um zu verhindern, daß sich Lohnabhängige mit Haut und Haar dem Betriebsinteresse unterordnen.

Die große Gefahr in der laufenden Auseinandersetzung liegt sicher in einer weiteren Auflösung der regelmäßigen Arbeitszeiten. Der Tarifvertrag von 1994 hat schon die Jahresarbeitszeit ermöglicht und Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Das Arbeitszeitgesetz von 1994 hat die 60-StundenWoche ermöglicht und Nachtarbeit von Frauen in der Industrie. Überzeit wurde überhaupt nicht mehr definiert. Dies alles wäre nicht ganz so schlimm, wenn nicht von Beschäftigtengruppen selber Forderungen in diese Richtung erhoben werden. Vereinbarungen zu TeilzeitArbeitsplätzen werden von Firmenleitungen und Betriebsräten reihenweise abgeschlossen. Die Erosion des Normalarbeitstages schreitet voran. Auch der Samstag wird zunehmend zum Produktionstag. Wo sind die Haltepunkte?

Tarifliche Höchstgrenzen der Arbeitszeit sind nötig. Das Blümsche Arbeitszeitgesetz erlaubt die 60-StundenWoche, tariflich ist nichts geregelt. Das mindeste wäre, das Überschreiten der 50-Stunden-Woche tariflich zu verbieten.

Regelungen zur Jahresarbeitszeit nehmen überhand. Von heute auf morgen erfahren Beschäftigte, wie sie in der nächsten Woche zu arbeiten haben. Wo bleibt ihr Einspruchsrecht? Wo bleibt ihr Wahlrecht? Tariflich ist hier nichts geregelt und betrieblich fehlt vielerorts die gewerkschaftliche Kraft, günstige Regelungen zu erreichen.

Nachtarbeit nimmt stetig zu. Neuinvestitionen werden von den Geschäftsführungen auf Grundlage des täglichen 24-Stunden-Betriebes gerechnet. Ein Recht auf Ausstieg aus diesem gesundheitsschädlichen Arbeitszeitsystem gibt es tariflich nicht. Denn dies bedeutete einen Zwang für die Kapitalisten, Arbeitsplätze in Tagschichten einzurichten.

Im Vertrauen auf Gesetze und starke Betriebsräte hat die IG Metall manche Lücke im Tarifvertrag offengelassen. Hier in der Frage der Zeitsouveränität des einzelnen besteht starker Handlungsbedarf. Für solche ..qualitative" tarifpolitischen Ziele lassen sich auch Angestellte mobilisieren. Und dies könnte auch einen Antrag zum Gewerkschaftstag wert sein. Die Anträge müssen auf Ortsebene bis April gestellt werden. — (ros)

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