Heft 4 vom 16.02.1995 7/04 scan 2026-08-01

Größter Neonazi-Prozeß — zweiter Akt

ANS-Nachfolge-Organisation in Stuttgart vor Gericht


Neonazi-Kader Jürgen Mosler steht seitdem 3. Februar 1995 wieder vor dem Stuttgarter Landgericht. Seine „Gesinnungsgenossen“ Andreas Rosslar, Michael Svierczek und Christian Malcoci folgten am 7. Februar.

Was vor genau vier Jahren, am 5. Februar 1991, als „größter Neonazi-Prozeß der BRD“ begann und sich zu einer Peinlichkeit der juristischen Geschichte entwickelte, wird nun neu aufgerollt. Elf führende Neonazis wurden damals angeklagt, eine verbotene Vereinigung fortgeführt zu haben. Die angesetzte Prozeßdauer von drei Monaten dehnte sich auf drei Jahre aus. Das Gericht ließ sich von den Nazi-Anwälten an der Nase herumführen, bis diese schließlich ihr Ziel erreichten: im Mal 1994 platzte der Prozeß.

ANS-Nachfolge-Organisation in Stuttgart vor Gericht

Größter Neonazi-Prozeß — zweiter Akt

Den elf Angeklagten wird vorgeworfen, die 1983 verbotene Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten (ANS/NA) fortgeführt zu haben. Zu den Zielen der 1983 von Michael Kühnen gegründeten Organisation, schreibt dieser in einem „Organisationsbefehl“: „Die ANS/NA löst sich auf, sobald die Neugründung der NSDAP als legaler Partei in Deutschland wieder möglich ist und wird dieser dann ihre Kader zur Verfügung stellen.“ Außerdem ordnet er an: „Im Verbotsfall sind sie (die Kader) zur Fortführung der politischen Arbeit in den örtlichen Kameradschaften verpflichtet.“

Diese gründeten nach dem Verbot das „Komittee zur Vorbereitung der Feierlichkeiten zum 100. Geburtstag Adolf Hitlers“ (KAH) als Untergruppe der „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei (FAP)“. Daß das KAH nicht nur als „Festleskomittee“ zu verstehen ist, zeigt sich an der nahezu selben Organisationsstruktur wie der ANS/NA. Nach dem 100. Geburtstag ließ Mosler das Emblem des KAH ändern: Die 100, die für den Geburtstag stand, wurde einfach durch die Odalsrune ersetzt.

Die Kader von damals sind auch heute keine Unbekannten: Michael Swierczek war Sektionsleiter Süd der ANS/NA, nach der Unterwanderung der FAP dort für Pressearbeit zuständig und danach Vorsitzender der „Nationalen Offensive“ bis diese verboten wurde. Andreas Rossiar war Kameradschaftsführer der ANS/NA Reutlingen, war später stellvertretender Gau-Leiter Baden-Württemberg, nach dem Verbot leitete er die FAP-Kameradschaft Reutlingen, aus deren harten Kern schließlich die HVD hervorging, deren Vorsitzender er war bis sie im Juli ’93 verboten wurde. Die Liste läßt sich so mit allen Angeklagten fortsetzen, unter denen sich auch Bela Ewald Althans und der FAP-Vorsitzende Friedhelm Busse befanden.

Pflichtverteidiger Jürgen Rieger — „Ich bin rechtsradikal“

Der Staranwalt der rechten Szene Jürgen Rieger aus Hamburg, ehemaliges Mitglied der inzwischen verbotenen „Nationalistischen Front“, vertrat vor Gericht Jürgen Mosler. Der Anwalt, der von sich selbst sagt: „Ich bin rechtsradikal bis zum geht nicht mehr“ übernahm oft die Führung der anderen zehn Verteidiger. Als Pflichtverteidiger ernannt, übernahm das Gericht die Anwaltskosten. Durch diese Unterstützung des Gerichts war es den Angeklagten kein finanzielles Problem, den Prozeß ins Endlose auszudehnen.

Organisierung der Nazi-Szene auf Kosten des Gerichts

Ein geradezu kameradschaftliches Verhältnis zu den Angeklagten unterhielt der nach Harmonie strebende Richter Kleist Eberlein, der den Prozeß mit den Worten „Recht herzlichen Glückwunsch nachträglich, Herr Busse“ eröffnete. So wurden nach Riegers Willen alle wichtigen Nazi-Kader als „Entlastungszeugen“ geladen, die dann vor Gericht ihr Sprüchlein aufsagten, vom nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen ANS/NA und FAP, und sich anschließend mit den Angeklagten und anderen ProzeßbesucherInnen in der Kneipe trafen. Unter den Zeugen waren international bekannte Faschisten, wie Gary Rex Lauck (USA, NSDAP-Aufbauorganisation) und Ernst Zündel (Kanada, Herausgeber der „Auschwitz-Lüge“). Lauck, der eigentlich mit einem Einreiseverbot belegt ist, durfte extra für seine Aussage — die sich auf „Kein Kommentar“ beschränkte — einfliegen. Die „Kameraden“ nutzten die Gelegenheit zu einem Infoaustausch, der normalerweise so nicht möglich gewesen wäre. Daß damit die Organisierung der rechten Szene — auf Kosten des Gerichts — vorangetrieben wurde, daraus machen auch die Unterstützer keinen Hehl: „Der Stuttgarter Prozeß bringt tatsächlich den nationalen Widerstand politisch voran und läßt uns in die Offensive gehen“ schreibt die von über 15 Organisationen (bis ins benachbarte Ausland) getragene Unterstützergruppe in ihrem Prozeßinfo Nr.5.

Teil 2 der unendlichen Geschichte

Rieger erklärt in einem Interview der HNG-Nachrichten vom Juli ’94, daß eine Neuauflage des Prozesses seiner Meinung nach „erheblich länger dauert als der erste Prozeß“, und „jedenfalls sehr viel mehr als 120 Zeugen in Frage kommen“. Mit „Zweckmäßigkeiten“ begründete nun das Gericht die Absetzung Riegers als Pflichtverteidiger und die Aufspaltung des Prozesses. Nach Aussagen Riegers wird er unter diesen Umständen die teure (Wahl-)Verteidigung seines Mandanten Mosler nicht weiter übernehmen.

Doch Rieger war nicht der einzige Verteidiger, der durch „ideologische Nähe“ zu seinem Mandanten auffiel. Rechtsanwalt Dr. Herzogenrath-Amelung sollte nach einem Beschluß des Landgerichts ebenfalls wegen Prozeßverschleppung nicht mehr als Pflichtverteidiger zugelassen werden. Aber das OLG hob den Beschluß wieder auf. Begründung: Nicht genügend Anhaltspunkte.

Herzogenrath-Amelung aus Regensburg, im jetzigen Prozeß Pflichtverteidiger von Swierczek, taucht im Juni ’91 bei einer Veranstaltung der inzwischen verbotenen „Nationalistischen Front (NF)“ unter dem Motto „Schluß mit dem Holocaust“ als Referent auf. Neben ihm sind dort führende Revisionisten wie Faurisson (Frankreich; Autor des Buches „Es gibt keine Gaskammern“), Otto Ernst Remer (vertreibt u.a. das Videoband zur „AuschwitzLüge“), Gerd Honsik (Wien) und Florence Rost van Tonningen (Holland) vertreten. Herzogenrath-Amelung verteidigt momentan auch in Stuttgart einen der führenden Vertreter der Theorie der „Auschwitz-Lüge“, Germar Scheerer.

Die ersten Prozeßtage

Einen überraschenden Beginn hatte der Prozeß gegen Jürgen Mosler am 3. Februar. Der 39jährige Duisburger stellte keine Beweis- und Befangenheitsanträge, sondern bestätigte die Anklage in beinahe allen Punkten.

Das Verfahren wurde auf seinen Wunsch abgetrennt, die anderen Angeklagten und sein Verteidiger hätten ihm die Prozeßführung gegen seinen Willen vorgeschrieben, er selbst habe kein Interesse mehr an einem langen Prozeß. Er bestätigte die Fortführung der ANS/ NA innerhalb der FAP, sowie die Übernahme sämtlicher wichtiger Posten in der FAP durch Kader der verbotenen ANS/NA.

Er selbst sei zwar nach wie vor „national gesinnt“, wolle aber auf demokratischem Boden aktiv werden. Die Republikaner, bei denen er schon angefragt hatte, hätten ihn aber nicht genommen.

Am zweiten Verhandlungstag sagte der Zeuge Rannacher, leitender Regierungsdirektor beim Landesamt für Verfassungsschutz, aus, Moslers führende Rolle sei seit 1990 zurückgegangen und er habe in letzter Zeit keine öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten organisiert. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Pflichtverteidiger Holoch plädierten für zwei Jahre auf Bewährung. Die Staatsanwältin hielt Mosler seinen Umschwung zur demokratischen Gesinnung zugute und seine Aussagen trotz der großen Gefahr, die sich daraus für ihn ergibt.

RA Holoch bescheinigte ihm einen „guten Willen und uneigennützige Ziele“, denn Mosler habe „hehre Ziele zum Wohle Deutschlands, sogar Großdeutschlands“ gehabt.

Etwas schleppender begann der Prozeß wegen Rossiar, Swierzcek und Malcoci am 7.2. Die rechte Szene hatte bundesweit mobilisiert, etwa 40 Neonazis erschienen im Gerichtssaal (unter ihnen Günther Boschütz, ehemals NO). Auch antifaschistische Gruppen hatten angesichts des drohenden Aufmarsches der Rechten kurzfristig mobilisiert. Zu Auseinandersetzungen kam es, als die etwa 60 Demonstranten einigen Faschisten den Zugang zum Gericht verwehren wollte. Doch die Polizei räumte ihnen den Weg frei. Die Angeklagten sagten zur Person aus, aber nicht zur Sache. Spannend ist, wie sie auf die Aussagen Moslers reagieren, der ja alle Angeklagten mitbelastet hat, und den die Staatsanwaltschaft nach seiner Verurteilung am 13.2. schon als Zeugen eingeplant hat.

Das Gericht hat sich zwar vorgenommen, keine zweite unendliche Geschichte zu produzieren, scheint aber was die Prozeßdauer betrifft, nicht besonders optimistisch zu sein: 32 Prozeßtage sind bisher bis Mitte Juni angesetzt, danach „weiterhin wöchentlich dienstags und freitags“, so der Aushang. Antonia Anders, Stuttgart

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