Heft 4 vom 16.02.1995 7/04 scan 2026-08-01

Betrifft: Wahlrecht für Nicht-Deutsche

Reform der Landesverfassung


Reform der Landesverfassung

Betrifft: Wahlrecht für Nicht-Deutsche

Die Interessengemeinschaft Ausländische Mitbürger In Baden-Württemberg e.V. nimmt in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Grüne Stellung zur Reform der Landesverfassung. Die IG mahnt an, das kommunale Wahlrecht nicht nur für EUMitglieder festzuschreiben.

Nach dem Maastrichter Vertrag hat nun das Europäische Parlament eine Richtlinie verabschiedet, die dieses Recht nur EU-Mitgliedern zugesteht. Nach einer Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom Mai 1994 sind lediglich 22,3 % der hier lebenden Nicht-Deutschen aus EU-Staaten. Nach derselben Statistik halten sich 75 % der hier lebenden Türkinnen und Türken seit sechs und mehr Jahren in der Bundesrepublik auf. Wenn nun eine Novellierung der Landesverfassung diskutiert und dann verabschiedet wird, dann halten wir es für notwendig, kein ,Zwei-Klassen-Wahlrecht‘ bei den Nicht-Deutschen zu beschließen. Es ist unserer Meinung nach nicht integrationsfördernd, wenn ein riesengroße Mehrheit auf Grund ihrer Staatszugehörigkeit von diesem ersten Schritt einer Partizipation ausgeschlossen wird; eine Spaltung in EU- und Nicht-EU-Angehörige zementiert wird; damit ein falsches Signal in Richtung Türkei und Islam gegeben wird, das Fanatikern und Europa-Kritikern Anlaß gibt, hier lebende Türkinnen und Türken mit ihrer Ideologie zu ihrem Zweck zu instrumentalisieren. Die EU-Richtlinie läßt den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung in nationales Recht ausreichend Spielraum.

Die IG erwartet von den Landtagsfraktionen ein zukunftsweisendes Signal im Hinblick auf die Realität eines Einwanderungslandes, das die Bundesrepublik de facto ist.

Winfried Bauer, 1. Vorsitzender

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