Heft 5 vom 02.03.1995 7/05 scan 2026-08-01

Geld statt Lumpen — Arbeitskreis Asyl protestiert gegen „Konstanzer Sonderlösung“: Landratsamt bescheißt Flüchtlinge

Flüchtlinge


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Geld statt Lumpen — Arbeitskreis Asyl protestiert gegen „Konstanzer Sonderlösung“: Landratsamt bescheißt Flüchtlinge

Trotz anderslautender rechtlicher Bestimmungen werden im Landkreis Konstanz noch immer Sachleistungen an Flüchtlinge mit Duldung und Asylbewerber im zweiten Verfahrensjahr ausgegeben.

Das Landratsamt schickt die Flüchtlinge, statt Ihnen Bargeld auszuzahlen, in die Kleiderkammern des DRK-Kreisverbandes, um sich dort mit fehlenden Kleidungsstücken zu versorgen. Die dort vorhandene Kleidung stammt weitgehend aus Spendensammlungen. Nach den Berichten der Flüchtlinge sind häufig die von Ihnen benötigten Kleidungsstücke nicht vorhanden; das Ausgabeverfahren ist zudem sehr umständlich und verwaltungsaufwendig.

Dies führte dazu, daß die Flüchtlinge diesen Winter bis im Januar auf die ihnen zustehenden Winterschuhe warten mußten.

AK Asyl Baden-Württemberg: „Konstanzer Sonderlösung“ rechtswidrig

In einem Schreiben vom 14. Februar dieses Jahres hat der Arbeitskreis Asyl Baden-Württemberg in dieser Angelegenheit einen Brief an Landrat Maus geschrieben. Er weist diesen nachdrücklich darauf hin, daß diese „Konstanzer Sonderlösung“ rechtlich nicht zulässig ist. Sie widerspreche ferner den Weisungen der Landesregierung. Nach Paragraph 2, Abs. 1 AsylbLG stehen Bürgerkriegsflüchtlingen nämlich sofort und Asylbewerber ab dem 2. Verfahrensjahr Leistungen entsprechend dem Bundesozialhilfegesetz zu. Die Leistungen sind bis auf besonders begründete Einzelfälle in Geld zu gewähren.

Das Landratsamt Konstanz fahrt mit dieser Verwaltungspraxis darin fort, hier lebende Flüchtlinge über das Maß an Diskriminierung hinaus, das im Asylbewerberleistungsgesetz legalisiert wurde, in ihren Rechten und sozialen Ansprüchen zu beschneiden. Besonders empörend an der Versorgung mit Altkleidern aus Spendensammlungen des DRK ist zudem, daß Landrat Maus, der gleichzeitig Vorsitzender des DRKKreisverbandes Konstanz ist, hier seinem eigenen Laden noch ein gutes Geschäft zuschanzt — auf Kosten der Flüchtlinge. Denn selbstverständlich kann das Rote Kreuz seine „Leistungen“ dem Landratsamt in Rechnung stellen und dieses wiederum die entstehenden Kosten beim Land geltend machen.

Selbst Hungerlohn wird nicht vollständig ausgezahlt

Auch bei der Vergütung der nach dem Leistungsgesetz zulässigen Zwangsarbeit für Flüchtlinge bescheißt das Landratsamt diese nach wie vor um einen Teil des ihnen zustehenden Hungerlohns. Statt der 3,50 DM/Stunde, die den Flüchtlingen zustehen würde, erhalten diese nur 2 DM/Stunde. Das Landratsamt Konstanz stellt sich hierbei auf den Standpunkt, daß der Differenzbetrag von 1,50 DM von den Gemeinden vor Ort zusätzlich ausbezahlt werden soll. Die Stadt Konstanz ist hierzu jedoch nicht bereit. Die Beschissenen sind wie immer die Flüchtlinge, auf deren Rücken dieser Streit zwischen Landratsamt und Gemeinden ausgetragen wird.

Der Arbeitskreis Baden-Württemberg dringt deshalb darauf, daß das Landratsamt unverzüglich die Aufwandsentschädigung für geleistete Arbeit in voller Höhe als Geldleistung auszahlt. In einem weiteren Schreiben des AK Asyl frägt dieser bei Landrat Maus an, wo der Differenzbetrag zwischen den im Haushaltsplan 1995 angesetzten Kosten für die Sozialbetreuung von Flüchtlingen in Höhe von 523100 DM und den geschätzten Einnahmen aus der vom Land bezahlten Betreuungspauschale in Höhe von 1100000 DM hinfließt. Auch hier spart der Landkreis nämlich an einer unstrittig notwendigen personell ausreichend besetzten und qualifizierten Sozialbetreuung, um seinen Kreishaushalt ein Stück weit zu sanieren. Im letzten Jahr war dies Anlaß für die Grünen, dem Kreishaushalt die Zustimmung zu versagen; in diesem Jahr war es trotz unveränderter Sachlage kein Thema bei der Diskussion um die Verabschiedung des Kreishaushaltes.

Sachleistungen auch für Bürgerkriegsflüchtlinge?

Daß im Landratsamt Konstanz Überzeugungstäter am Werk sind, zeigt auch sein neuester Vorstoß: auch die hier lebenden Bürgerkriegsflüchtlinge sollen in Zukunft nur noch Sachleistungen erhalten, unabhängig von ihrem anderen Rechtsstatus und der Länge ihrer Aufenthaltsdauer. Es besteht leider wenig Hoffnung, daß dieser erneute Anlauf, bestehendes Recht auszuhebeln und in der Verwaltungspraxis darüber hinwegzugehen einen Sturm des politischen Protestes auslöst. Die politisch an diesen Fragen interessierte Öffentlichkeit scheint die fortwährenden Rechtsbrüche dieses Landrates nur noch mit Schulterzucken zur Kenntnis zu nehmen, wenn überhaupt. Es gibt ja auch wesentlich wichtigere politische Probleme als den Kampf um menschenwürdige Lebensbedingungen von ein paar tausend im Landkreis Konstanz lebenden Flüchtlingen, oder???— (woi)

Linksrhein ist ein Dienst von Christof Mainberger in Konstanz und erhebt keine personenbezogenen Daten.