Heft 5 vom 02.03.1995 7/05 scan 2026-08-01

Hohe und politisch motivierte Verurteilung des Kurden Bülent A.

Kommentar


Kommentar

Hohe und politisch motivierte Verurteilung des Kurden Bülent A.

Zu fünf Jahren Haft verurteilte am 23 2 95 das Mannheimer Landgericht den 20jährigen Kurden Bülent A. aus Mainz wegen angeblichem Mordversuchs an einem Polizisten.

Es ist damit der erste Prozeß, der aus dem Verbot des Marsches der Kurdinnen durch die Mannheimer Stadtverwaltung resultiert. Hätte die Mannheimer Stadtverwaltung das berechtigte Anliegen der Kurdinnen nicht verboten, wäre es niemals zu den Ausschreitungen in jenen Septembertagen letzten Jahres gekommen. Berücksichtigt man alle Umstände, erscheint die Verurteilung wegen Mordversuchs absurd. In einer äußerst bedrohlichen und eskalierten Situation ist der Angeklagte durchgedreht und hat die Nerven verloren. In einer Presseerklärung vor Prozeßbeginn hat der Rechtsanwalt des Angeklagten geschrieben: „Für diese Annahme (des Mordversuchs) spricht wenig, vielmehr sprechen viele Gesichtspunkte gerade dafür, daß die Annahme nicht zutrifft und es sich um die Spontanität eines jungen Mannes handelt, der sich normalerweise von Gewalt distanziert und deren Anwendung ablehnt.“

Zu Recht befürchtete der Rechtsanwalt, „daß angesichts des politischen Hintergrunds des Verfahrens an unserem Mandanten ein Exempel in Form einer hohen Freiheitsstrafe, gefolgt von Abschiebung in die Türkei, was einem Todesurteil gleichkommt, statuiert werden soll“.

Für die Kammer und deren Vorsitzenden Bauer stand eine solch hohe Verurteilung augenscheinlich von vornherein fest. Der herrisch, oft unbeherrscht und lautstarke Staatsanwalt Vizenthum gab mit seiner Anklageschrift die Vorgabe: „Aus Fanatismus“ und „niederen Beweggründen“ und „Haß gegen Polizisten“ habe Bülent A. gehandelt.

Für all diese Unterstellungen, die das Gericht in seiner Urteilsbegründung voll und ganz übernahm, gab es außer dem Tathergang selbst keine Hinweise. Alle entlastenden Momente wurden entweder nicht zur Kenntnis genommen oder Sogar strafverschärfend gewertet.

Bülent H., dessen Dorf von der türkischen Armee vollständig zerstört wurde, kam vor vier Jahren als Flüchtling nach Deutschland. Äußerst zielstrebig erlernte er die deutsche Sprache und nahm an Kursen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses und des Friseurberufs teil. Die Beurteilungen u.a. der Industrie- und Handelskammer waren sehr gut. Zwei als Zeugen geladene Pädagoginnen beschrieben den Angeklagten als ruhigen und politisch interessierten Menschen, der in mehreren Gesprächen erklärt habe, daß er Gewalt ablehne. All diese Aussagen zählten für das Gericht nichts. Der Mannheimer Morgen schrieb sogar süffisant: „Musterschüler“ auf der Anklagebank“.

Trotz gegenteiliger Empfehlung der Jugendgerichtshilfe lehnte das Gericht in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft die Anwendung des Jugendstrafrechts ab, da der Angeklagte ein „altersmäßig entwickelter, zielstrebiger Mensch“ sei.

Die offensichtliche Voreingenommenheit und Gehäßigkeit der Staatsanwaltschaft und des Gerichts wirkten manchmal schon grotesk: Eine als Zeugin geladene Kurdin, die vom Dolmetscher wohl nicht immer korrekt übersetzt worden ist, hatte behauptet, daß bei der Demonstration vor dem Rathaus nur Frauen, keine Männer, waren. Ganz offensichtlich hat sie gemeint, daß es sich bei dem Marsch der Kurdinnen um eine Aktion von Frauen gehandelt habe. Der Staatsanwaltschaft ließ die Frau noch im Gerichtsaal wegen Falschaussage verhaften und dem Haftrichter' vorführen.

Der Prozeß läßt schlimmes befürchten für die noch folgenden „Kurdenprozesse“ in Mannheim. Ende April, Anfang Mai findet voraussichtlich der Prozeß gegen fünf Kurdinnen und Kurden statt. Mit Benzinflaschen hätten sie. angeblich versucht, Polizisten anzuzünden. Der Vorwurf wurde inzwischen von „versuchter Totschlag“ auf „versuchter Mord“ erweitert. Die Rechtsanwälte haben einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer, die diesen Prozeß verhandeln soll, gestellt. Es handelt sich um die „Deckert-Kammer“ mit Müller, Orlet und Folckerts. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden.

Wie man gesehen hat, gibt es aber offensichtlich auch außerhalb der „Deckert-Kammer“ befangene Richter. (scr)

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