„Freiwillige Ausreise in materielle Not und Rechtlosigkeit Roma-Familie Malik verläßt nach drei Jahren Deutschland
Erklärung des Konstanzer Arbeitskreises Asyl
„Freiwillige Ausreise in materielle Not und Rechtlosigkeit Roma-Familie Malik verläßt nach drei Jahren Deutschland
Am 16. März, wird die Roma-Familie Malik, Ismail, seine Frau Aneta und ihre beiden Kinder Nafiya und Anselma Deutschland verlassen. Nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland packen sie ihre Koffer. Die zuständige Ausländerbehörde wird dies als Fall einer freiwilligen Ausreise in ihrer Statistik ausweisen, in den Paß-Dokumenten der Familien Malik wird jeder Hinweis auf die Abschiebeandrohung fehlen, die die Ausländerbehörde gegen sie ausgesprochen hat.
Freiwillig an dieser Ausreise ist jedoch nichts; der Zwang, vor dem die Familie zurückweicht und Deutschland verläßt, hat viele Namen:
Asylverfahren: Roma haben keine Chance
Am 22.5.1992 stellte Familie Malik einen Asylantrag in Deutschland. Es war ein Folgeantrag. Der erste Antrag auf Asyl war 1991 abgelehnt worden. Den erneuten Antrag begründete Ismail Malik mit Mißhandlungen im Polizeigewahrsam und der Gefahr, zum Militär eingezogen zu werden. Sein Antrag wurde abgelehnt: er könne keine politische Verfolgung glaubhaft machen, im übrigen sei Desertion nicht asylrelevant. Asylanträge von Roma-Flüchtlingen haben in Deutschland keine Chance auf Anerkennung. Die zweimalige Zurückweisung des Asylantrages dieser Familie dokumentiert deshalb nicht etwa ihre Hartnäckigkeit, sich hier in Deutschland niederzulassen, um ein besseres Leben zu fuhren. Sie zeigt vielmehr die Aussichtslosigkeit für Roma, hier in Deutschland Zuflucht zu finden. Noch nicht einmal der von renommierten Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international oder der Gesellschaft für bedrohte Völker dokumentierte Fakt einer allgemeinen Diskriminierung von Roma in Makedonien wird als Asylgrund akzeptiert.
Die deutschen Verbrechen an Sinti und Roma: aufgerechnet, vergessen
In mehreren großen Protestmärschen haben die Roma deshalb ein Bleiberecht außerhalb des Asylverfahrens gefordert. In diesem Zusammenhang verwiesen die Roma insbesondere auf die besondere Verantwortung der Deutschen gegenüber den Überlebenden Sinti und Roma des Holocaust. 500000 Roma fanden damals den Tod, davon allein 90000 Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Auch Familie Malik hatte Opfer in ihrer Familie während der Zeit der faschistischen Besatzung in Jugoslawien zu beklagen. Ismails Großeltern wurden im Winter 1941/42 (wahrscheinlich) von deutschen Truppen (Wehrmacht oder SS-Einheiten) ermordet. Jugoslawien war das erste Land, in dem die Nazis mit der organisierten Vernichtung der Juden begannen. Die Verbrechen deutscher Nazis in Makedonien sind insbesondere was die Judenvernichtung anbelangt ausführlich dokumentiert: Makedonische Juden wurden im März 1943 in drei Deportationszügen (1. Zug 22.3., 2. Zug 25.3., 3. Zug 29.3.) über Skopje, Nis, Garlitsa und Lapovo nach Treblinka verbracht und ermordet (einige kamen auch nach Auschwitz, Dachau, Bergen-Belsen, Majdanek, Mauthausen). Von den 7381 Jüdinnen und Juden (3 493 aus Skopje, 3342 aus Bitolj, 546 aus Stip) überlebten gerade 119 den Holocaust. Hauptverantwortlich für diese Deportationen war der Deutsche T. Dannecker, vom „Kommissariat für jüdische Angelegenheiten“, Sofia, mit Zweigstellen in Skopje, Bitolj und Stip.
Wenig bekannt sind jedoch die im II. Weltkrieg von Deutschen und Bulgaren an der makedonischen Roma-Bevölkerung begangenen Verbrechen. Dazu gehörten Deportationen zur Zwangsarbeit (auch Sekir Malik, der Onkel von Ismail, wurde 1943 zur Zwangsarbeit nach Bulgarien verschleppt), sogenannte Vergeltungsmaßnahmen (Ermordung 50 Einheimischer für einen Deutschen), Vergewaltigungen von Roma-Frauen, bis hin zur systematischen Vernichtung der Roma. So wurden in Topana (bei Skopje), dem Ort an dem Ismails Großeltern gelebt hatten, kurz vor Kriegsende Vorbereitungen für die Vernichtung von Roma getroffen (Ausheben eines Massengrabs), was gerade noch von Partisanen (bei denen häufig Roma mitkämpften) verhindert werden konnte. Auch Sekir Malik, Ismails Onkel, hat ab 1944 als Partisan bei Gugljane, Kumanovo, Presevo, Leskovac, Zemun und Sretn gegen Deutsche, Tschetniks und Ustascha gekämpft.
Ismail Malik beteiligte sich mit seiner Familie am Protestmarsch durch Süddeutschland, an dem im Sommer 1993 bis zu 200 Roma teilnahmen. Eine breite Mobilisierung bis in kirchliche und gewerkschaftliche Kreise verhinderte damals die Abschiebung der Roma, deren Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen war. Der DGB erklärte: „Angesichts der historischen Schuld der Deutschen gegenüber Sinti und Roma bezeichnet es der DGB als Schande für unser Land, wie die Roma-Gruppe in Bayern und Baden-Württemberg herumgeschoben wurde. Der DGB erinnert daran, daß 500000 Sinti und Roma in den Vernichtungslagern der Nazis ermordet wurden, ohne daß die Bundesregierung bisher die geringste Wiedergutmachung leistete.“
Wir fragen uns heute, angesichts einer Vielzahl an Veranstaltungen und Gedenktagen 50 Jahre nach der Befreiung vom Faschismus: Hat es keinerlei politische Relevanz, wenn die Nachkommen der Opfer von damals heute in Deutschland Zuflucht suchen, weil sie in ihren Herkunftsländern diskriminiert, mit Pogromen verfolgt und ins existentielle Abseits gedrängt werden? Wieso ist die Aufnahme sowjetischer Jüdinnen und Juden in einer Kontingentlösung möglich, während eine analoge Regelung den Nachkommen der Holocaust-Opfer unter den Roma verweigert wird?
Einzelfallprüfung: politischer Schachzug und Augenwischerei
Den am Protestmarsch Beteiligten würde von Innenminister Birzele eine „gründliche Einzelfallprüfung“ zugesagt. Die „Einzelfallprüfung“ entpuppte sich jedoch bald als das, was bereits von vielen befürchtet worden war: als Augenwischerei für eine durch den Roma-Protestmarsch sensibilisierte Öffentlichkeit. Erst sollten sich die Wogen der öffentlichen Anteilnahme glätten, bevor die Abschiebungen vollstreckt werden. Mangels Alternativen unterzog sich auch Familie Malik der vom Innenministerium in Zusammenarbeit mit den lokalen Ausländerbehörden durchgeführten „Einzelfallprüfung“. Die Ausländerbehörde war jedoch weder zu einer erneuten inhaltlichen Prüfung ihres Asylbegehrens bereit, noch lag es in ihrer Kompetenz, bei der Prüfung von Abschiebehindernissen die aktuelle Situation in Makedonien zu berücksichtigen. Am 15.12. letzten Jahres erhielt Familie Malik endgültig den ablehnenden Bescheid.
Freßpakete, Altkleider, Arbeitsverbot und Polizeischikanen
Drei Jahre lebt Ismail Malik nun mit seiner Familie in Deutschland. Zuerst als Asylbewerber, zuletzt nur noch geduldet bis zum Abschluß der ..Einzelfallprüfung“. Diese Jahre haben die Familie zermürbt. Sie hat in den letzten fünf Jahren die ganzen gesetzlichen Verschärfungen und behördlichen Schikanen, die gegen Flüchtlinge in Deutschland Anwendung finden, am eigenen Leib erfahren. Zwangsweise Unterbringung in Lagern und überfüllten Unterkünften auf engsten Raum, seit November 1993 Freßpakete und sonstige Sachleistungen, ein faktisches Arbeitsverbot aufgrund ministerieller Erlasse und immer wieder Polizeikontrollen und vorläufige Festnahmen: auch das hat ihnen ein weiteres Leben in Deutschland unerträglich gemacht.
Makedonien: Ausreise in materielle Not und Rechtlosigkeit
Wenn die Familie Malik Mitte März ausreist, kehrt sie in eine Situation zurück, die ihr keine Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben eröffnet. Sie steht vor dem existentiellen Nichts. Ein Onkel will sie vorläufig aufnehmen: in Shutka, einem Slum am Rande von Skopje, der Hauptstadt Makedoniens. Dort leben 40000 Roma. Zusammen mit zwei anderen Familien werden sie sich drei Räume teilen, ohne Elektrizität, Wasser oder Anschluß an die Kanalisation. Eine Gesundheitsversorgung existiert nicht und Aussicht auf eine Arbeit gibt es ebensowenig: ein Leben als Pariaexistenz in materieller Not und Rechtlosigkeit.
Die hiesigen Behörden wissen, welche Situation die Familie Malik in Makedonien erwartet. Sie wischen das Wissen um die unerträgliche Situation der Roma bei ihrer Rückkehr jedoch locker vom Tisch: Not gäbe es überall in der Welt, und Deutschland könne schließlich nicht die Armen aller Länder aufnehmen. Den Betroffenen wird das Stigma des „Wirtschaftsflüchtlings angehängt, das ihnen jede Legitimation zum Bleiben in Deutschland bestreitet
Niederlage beim Schutz der Menschenrechte für Roma
Die Menschen, die sich in den letzten Jahren für das Bleiberecht dieser und anderer Roma-Familien in Konstanz und anderswo eingesetzt haben, sehen die erzwungene Ausreise der Familien Malik als bittere Niederlage: Eine Niederlage in Bezug auf die Wahrung des Schutzes von Menschenrechten dieser seit Jahrhunderten verfolgten Gruppe. Zugleich ist sie ein Ausdruck dafür, daß die Fülle von Gedenkveranstaltungen in diesem Jahr die gesellschafts-politische Folgenlosigkeit dieser Form der Erinnerung verschleiert: dieses „Gedenken“ an die vergangenen Schrecken faschistischer Verbrechen hat es gerade nicht verhindert, daß heute in unserer Gesellschaft Ausgrenzungsmechanismen Platz greifen, die ihre Vorbilder aus der Zeit vor 1945 nur mühsam verschleiern können.
Zur materiellen Unterstützung der Familie Malik hat der Arbeitskreis Asyl Konstanz ein Spendenkonto eingerichtet: KTO-NR: 2.14091.03 bei der Volksbank Konstanz BLZ 69090000 Stichwort: Malik
Wir werden weiterhin Kontakt zu der Familie halten und die eingegangenen Spenden an sie weiterleiten.