Heft 7 vom 30.03.1995 7/07 scan 2026-08-01

Kein Tribut an die Abrüstung

Rüstungs-Informationsbüro


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Kein Tribut an die Abrüstung

In Baden-Württemberg werden folgende Bundeswehrstandorte aufgelöst: Dornstadt, Eriskirch, Freiburg (außer des Kreiswehrersatzamtes (KWEA und kleine Dienststellen), Nagold, Pfullendorf, Tübingen, Lörrach (KWEA) und Offenburg (KWEA). Verkleinert wird der Standort Münsingen. Der Abzug der Bundeswehr aus diesen Standorten in Baden-Württemberg hat einen sehr bitteren Beigeschmack: Möglich wurde er durch die Umstrukturierung der Bundeswehr in sogenannte „Hauptverteidigungskräfte“ und „Krisenreaktionskräfte“. Volker Rühe brachte es in Bonn auf den Punkt: 1,5 Milliarden DM werden jährlich eingespart durch die „Strukturanpassungen“. Diese 1,5 Milliarden DM sollen dann in Ausrüstung und Gerät für die Krisenreaktionskräfte investiert werden. Leider ist es also kein Tribut an die Abrüstung, sondern an die Aufrüstung! In Calw entsteht ein Zentrum der „schnellen Eingreiftruppen“, offiziell heißt das „Kommando Spezialkräfte“. Im Konzept von Volker Rühe ist Calw ganz besonders hervorgehoben. Von dort aus werden in Zukunft Soldaten „für rasch notwendige Einsätze“ ausgeschickt. Nicht zuletzt deshalb ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu Blockaden wichtig. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat mit seinem Urteil vom 12.7.1994 Einsätze der Bundeswehr auch außerhalb des NATO-Gebietes möglich gemacht. Dazu hat das BVG die NATO zu einem „kollektiven Sicherheitssystem“ uminterpretiert. So darf in Zukunft die Bundeswehr im Rahmen der UNO oder der NATO in aller Welt eingesetzt werden. Doch die Bundeswehr, die jetzt „Out of area“ als Drohpotential oder als Kriegsteilnehmerin agieren darf, ist eine andere Bundeswehr als die vor der Vereinigung und dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes. Die neue Bundeswehr hat eine neue Strategie verschrieben bekommen: in den „Verteidigungspolitischen Richtlinien“ aus dem Jahre 1992, dem neuen Weißbuch vom 5.4.1994 und der neuen „Konzeptionelle(n) Leitlinie zur Weiterentwicklung der Bundeswehr“ vom 12.7.1994 (Inkraftsetzung 1.1.1996). Die „Krisenreaktionskräfte“ als schnelle Eingreiftruppen in allen NATO-Staaten seit dem NATO-Gipfel in Rom von 1991 konzipiert, haben nach den Verteidigungspolitischen Richtlinien (VPR) u.a. folgende Funktion: Die „legitimen nationalen Interessen“ Deutschlands sollen auch mit den neuen schnellen Eingreiftruppen verfolgt werden: Als „vitale Sicherheitsinteressen der deutschen Politik“ sind dort u.a. formuliert: „(8) Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt im Rahmen einer gerechten Weltwirtschaftsordnung. (10) Einflußnahme auf die internationalen Institutionen und Prozesse im Sinne unserer Interessen und gegründet auf unsere Wirtschaftskraft, unseren militärischen Beitrag und vor allem unsere Glaubwürdigkeit als stabile, handlungsfähige Demokratie.“ Konkret heißt das: Die Bundeswehr soll den Zugang zum Öl sichern. Dafür gab es schon einmal einen Krieg. Und es geht darum, den Wohlstand gegen diejenigen abzusichern, auf deren Kosten er überhaupt möglich ist.

Neben der Strategieveränderung wird der Teil der Bundeswehr, der in Zukunft „deutsche Interessen“ im Ausland mitvertreten wird, nämlich die sogenannten Krisenreaktionskräfte (KRK), „runderneuert“: Die neue Bundeswehr wird mit neuen Waffen ausgestattet. Nicht zuletzt dadurch entsteht ein neuer Aufrüstungsschub, der der deutschen Rüstungsindustrie, allen voran dem deutschen Rüstungskonzern Nummer 1, Daimler-Benz, zugute kommt. Dieser neue Aufrüstungsschub führt zu den klassischen Folgen bundesdeutscher Rüstungsproduktion: Rüstungsexport auch in Krisengebiete, Einsatz von bundesdeutschen Rüstungsgütern in kriegerischen Konflikten, weitere staatliche Zuschüsse für die deutsche Rüstungsindustrie und! nach wie vor keine Rüstungskonversion, im Gegenteil.

Die Bundeswehr wird „krisenreaktionsfähig“, sprich kriegsfähig gemacht, und das genau 50 Jahre nach Kriegsende. Auch darüber sollten sich einige Gedanken machen, die derzeit darüber streiten, wie der 8. Mai 1995 begangen werden soll. Denn zum Gedenken und zur Besinnung gehört auch, Konsequenzen aus der Geschichte zu ziehen, sprich nie wieder zuzulassen, daß deutsche Truppen im Ausland agieren bzw. morden.

Tobias Pflüger, für das Rüstungs-Informationsbüro Baden-Württemberg (RIB)

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